EU-Behörden bestätigen Fortpflanzungsgefahr von TFA

Zulassungsvoraussetzungen für TFA-freisetzende Pestizide nicht mehr erfüllt

EU-BEHÖRDEN BESTÄTIGEN FORTPFLANZUNGSGEFAHR VON TFA

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR TFA-FREISETZENDE PESTIZIDE NICHT MEHR ERFÜLLT

Das Risikobewertungskomitee (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat TFA (Trifluoressigsäure) als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Die Ewigkeitschemikalie wird damit künftig als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B geführt – mit dem Gefahrenhinweis: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

„Heute ist ein Wendepunkt. Die EU bestätigt: TFA ist keine harmlose Umweltverunreinigung, sondern eine Ewigkeitschemikalie mit schwerwiegenden Gefahreneigenschaften, die sich dauerhaft in der Umwelt anreichert. Nach den Vorgaben der EU-Pestizidverordnung hat das unmittelbare Konsequenzen für PFAS-Pestizide, die TFA freisetzen. Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr“, berichtet Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000.

Grundlage für die Einstufung als fortpflanzungsschädigend waren Studien, in denen TFA bei Kaninchen schwere Fehlbildungen am Fötus und bei Ratten eine Abnahme der Spermienqualität und -zahl ausgelöst hat.

NEUE EINSTUFUNG HAT FOLGEN FÜR PESTIZIDZULASSUNGEN

Ein Rechtsgutachten des Innsbrucker Europarechtlers Prof. Dr. Peter Hilpold im Auftrag von GLOBAL 2000 kommt zu einem klaren Schluss: Die EU-Pestizidverordnung schließt fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 1B grundsätzlich von der Genehmigung aus. Dieses Ausschlusskriterium gilt auch, wenn relevante Abbauprodukte diese Eigenschaften haben. Gleichzeitig verpflichtet die Verordnung die Behörden, bestehende Zulassungen zu überprüfen und zu widerrufen, wenn die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

„Die Behörden können sich nicht weiter auf wissenschaftliche Unsicherheiten berufen. Die entscheidende wissenschaftliche Frage ist mit der veröffentlichten Entscheidung der EU-Chemikalienagentur geklärt. Folglich erfüllen PFAS-Pestizide, die TFA freisetzen, die Zulassungsvoraussetzungen nicht“, so Burtscher-Schaden.

PMT-Einstufung verschärft die Lage zusätzlich

Die Einstufungen als PMT (persistent, mobil, toxisch) sowie vPvM (äußerst persistent, äußerst mobil) bedeuten: TFA ist nicht nur giftig für die Fortpflanzung, sondern auch extrem langlebig und mobil im Wasserkreislauf. „Die Kombination aus Persistenz, Mobilität und Toxizität macht den Stoff besonders problematisch. Nach Erkenntnissen des deutschen Umweltbundesamtes sind PFAS-Pestizide die wichtigste Quelle der TFA-Belastung des Grundwassers und setzen potentiell jährlich bis zu 434 Tonnen allein in Deutschland frei.

GLOBAL 2000 FORDERT RASCHES HANDELN

Die GLOBAL 2000 fordert die zuständigen Behörden in Österreich sowie die Europäische Kommission auf, die Zulassungen aller TFA-freisetzenden PFAS-Pestizide unverzüglich zu überprüfen und die erforderlichen regulatorischen Konsequenzen zu ziehen.

Dr. Helmut Burtscher-Schaden
Umweltchemiker GLOBAL 2000
+43 699 14 2000 34
helmut.burtscher@global2000.at

Christoph Gerhardt
Pressesprecher GLOBAL 2000
+43 699 14 2000 26
christoph.gerhardt@global2000.at

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