Verbot der „Mozartverkäufer“ in der Inneren Stadt ab 1. Juli

Nach massiven Beschwerden und vermehrten Verstößen reagiert Stadt – Hebung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum

Seit 8. Mai gilt ein Verbot für die sogenannten „Mozartverkäufer“ an zentralen Plätzen in der Wiener Innenstadt. Mit Ende Juni laufen die letzten Bewilligungen für die kostümierten, gewerblichen Ticketverkäufer im Gebiet der bestehenden Zonierungsverordnungen endgültig aus. Das Verbot gilt konkret am Stephansplatz, Kärntner Straße, Herbert-von-Karajan-Platz (vor der Oper) und Graben.

Die Stadt Wien hat damit auf Beschwerden reagiert, die im Laufe der Jahre zu-genommen haben. Passant*innen, aber auch Besucher*innen der Oper oder Tou-rist*innen fühlen sich vermehrt durch das aufdringliche Verhalten der Mozartverkäufer belästigt und auch Verstöße gegen gesetzliche Regelungen wurden bei Kontrollen immer wieder festgestellt.

„Im ersten Schritt hat die Stadt bereits 2021 die gewerbliche, kostümierte Ticket-verkäufer aufgrund einer Zonierungsverordnung eingeschränkt und sie auf zentralen Plätzen wie vor dem Hauptportal des Stephansdomes verboten. Doch dieser Schritt reichte nicht aus. Regelmäßige Kontrollen zeigten, dass innerhalb der relevanten Bereiche in der City regelmäßig Ticketverkäufer ohne Genehmigungen anzutreffen waren“, erläutert Stadträtin Ulli Sima die nun notwendig gewordene Maßnahme. Ziel sei es, den öffentlichen Raum vor zunehmender Kommerzialisierung zu schützen und die Aufenthaltsqualität für die Menschen zu heben, zumal die Örtlichkeiten in der Inneren Stadt ohnehin beengt sind.
Walter Hillerer, Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen, bestätigt die Zunahme der Beschwerden und Verstöße bei Kontrollen, die er mit seinem Team durch-führt.2025 wurden an 26 Aktionstagen insgesamt 303 Ticketverkäufer*innen in der Inneren Stadt überprüft. Dabei wurden insgesamt 136 Verstöße festgestellt.

Mediensprecherin StRin Ulli Sima
Anita Voraberger
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E-Mail: anita.voraberger@wien.gv.at

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