Auch Gleichbehandlungsanwaltschaft fordert rasche Umsetzung der EU-Lohntransparenz-Richtlinie

Obwohl das Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit seit Jahrzehnten gesetzlich verankert ist, ist Gleichstellung beim Entgelt noch lange nicht erreicht. Aus Sicht der Gleichbehandlungsanwaltschaft braucht es rasch wirksame Instrumente, damit ein Kulturwandel einsetzen kann. „Die Tabuisierung von Gehältern führt zu Intransparenz. In einem solchen System ist es für Frauen sehr schwierig, Entgeltdiskriminierung aufzudecken“, betont Leiterin Sandra Konstatzky.

Denn: Noch immer erfahren viele Frauen nur zufällig, dass sie für gleiche oder gleichwertige Arbeit schlechter bezahlt werden als männliche Kollegen – etwa bei der Einschulung eines Nachfolgers oder über informelle Gespräche im Betrieb.

LÖSUNG MUSS AUF SYSTEMISCHER EBENE ERFOLGEN

Für die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft muss diese Ungleichbehandlung rasch und auf systemischer Ebene gelöst werden. Dazu erläutert Sandra Konstatzky: „Die Lohntransparenz hilft, endlich die Hürden abzubauen, die wir seit fast 50 Jahren bei der Rechtsdurchsetzung für Frauen beobachten.“

Die EU-Lohntransparenzrichtlinie schafft Instrumente für klare Maßstäbe bei der Bezahlung, die auch für die Bewertung von gleichwertigen Tätigkeiten herangezogen werden sollen. Objektive Kriterien sind dafür entscheidend: etwa die für eine Tätigkeit erforderlichen Kompetenzen, die damit verbundenen physischen und psychischen Belastungen, das Ausmaß an Verantwortung sowie die konkreten Arbeitsbedingungen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um das geschlechtsabhängige Lohngefälle zu entschärfen. Mit Skepsis betrachtet die GAW deswegen die nur schleppende Umsetzung der Richtlinie in Österreich: Obwohl diese bis zum 7. Juni erfolgen soll, gibt es in der Regierung noch immer keine Einigung.

Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich
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Sandra Konstatzky (Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft)
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