Höchstgericht stoppt Behörden-Schlupfloch im Naturschutz

Akteneinsicht für Umweltorganisation erkämpft

Mit einem aktuellen Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof eine Praxis beendet, mit der Naturschutzbehörden in Österreich Beteiligungsrechte von Umweltorganisationen bisher immer wieder aushebeln konnten. Im konkreten Fall hatte die NÖ Landesregierung dem Verein Pro Thayatal die Akteneinsicht in ein Verfahren zu Eingriffen im Europaschutzgebiet Tullnerfelder Donau-Auen verweigert. Der VwGH hob die Entscheidung der Vorinstanz am 22. April 2026 auf (Ra 2024/10/0016).

Anlass war eine Anzeige zu Aufforstungs- und Häckselungsmaßnahmen im Naturschutzgebiet Stockerauer Au – Teil des FFH- und Vogelschutzgebiets Tullnerfelder Donau-Auen. Die Landesregierung hatte die beantragten Maßnahmen geprüft, sie für unproblematisch erklärt und hatte damit auch die Notwendigkeit einer Naturverträglichkeitsprüfung ausgeschlossen. Den Antrag des Vereins Pro Thayatal auf Akteneinsicht – gestellt durch die List Rechtsanwalts GmbH – wies sie zurück: Da kein formelles Bewilligungsverfahren laufe, habe die Umweltorganisation keine Parteistellung. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich folgte dieser Linie.

Der VwGH widerspricht: Wenn in einem Verfahren – egal welcher Bezeichnung – Vorschriften zur Anwendung kommen, die der Umsetzung von EU-Umweltrecht dienen, müssen anerkannte Umweltorganisationen aufgrund der Aarhus-Konvention und der EU-Grundrechte-Charta Zugang zum Akt und zum Verfahren haben. Genau das war hier der Fall.

„Wieder einmal mussten wir vor das Höchstgericht ziehen, um etwas Selbstverständliches durchzusetzen“, sagt Fiona List-Faymann, Rechtsanwältin der List Rechtsanwalts GmbH. „Im österreichischen Naturschutzvollzug bestehen massive Herausforderungen. In einzelnen Fällen werden Verfahrensarten angewendet, bei denen Umweltorganisationen weder Akteneinsicht noch Parteistellung zukommt. Der VwGH hat klargestellt: Diese Strategie geht nicht. Wer unionsrechtliche Umweltvorschriften anwendet, muss sich kontrollieren lassen.“

Die Entscheidung hat Folgen weit über das Tullnerfelder Verfahren hinaus. Vergleichbare Konstellationen – Behörden prüfen Eingriffe in Schutzgebiete, lehnen die Bewilligungspflicht ab und schließen damit eine externe Kontrolle durch Umweltorganisationen aus – kommen in allen Bundesländern regelmäßig vor.

Umweltorganisation Pro Thayatal
Dr. Manfred Maier
Telefon: +43 664 3081884
E-Mail: manfred.maier.1951@gmail.com

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