Kurzdebatte im Nationalrat zum Verbot von Konversionstherapien

Grüne drängen auf gesetzliche Umsetzung des Schutzes von vulnerablen Personen vor Pseudotherapien

Die Grünen haben vor einem Jahr mit einem Initiativantrag ein Gesetz zum Schutz vor Pseudotherapien formuliert. Die Koalition hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf in Aussicht gestellt. Ein solcher liegt aber bisher noch nicht vor. Die Grünen stellten daher in der heutigen Nationalratssitzung die Forderung, dem Gleichbehandlungsausschuss eine Frist bis zum 3. Juli 2026 zur Berichterstattung über den Initiativantrag zu setzen. Gleichzeitig verlangten die Abgeordneten der Grünen eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag, der schließlich in der Minderheit blieb.

Das Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz (Konv-Sch-G) soll laut den Grünen ein Verbot von Konversionsmaßnahmen und konversiv-reparativen Praktiken umfassen, die eine Veränderung der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zum Ziel haben. Geschützt werden müssten laut den Grünen Minderjährige, junge Erwachsene unter 21 Jahren in einer Zwangslage oder mit einem Mangel an Urteilsvermögen, nicht-entscheidungsfähige oder wegen Gebrechlichkeit, physischer oder psychischer Krankheit bzw. Beeinträchtigung wehrlose Personen sowie Personen in einem besonderen Autoritätsverhältnis. Der Antrag der Grünen wurde bereits dreimal im Gleichbehandlungsausschuss behandelt und dann vertagt.

KONSENS BEI VERBOT VON KONVERSIONSTHERAPIEN, KEINE EINIGKEIT BEI BERATUNG ZUR GESCHLECHTSIDENTITÄT

Er gehe davon aus, dass viele Politikerinnen und Politiker die bevorstehende Pride Parade in Wien nützen werden, um ihre Unterstützung der queeren Community zu demonstrieren, sagte David Stögmüller (Grüne). Zwischen den bunten Bildern der Parade und der Realität klaffe aber eine große Lücke. Keines der Versprechen der Bundesregierung zur Stärkung von LGBTIQ-Rechten sei nach eineinhalb Jahren umgesetzt. Nach wie vor könnten religiöse Fanatiker und angebliche Heiler „grausliche Pseudo-Therapien“ durchführen und damit schwere Schäden an Menschen anrichten. Obwohl die Forderung nach einem Verbot solcher Formen von Folter von allen Fraktionen im Hohen Haus unterstützt werde, zeichne sich keine Einigung ab. Stögmüller sah die Verantwortung dafür bei der ÖVP, die sich weigere, den gesetzlichen Schutz auch auf Trans- und nichtbinäre Menschen auszudehnen. Für Stögmüller ist das nicht akzeptabel. Alle Menschen hätten ein Recht auf Schutz, unterstrich er.

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) bestätigte, dass es einen breiten Konsens über das Verbot von Konversionstherapien gebe. Das Gesetz, das die Grünen vorschlagen würden, gehe aber deutlich über den Schutz homosexueller Jugendlicher hinaus. Das vorgeschlagene Verbot würde auch jegliche psychologische Beratung von Jugendlichen betreffen, die ein Problem mit ihrer Geschlechtsidentität hätten. Die FPÖ lehne es jedoch entschieden ab, Geschlechtsumwandlungen von Jugendlichen zu unterstützen, die in ihrer Identität noch nicht gefestigt seien. Vielmehr müssten pubertierende Jugendliche davor geschützt werden, von einer „Trans-Ideologie“ auf einen Weg gedrängt zu werden, den sie später vielleicht bitter bereuen. Wer fest daran glaube, im falschen Körper geboren zu sein, werde das auch noch mit 25 glauben, argumentierte Belakowitsch.

Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) merkte an, es gebe einen sehr breiten Konsens darüber, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung unter Druck gesetzt werden dürfe. Sie betonte, dass auch ihre Fraktion sehr um eine Lösung bemüht sei. Dort, wo ein Schutzbedürfnis bestehe, müsse man diesen Schutz gesetzlich garantieren. Die Formulierung einzelner Punkte sei aber noch eine Herausforderung. Ein Verbot von Konversionstherapien müsse sicherstellen, dass eine professionelle und ergebnisoffene Beratung und Begleitung zulässig bleibe. Diese Angebote dürften nicht unter Generalverdacht gestellt werden, hielt Bogner-Strauß fest.

Mario Lindner (SPÖ) berichtete über Menschen, die über vorgebliche Therapieangebote manipuliert und in demütigende Konversionstherapie gedrängt wurden. Diese angeblichen Therapien seien nichts anderes als Folter, die bei den Menschen schwere Langzeitschäden anrichten. Hier handle es sich nicht um rare Einzelfälle, es gebe weiterhin Opfer solcher Praktiken. Daher sei es unterdessen auch auf EU-Ebene Konsens, dass ein Verbot notwendig sei. Die Bundesregierung habe sich auf ein Verbot von „Konversionsfolter“ geeinigt und werde diese auch umsetzen, zeigte sich Lindner überzeugt.

Sogenannte Konversionstherapien hätten keinen Platz in einer freien Gesellschaft, betonte auch Henrike Brandstötter (NEOS). Sogenannte „Homotherapien“ müssten verboten werden. Beim Thema Geschlechtsidentität müsse man aber „sehr genau“ vorgehen. Auf Jugendliche, deren Identität noch nicht gefestigt sei, dürfe kein Druck ausgeübt werden, aus welcher Richtung auch immer er komme. Eine ergebnisoffene therapeutische Begleitung, die die Jugendlichen ernst nehme, müsse weiterhin möglich sein. Eine klare rote Linie könne daher bei schädlichen Pseudotherapien gezogen werden. Gleichzeitig müsse man aber auch darauf achten, dass junge Menschen nicht vorschnell zu einer Entscheidung gedrängt werden.

Meri Disoski (Grüne) betonte, Thema des Gesetzes, das die Grünen vorschlagen sei das Verbot sogenannter „Homoheilungen“. Es sei eine Schande, dass es diese vorgeblichen Therapien von Scharlatanen, Schamanen und Exorzisten in Österreich immer noch gebe. Disoski appellierte an SPÖ, ÖVP und NEOS, ihren Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen. Junge Menschen müssten darauf vertrauen können, dass sie so akzeptiert werden, wie sie sind. (Fortsetzung Nationalrat) sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.

————————-

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender