ARGE Gentechnik-frei: „Ohne Gentechnik hergestellt“ und Bio künftig noch wichtiger für Transparenz und Wahlfreiheit

Scharfe Kritik am Beschluss des EP / „Ohne Gentechnik“-Sektor arbeitet intensiv an Weiterentwicklung der Standards zur Absicherung gegen Neue Gentechnik

MIT ALLER SCHÄRFE KRITISIERT DIE ARGE GENTECHNIK-FREI DIE HEUTIGE ENTSCHEIDUNG DES EUROPAPARLAMENTS ZUR DEREGULIERUNG UND ZUR WEITGEHENDEN REGEL- UND KONTROLL­LOSIGKEIT FÜR NEUE GENTECHNIK. „DIES WIDERSPRICHT KOMPLETT DEM KLAREN WUNSCH DER KONSUMENT:INNEN UND ZAHLREICHER QUALITÄTS-HERSTELLER NACH TRANSPARENZ, RÜCKVERFOLG­BARKEIT UND WAHLFREIHEIT“, KOMMENTIERT GESCHÄFTSFÜHRER FLORIAN FABER DAS ABSTIMM­UNGSERGEBNIS. DAS EUROPAPARLAMENT BEUGE SICH DAMIT DEN INTERESSEN DER GROSSEN BIOTECH-KONZERNE UND HABE SEINE EIGENEN FORDERUNGEN AUS DER 1. LESUNG VOM APRIL 2024 IGNORIERT.

„Das Europäische Parlament hat heute die Chance verpasst, beim sensiblen Thema Gentechnik die Transparenz und Wahlfreiheit für Konsumentinnen und Konsumenten dauerhaft abzusichern“, erklärt Florian Faber. „Weite Teile der Lebensmittelwirtschaft sowie Konsumenten- und Umweltschutz waren sich im Vorfeld der Entscheidung einig, dass durchgängige Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit entlang der Lebensmittelkette sowie wirksame Regelungen gegen die Patentierung von Pflanzen und Erzeugnissen aus Neuer Gentechnik dringend notwendig sind. Nur so können die Eigenständigkeit und die Qualitäts­standards der europäischen Lebensmittelproduktion bewahrt werden. Die eindringlichen Warnungen vor einer REGEL- UND KONTROLLFREIEN NEUEN GENTECHNIK wurden nicht berück­sichtigt.“

ZAHLREICHE RECHTLICHE UND POLITISCHE FRAGEN UNGEKLÄRT

Die heutige Abstimmung bedeutet jedoch keineswegs das Ende der Debatte um die Neue Gentechnik in Europa: Mehrere Rechtsgutachten kommen zum Ergebnis, dass wesentliche Teile der neuen Regelung ERHEBLICHE EUROPARECHTLICHE UND VÖLKERRECHTLICHE FRAGEN auf­werfen. Einige Mitgliedsstaaten haben bereits erkennen lassen, dass sie eine gerichtliche ÜBERPRÜFUNG DER VERORDNUNG VOR DEM EUGH grundsätzlich in Betracht ziehen.

„Ob sich der Europäische Gerichtshof künftig mit der Verordnung befassen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass ZAHLREICHE RECHTLICHE BZW. AUCH HAFTUNGSRELEVANTE FRAGEN WEITERHIN VÖLLIG UNGEKLÄRT sind. Die heutige Entscheidung verändert den Rechtsrahmen, sie beendet aber weder die rechtliche Debatte noch die Nachfrage nach Lebensmitteln ‚Ohne Gentechnik‘“, so Florian Faber.

UMSETZUNG WIRD NOCH JAHRE DAUERN

Nach der heutigen Entscheidung bleibt die Frage der Umsetzbarkeit des nach Experten­ziemlich widersprüchlich aufgebauten Vorschlags weitgehend offen: Die Verordnung wird erst nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren anwendbar. Bis dahin müssen seitens der EU, aber auch in den Mitgliedsstaaten zahlreiche technische und administrative Details erarbeitet und umgesetzt werden, darunter Dokumentations- und Kontrollanforderungen, Registerführung, Monitoring sowie weitere Durchführungsbestimmungen.

Darüber hinaus wird zu klären sein, welche Spielräume den Mitgliedstaaten künftig beim Schutz Gentechnik-freier Produktions- und Zertifizierungssysteme und bei bestehenden Koexistenzregelungen verbleiben.

„OHNE GENTECHNIK“-BRANCHE ARBEITET BEREITS AN NOTWENDIGEN ANPASSUNGEN

Die ARGE Gentechnik-frei arbeitet gemeinsam mit ihren europäischen Partnerorgani­sationen bereits intensiv an der Weiterentwicklung der bestehenden Produktions- und Zertifizierungsstandards.

„Für Konsumentinnen und Konsumenten ist die wichtigste Botschaft: DIE ‚OHNE GENTECH­NIK‘-KENNZEICHNUNG BLEIBT SELBSTVERSTÄNDLICH AUCH IN ZUKUNFT ERHALTEN“, betont Florian Faber. „Mehr noch: IHRE BEDEUTUNG WIRD KÜNFTIG SOGAR ZUNEHMEN. Denn wer in Zukunft sicher gehen möchte, dass Lebensmittel ohne Einsatz von Gentechnik hergestellt wurden, findet diese Gewissheit nur mehr bei Produkten mit dem Qualitätszeichen ‚Ohne Gentechnik hergestellt‘ oder einem Bio-Zeichen. Und die Marktforschung zeigt: In vielen europäischen Ländern wollen Konsument:innen wissen, ob Gentechnik in ihren Produkten ist – unabhängig ob ‚Neue‘ oder ‚Alte‘ Gentechnik. Denn Wahlfreiheit ist ein wesentliches Einkaufsmotiv!“

Während Lebensmittel mit der Neuen Gentechnik künftig nicht mehr gesetzlich gekenn­zeichnet werden müssen, bleiben diese Verfahren auch in Zukunft sowohl von den Bio-Standards als auch VON DER „OHNE GENTECHNIK“- PRODUKTION AUSGESCHLOSSEN.

Die ARGE Gentechnik-frei wird die Produktions- und Kontrollstandards in enger Abstimmung mit vergleichbaren europäischen Systemen daher weiterentwickeln, um auch künftig sicher­zustellen, dass Produkte mit der Auslobung „Ohne Gentechnik hergestellt“ entlang der gesamten Lebensmittelkette frei von Gentechnik jeder Art bleiben.

„Wenn die gesetzliche Transparenz abnimmt, steigt die Bedeutung glaubwürdiger freiwilliger Kennzeichnungssysteme“, so Florian Faber. „‚Ohne Gentechnik‘ und ‚Bio‘ werden künftig die verlässlichsten Orientierungshilfen für alle sein, die bewusst auf Gentechnik in ihrer Ernährung verzichten möchten.“

ARGE Gentechnik-frei
Florian Faber
Telefon: 0664-3819502
E-Mail: f.faber@gentechnikfrei.at

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