
Ausschussberatungen zum Jahresbericht der Volksanwaltschaft
Grünen-Antrag zur Änderung des Bestellmodus der Volksanwaltschaft erneut vertagt
Im Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft des Nationalrats wurde heute über die Personalknappheit bei der Justizwache und weitere Empfehlungen des Kontrollorgans zur Überprüfung der öffentlichen Verwaltung beraten. Basis bildete der aktuelle Volksanwaltschaftsbericht, der einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.
Von Volksanwältin Gabriela Schwarz und den Volksanwälten Christoph Luisser und Bernhard Achitz war zu erfahren, dass die Budgetmittel der Volksanwaltschaft wohl in etwa gleichbleiben. Mit dem bestehenden Personalstand sollen allerdings auch neue Aufgaben übernommen werden, wie die Überwachung der Einhaltung von Grundrechten bei Grenzverfahren.
Ebenfalls auf der Tagesordnung stand ein wiederaufgenommener Initiativantrag der Grünen, in dem sie eine Neuregelung des aus ihrer Sicht „überholten“ Bestellmechanismus für die Mitglieder der der Volksanwaltschaft fordern. Der Antrag wurde ein weiteres Mal vertagt.
BERICHT ZEIGT ANHALTEND HOHEN BESCHWERDEDRUCK
Die Volksanwaltschaft verzeichnete auch 2025 einen anhaltend hohen Beschwerdedruck, wie sie in ihrem Tätigkeitsbericht darlegt (III-317 d.B.). Mehr als 23.000 Personen wandten sich mit Anliegen an die Ombudsstelle, in rund 16 % der abgeschlossenen Prüfverfahren stellte sie Missstände in der Verwaltung fest. Besonders häufig betrafen die Beschwerden die Bereiche Justiz, Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Inneres. Die Volksanwaltschaft verweist dabei insbesondere auf Verfahrensverzögerungen, Personalmangel und weitere strukturelle Defizite. Kritisch beurteilt werden unter anderem die Situation in überfüllten Justizanstalten, Versorgungslücken im Gesundheits- und Pflegebereich sowie lange Verfahrensdauern in verschiedenen Verwaltungsbereichen. Auch im Rahmen ihrer präventiven Menschenrechtskontrollen zeigte die Volksanwaltschaft Handlungsbedarf auf: Bei rund zwei Drittel der überprüften Einrichtungen wurden Mängel festgestellt.
Die beachtliche Anzahl an herangetragenen Anliegen und der damit verbundene Aufwand für die Mitarbeitenden der Volksanwaltschaft wurde von Christian Lausch (FPÖ) und Martina Diesner-Wais (ÖVP) zur Diskussion gestellt. Volksanwalt Christoph Luisser sprach von effizienter Abarbeitung bei gleichbleibend hohen Zahlen. Grundsätzlich funktioniere die österreichische Verwaltung gut, sagte er. Die 16 % festgestellten Missstände seien sehr ernst zu nehmen. Solange richtige Schlüsse gezogen würden, brauche man sich über die Zahl nicht zu erschrecken, relativierte Volksanwalt Bernhard Achitz die Beschwerden, auch angesichts der hohen Anzahl an ausgestellten behördlichen Bescheiden. Die Volksanwaltschaft arbeite sogar daran, bekannter zu werden, um Betroffene zu Beschwerden zu ermutigen. Immerhin könnten so Fehler behoben und zu einer Verbesserung der Verwaltung beigetragen werden. Die Volksanwaltschaft leiste generell sehr viel Aufklärungsarbeit, betonte Volksanwältin Gabriela Schwarz gegenüber Juliane Bogner-Strauß (ÖVP). Oft gehe es bei den Bürgeranliegen um die Kommunikation mit Behörden, etwa in den Bereichen Finanzen oder Flächenwidmung.
Im Bereich Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erkläre sich die hohe Fallzahl an den vielen zusammenlaufenden Materien, aber auch wegen unklarer Zuständigkeiten, etwa zwischen Behörde oder Versicherungsträger, war von Volksanwalt Achitz außerdem zu erfahren. Lisa Aldali (NEOS) fragte nach strukturellen Problemen und erfuhr, dass etwa im Pflegebereich oft Einzelfälle gelöst würden, das Grundsatzproblem aber aufrecht bleibe.
Das Budget der Volksanwaltschaft für die nächste Haushaltsperiode werde wohl etwa gleichbleiben, sagte Luisser, wobei neue Aufgaben dazukämen. Aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben zur Einrichtung eines unabhängigen Überwachungsmechanismus im Bereich des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) hat die Volksanwaltschaft künftig bei Grenzverfahren die Einhaltung von Grundrechten zu überwachen. Darüber informierte sich Olga Voglauer (Grüne). Diese Aufgabe soll nicht durch mehr Planstellen, aber durch zusätzliche Sachkosten übernommen werden, erklärten Schwarz und Achitz. Wenn es insgesamt zu keinen Mittelkürzungen komme, sollte auch die präventive Menschenrechtskontrolle aufrecht erhalten werden können, so Achitz.
PREKÄRE LAGE IN JUSTIZANSTALTEN
Der massive Personalmangel und die zunehmend prekäre Situation im Straf- und Maßnahmenvollzug wurde von Romana Deckenbacher (ÖVP) und Olga Voglauer (Grüne) angesprochen. Von den über tausend Beschwerden aus den Justizanstalten fußten alle auf dem Personalmangel, sagte Volksanwältin Schwarz. Sie problematisierte auch die stetige Überbelegung. Es bedürfe dringender Entlastung, dazu brauche es gesetzliche Möglichkeiten, meinte sie. Die Suizidzahlen und Suizidversuche hätten sich in den letzten sechs Jahren verfünffacht. Besonders prekär sei die Lage im Jugendstrafvollzug. An adäquater Ausbildung und Beschäftigung mangle es. Dabei sei es auch eine gesellschaftspolitische Frage, den jungen Menschen Perspektiven zu bieten. Bei Besuchen habe die Volksanwältin aber auch positive Beispiele erlebt.
Gudrun Kugler (ÖVP) informierte sich über die Mängel im Bereich der präventiven Menschenrechtskontrolle, die im Berichtszeitraum bei rund zwei Drittel der überprüften Einrichtungen festgestellt wurden. Diese Beanstandungen seien nicht dasselbe wie Missstände, erklärte Volksanwalt Achitz. Es kann sich teilweise um Harmloses handeln, etwa wenn neu Angestellte noch nicht das Schutzkonzept kennen. Wichtig sei, dass wenig Menschenrechtsverletzungen vorgefunden würden. Im internationalen Vergleich nehme Österreich seine Aufgabe so ernst, wie kaum ein anderes Land, meinte er.
Ein sehr ernstes Thema sei auch der Gewaltschutz in Alten- und Pflegeheimen sagte Achitz zu Pia Maria Wieninger (SPÖ) und Lisa Aldali (NEOS). Der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen helfe dabei, aber besonders wichtig sei die Umsetzung von Gewaltpräventionskonzepten direkt in den Heimen, durch Schulungen und Etablierung klarer Konsequenzen.
Unveränderten Reformbedarf gebe es beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld, meinte Volksanwalt Achitz zu Silvia Kumpan-Takacs (SPÖ) und Rosa Ecker (FPÖ). Diesbezüglich sollte mehr Transparenz und mehr Service geboten werden.
Volksanwalt Luisser berichtete auf Frage von Lisa Aldali (NEOS) über Beschwerden zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft sowie der „Rot-Weiß-Rot-Karte“. 90 bis 95 % davon würden die lange Verfahrensdauer und der größte Teil die MA 35 in Wien betreffen. Dort hätte es in den letzten Jahren eine große Personalfluktuation gegeben. Um die Situation zu verbessern könnte das Personal aufgestockt, die tiefergehenden Ursachen bearbeitet oder auch das Staatsbürgerschaftsrecht geändert werden, meinte Luisser. Exemplarisch berichtete er von einem Fall, bei dem ein Krimineller eingebürgert worden sei.
GRÜNE WOLLEN BESTELLMECHANISMUS DER VOLKSANWALTSCHAFT REFORMIEREN
Der gegenwärtige Bestellmechanismus der Volksanwaltschaft sei überholt, betont Grünen-Abgeordnete Olga Voglauer in einem Initiativantrag (149/A). Sie kritisiert dessen aus ihrer Sicht fehlende Transparenz sowie die daraus resultierende parteipolitische Abhängigkeit der Volksanwaltschaft. Voglauer fordert daher ein neues Auswahlverfahren, das eine öffentliche Ausschreibung beinhaltet. Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen dann durch eine Auswahlkommission anhand ihrer Qualifikation gereiht werden. Diese Kommission soll laut Antrag aus Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen im Bereich der Menschenrechte sowie Verfassungsexpertinnen und -experten bestehen. Darauf folgend solle der Hauptausschuss nach einem öffentlichen Hearing die geeignetsten drei Personen dem Nationalrat auf Basis einer Zweidrittelmehrheit vorschlagen, der schließlich ebenfalls mit einer Zweidrittelmehrheit die Mitglieder der Volksanwaltschaft wählen soll. Die Bundesregierung solle ihren Antrag als „Anregung verstehen“, da sie aus Regierungskreisen bereits positive Signale in diese Richtung vernommen habe, erklärte Voglauer im Ausschuss.
Jakob Grüner (ÖVP) bestätigte dies und begründete seinen Vertagungsantrag damit, dass innerhalb der Bundesregierung bereits Verhandlungen zu dieser Thematik stattfinden würden. Eine verpflichtende Anhörung der Kandidatinnen und Kandidaten finde sich auch im Regierungsprogramm. Gleichzeitig betonte Grüner, dass die Volksanwaltschaft bereits jetzt vollständig die Pariser Prinzipien für nationale Menschenrechtsorganisationen der Vereinten Nationen erfülle und es auch sonst „kaum Kritik“ an der Arbeit der Volksanwaltschaft gebe. Kritisch sah er die von den Grünen vorgeschlagene Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in den Auswahlprozess, da diese ebenfalls politisch „gefärbt“ sein könnten. (Schluss Menschenrechtsausschuss) fan/wit
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