
ÖGB-Katzian: Angriffe auf Mitbestimmung sind kein Kavaliersdelikt
Behinderung von Betriebsratswahlen soll strafrechtlich relevanter Tatbestand werden
„Betriebliche Mitbestimmung ist gelebte Demokratie im Betrieb“, betont Katzian. Während viele Unternehmen die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat schätzen, gibt es auch eine andere Realität: Arbeitgeber, die gezielt versuchen, Betriebsratsgründungen zu verhindern – etwa durch Kündigungen, Druck oder Einschüchterung, wie ein aktueller Fall in Tirol beweist.
„Das ist nichts anderes als Union Busting und ein massiver Angriff auf die Rechte der Beschäftigten“, stellt Katzian klar: „Wer engagierte Arbeitnehmer:innen unter Druck setzt, weil sie sich für ihre Kolleg:innen einsetzen, überschreitet eine rote Linie.“
Zwtl: Verhinderung eines Betriebsrates darf nicht ohne Konsequenzen bleiben
Die Rechtslage ist eindeutig: Laut Arbeitsverfassungsgesetz können Beschäftigte in Betrieben ab fünf Mitarbeiter:innen mit Unterstützung der Gewerkschaften einen Betriebsrat gründen. „Das ist kein freiwilliges Angebot der Arbeitgeber, sondern ein Recht der Arbeitnehmer:innen“, so Katzian.
In der Praxis fehlt es jedoch an Konsequenzen. Während in anderen Ländern wie Deutschland Sanktionen drohen, wenn Betriebsratswahlen verhindert werden, bleiben Verstöße in Österreich oft folgenlos.
„Im Gegensatz zu Deutschland passiert bei uns nichts, wenn verhindert wird, dass ein Betriebsrat zustande kommt. Für den Arbeitgeber droht als Konsequenz nur, dass er Gekündigte wieder einstellen muss“, erklärt Katzian.
Der ÖGB fordert daher, dass Arbeitnehmer:innen bereits in dieser Phase besser vor willkürlicher Kündigung geschützt werden und Arbeitgeber, die eine Betriebsratsgründung verhindern wollen, wirksam sanktioniert werden.
Zwtl: Abschreckung durch Strafdrohungen
Es müsse den Menschen „klar sein, dass ihr Verhalten Sanktionen nach sich zieht. Wir wollen niemanden ins Gefängnis schicken, aber allein die Strafdrohung könnte schon abschrecken. Unser Ziel ist es, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ungehindert ihr Recht ausüben können, einen Betriebsrat zu gründen. Genau hier muss der Gesetzgeber tätig werden und für echte Strafen sorgen“, so der ÖGB-Präsident.
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