
Österreicher fordern den Ausstieg aus dem Raketenprogramm „Sky Shield“ durch das Parlament
MFG warnt vor Neutralitätsbruch durch Österreichs Beteiligung an „Sky Shield“
Im Juli 2023 hat Österreichs Verteidigungsministerin Klaudia Tanner eine Absichtserklärung (_Letter Of Intent, LOI_) zum Beitritt zur _European Sky Shield Initiative_ (ESSI) unterzeichnet, im Mai 2024 folgte der nächste Schritt mit der Unterzeichnung eines _Memorandum Of Understanding (MOU)_. Österreichs Bundesregierung betrachtet dieses Projekt primär als eine Einkaufsgemeinschaft und meint, durch einen Neutralitätsvorbehalt alle rechtlichen Bedenken ausgeräumt zu haben.
Viele neutralitätsbewusste Österreicher und Organisationen der Zivilgesellschaft sehen das jedoch anders. Auch MFG ÖSTERREICH – MENSCHEN FREIHEIT GRUNDRECHTE hat seine Bedenken frühzeitig geäußert – unter anderem auf Kundgebungen sowie mit einem Volksbegehren. Dass laut Bundesregierung Raketenabwehr für ein einzelnes kleines Land praktisch unmöglich ist, darf nicht dazu führen, einem europäischen Raketenprogramm beizutreten: Österreich hat sich im NEUTRALITÄTSGESETZ freiwillig verpflichtet, keinen Militärbündnissen beizutreten. Kritiker sehen durch die ESSI und ihre ausdrückliche Anbindung an die NATO-Strukturen die Gefahr einer schleichenden Annäherung an ein Militärbündnis. Im LOI ist ausdrücklich von einer „Stärkung des europäischen Pfeilers innerhalb der integrierten Luft- und Raketenabwehr der NATO durch die European Sky Shield Initiative (ESSI)“ die Rede – das entspricht praktisch einem NATO-Beitritt durch die Hintertür.
Dass Raketenabwehr ein veraltetes und finanziell enorm aufwendiges Konzept mit begrenzter Wirksamkeit ist, wird aktuell auch im USA-/Israel-/Iran-Konflikt erneut sichtbar. Gleichermaßen kritisch bewertet MFG den möglichen Neutralitätsbruch, auf den ein 99-seitiges Rechtsgutachten von Prof. Dr. Michael Geistlinger von der Universität Salzburg hinweist. Ausgehend von diesem Gutachten hat MFG Österreich eine PARLAMENTARISCHE BÜRGERINITIATIVE ZUM AUSSTIEG AUS „SKY SHIELD“ eingebracht. Diese ist nun auf der Webseite des Österreichischen Parlaments einsehbar und kann dort kommentiert und unterstützt werden. Auf der Webseite der MFG findet sich zudem eine ausführliche Analyse des Themas.
Dem Völkerrecht zufolge greifen für Österreich die beiden GRUNDPRINZIPIEN DES NEUTRALITÄTSRECHTS, nämlich die Pflicht
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zur NICHTTEILNAHME (ABSTINENZPRINZIP) und
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zur UNPARTEILICHKEIT (PARITÄTSPRINZIP).
Sie sind das notwendige Gegengewicht zum Recht Österreichs, VON KONFLIKTEN NICHT BEEINTRÄCHTIGT ZU WERDEN.
SCHUTZ VOR AGGRESSION BIETET aus Sicht der MFG primär eine aktive und vor allem EHRLICHE NEUTRALITÄT – ohne Doppelstandards und ohne schrittweise Annäherung an militärische Bündnissysteme.
MFG Österreich
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