EU-Behörden bestätigen Fortpflanzungsgefahr von TFA
Zulassungsvoraussetzungen für TFA-freisetzende Pestizide nicht mehr erfüllt
EU-BEHÖRDEN BESTÄTIGEN FORTPFLANZUNGSGEFAHR VON TFA
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR TFA-FREISETZENDE PESTIZIDE NICHT MEHR ERFÜLLT
Das Risikobewertungskomitee (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat TFA (Trifluoressigsäure) als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Die Ewigkeitschemikalie wird damit künftig als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B geführt – mit dem Gefahrenhinweis: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.!-->!-->!-->…