Mitteilung gemäß § 37 Abs 1 MedienG

Der Wiener Tierschutzverein informiert, dass das medienrechtliche Verfahren rund um eine APA-OTS-Aussendung vom 4. April 2025 betreffend den Verkauf von Bärenfleisch-Würsten durch Roman Fenz weiterhin anhängig ist. Auf Grundlage eines gerichtlichen Beschlusses wurde eine Mitteilung gemäß § 37 Abs. 1 MedienG veröffentlicht. Unabhängig davon hält Tierschutz Austria an seiner grundsätzlichen Kritik am Handel mit Produkten aus bedrohten Tierarten fest.

MITTEILUNG GEMÄSS § 37 ABS 1 MEDIENG

Der Antragsteller Roman Fenz begehrt die Verurteilung des Antragsgegners Wiener Tierschutzverein zur Zahlung einer Entschädigung nach § 6 Abs. 1 MedienG sowie zur Veröffentlichung des Urteils nach § 34 Abs. 1 MedienG, weil der Wiener Tierschutzverein am 4.4.2025 in einer APA-OTS-Aussendung mit der Überschrift: „Bärenfleisch-Würste in Kärnten für die Potenz – Tierschutz Austria erstattet Anzeige“ in Bezug auf die Vermarktung von Bärenfleisch-Würsten im Internet durch den erkennbaren Antragsteller, die Behauptung verbreitet habe, es sei verantwortungslos und rechtswidrig, ausgerechnet mit dem Fleisch dieser bedrohten Tiere Profite zu machen.
Der Antragsteller sieht dadurch in Bezug auf sich den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht. Das medienrechtliche Verfahren ist anhängig. Landesgericht Wiener Neustadt, Abt. 39, am 1.4.2026.

Tierschutz Austria
Mag. Martin Aschauer
Telefon: 069916604075
E-Mail: martin.aschauer@tierschutz-austria.at
Website: https://www.tierschutz-austria.at/

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