
Nationalrat: Debatte über Neutralität und Ukraine-Darlehen
Erste Lesungen zu zwei Anträgen der FPÖ
Erste Lesungen zu zwei FPÖ-Anträgen bildeten heute den Abschluss des intensiven Sitzungstages im Nationalrat. Zum einen geht es den Freiheitlichen um eine Ergänzung des Neutralitätsgesetzes. Die Debatte drehte sich dabei auch um Darlehen der EU an die Ukraine, die die FPÖ kritisiert. Zum anderen sprechen sich die Freiheitlichen für Adaptierungen beim Anspruch auf den „Papamonat“ aus. Ersterer Antrag wurde nach der Debatte dem Verfassungsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen, zweiterer dem Verteidigungsausschuss.
FPÖ FÜR ERGÄNZUNG DES NEUTRALITÄTSGESETZES
Zum einen geht es den Freiheitlichen um eine Ergänzung des Bundesverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs. Demnach soll der Regierung bzw. Österreich ausdrücklich untersagt werden, Schuldtitel einer Kriegs- oder Konfliktpartei zu erwerben, dieser Finanzkredite zu gewähren oder in anderer Form zur Finanzierung einer Kriegs- oder Konfliktpartei beizutragen. Insbesondere auch nicht im Rahmen der Europäischen Union. Davon unberührt bleiben sollen wirtschaftliche Beziehungen, die bereits vor Ausbruch des Krieges oder des bewaffneten Konflikts bestanden haben und auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen. Konkreter Anlass für den Antrag ist das 90 Mrd. Ꞓ umfassende Darlehen der EU an die Ukraine – die FPÖ hält die indirekte Beteiligung Österreichs daran für neutralitätswidrig. Neutralität sei nicht teilbar, unterstrich dazu Markus Tschank (FPÖ). Eine Unterscheidung zwischen politischer und militärischer Neutralität diene nur dem Ziel der Zerstörung der Neutralität. Eine Außenministerin, die das vorantreibe, sei eine Gefahr für die Sicherheit Österreichs und diene nicht der Verfassung, kritisierte er. Für Österreich gelte eine Ausnahme von der Beistandsverpflichtung, das gelte umso mehr für Konflikte zwischen Drittstaaten wie der Ukraine und Russland.
Als inhaltlich falsch und politisch gefährlich erachtet demgegenüber Wolfgang Gerstl (ÖVP) die Worte seines Vorredners. Niemals habe Österreich eine kriegsführende Partei mit Waffen oder in anderer Form unterstützt. Es sei der Wunsch von Russland, meinte Gerstl, mit nationalistischen Parteien in Europa auf andere Themen zu lenken – nämlich, dass die Neutralität in Gefahr wäre, um nicht darüber zu reden, was Russland entgegen dem Völkerrecht mache, nämlich mit Gewalt gegen ein anderes Land vorzugehen. Die FPÖ kümmere sich um Russland und wolle der Ukraine ein Selbstverteidigungsrecht verweigern, so Gerstl.
Jedenfalls keinen Bedarf, das Neutralitätsgesetz zu ändern, sieht Muna Duzdar (SPÖ). Österreich sei weltweit ein Vorbild und sei außerdem jüngst in den Sicherheitsrat gewählt worden. Neutralität bedeute aber nicht, keine Meinung zu haben – es gebe hier das Verständnis einer aktiven Neutralitätspolitik. Alle neutralen Staaten hätten es mitgetragen, die Ukraine mit einer Darlehensgewährung zu unterstützen, so Duzdar. Neutral zu sein bedeute vor allem militärische Neutralität und zugleich politisch auf der Seite des Völkerrechts zu stehen.
Nikolaus Scherak (NEOS) hält das Ansinnen der FPÖ juristisch und politisch für „grundfalsch“ und für einen Irrweg. Österreich sei dem Völkerrecht verpflichtet und deshalb dabei nicht neutral. Auch etwa die Schweiz gewähre Kredite an die Ukraine, gehe also davon aus, dass die Unterstützung für ein überfallenes Land keine Frage der Neutralitätsauslegung sei. Zudem sei die Idee, dass Neutralität schütze, historisch widerlegt worden. Was schütze, sei die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die gemeinsame Verteidigungspolitik, so Scherak.
David Stögmüller (Grüne) ortet im Antrag einen Vorwand. In Wahrheit gehe es der FPÖ aus seiner Sicht darum, die Unterstützung für die Ukraine zu erschweren. Die Ukraine sei aber ein Land, das nicht nur seine eigene Freiheit verteidige, sondern auch die europäische Friedensordnung. Die Unterstützung der Ukraine liege daher auch im Interesse Europas und Österreichs, so Stögmüller. Für die Grünen sei eines klar – die FPÖ vertrete hier nicht die Interessen des Friedens, sondern einmal mehr die Position von Russland.
FPÖ WILL ADAPTIERUNGEN BEIM ANSPRUCH AUF „PAPAMONAT“
In einer von der FPÖ beantragten Novelle zum Familienzeitbonusgesetz sehen es die Freiheitlichen als ein Problem, dass nach geltender Rechtslage nur dann ein Anspruch auf den sogenannten „Papamonat“ besteht, wenn Väter in den letzten 182 Tagen vor Bezug des Familienzeitbonus durchgehend einer kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Da Unterbrechungen von insgesamt mehr als 14 Tagen „anspruchsschädigend“ wirken, würden längere Milizübungen zum Verlust des Anspruchs führen, geben sie zu bedenken. Die FPÖ fordert daher, Milizübungen nicht als Unterbrechung der Erwerbstätigkeit zu werten. Mit dem Antrag soll Volker Reifenberger (FPÖ) zufolge zumindest dieser der vielen weiteren Nachteile in der Miliz abgestellt werden. Es könne nicht sein, dass freiwillige Leistung für den Staat auch noch bestraft werde.
Der „Papamonat“ sei eine Errungenschaft, auf die die ÖVP stolz sei, so Romana Deckenbacher (ÖVP). Milizsoldaten würden einen unverzichtbaren Beitrag leisten, niemand solle daraus einen finanziellen Nachteil haben. Es sei aber für diese Fälle ein sozialer Härteausgleich aus Mitteln des Bundesheeres klar gesetzlich abgesichert. Dem hielt Reifenberger entgegen, dass kein Rechtsanspruch auf einen Ausgleich bestehe. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) zufolge ist eine 14-tägige Unterbrechung gesetzlich möglich. Damit sollte es sich ihr zufolge ausgehen, dass das Anspruch bestehen bleibe. Falls in dem konkreten Fall, auf den sich die FPÖ beziehe, tatsächlich der Anspruch nicht gewährt worden sei, sei sie dafür, das schnellstmöglich zu beheben.
Sowohl Bernhard Herzog (SPÖ) als auch Barbara Neßler (Grüne) gingen auf die Möglichkeit der Väterbeteiligung ein. Österreich sei hier Schlusslicht, aus unterschiedlichen Gründen, meinte Herzog. Es gelte daher, Väter zu unterstützen, die Zeit mit der Familie verbringen wollen. Derzeit widme sich eine interministerielle Arbeitsgruppe diesem Thema. Jede Maßnahme, die Vätern mehr Zeit mit den Kindern ermögliche, sei ein Schritt in die richtige Richtung, so Neßler. Für echte Gleichberechtigung brauche es aber viel mehr. Die Grünen würden unter anderem grundsätzlich partnerschaftliche Elternteilzeit vorschlagen. (Fortsetzung Nationalrat) mbu
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