
Gedenken neu denken: Konferenz im Parlament lotet neue Wege der Holocaust-Vermittlung aus
Bernhard Pörksen plädiert für Medienmündigkeit angesichts „dereguliertem Wahrheitsmarkt“
Digitale Räume eröffnen neue Formen der Geschichtsvermittlung. Zugleich werden aber gerade dort auch historische Fakten verzerrt, relativiert oder gezielt in Frage gestellt. Unter dem Titel „Gedenken neu denken“ luden Zweiter Nationalratspräsident Peter Haubner und der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus heute zu einer Konferenz ins Parlament, die sich dem Thema Holocaust-Leugnung und Holocaust-Verzerrung in Online-Medien widmet.
Nach der Eröffnung durch Zweiten Nationalratspräsidenten und Vorsitzenden des Kuratoriums des Nationalfonds, Peter Haubner, hielt Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen von der Universität Tübingen eine Keynote zum Thema „Die neue Macht der Desinformation. Herausforderungen für die Debattenkultur – was wir wissen müssten und tun sollten“. Darin warnte er vor der „vorschnellen“ Diagnose eines „postfaktischen Zeitalters“, konstatierte jedoch eine „elementare Deregulierung des Wahrheitsmarktes“. Als Antwort darauf plädierte Pörksen für die Förderung einer umfassenden Medienmündigkeit, einen ausgewogenen regulatorischen Rahmen für digitale Medien sowie eine neue Kultur des Zuhörens im demokratischen Diskurs.
Anschließend diskutierten die Journalistin Ingrid Brodnig und der Gründer und Geschäftsführer von The Trailblazers GmbH Jannis Johannmeier mit Moderatorin Rebekka Salzer über die Themen Hass im Netz, Desinformation und demokratische Perspektiven im digitalen Raum. Völkerrechtliche Perspektiven auf historische Verantwortung und aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen beleuchtete der Völkerrechtler Ralph Janik in seinem Impulsreferat. Im weiteren Verlauf der Konferenz stehen mehrere interaktive Sessions auf dem Programm, in denen neue Ansätze für die Holocaust-Vermittlung sowie für den Umgang mit digitalen Formen von Geschichtsverzerrung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit erarbeitet werden.
HAUBNER: ERINNERUNG MUSS ORIENTIERUNG FÜR GEGENWART UND ZUKUNFT GEBEN
Zweiter Nationalratspräsident Peter Haubner deutete den Titel der Konferenz „Gedenken neu denken“ als „Anspruch und Einladung zugleich“. Es gehe nicht darum, Erinnerung neu zu erfinden, sondern sie mit Klarheit, Mut und Entschlossenheit in die Gegenwart und Zukunft zu tragen. Angesichts rascher gesellschaftlicher und politischer Veränderungen, geopolitischer Spannungen sowie zunehmender autoritärer Tendenzen sei die Auseinandersetzung mit der Geschichte wichtiger denn je. Soziale Medien würden neue Möglichkeiten der Teilhabe eröffnen, aber zugleich auch die Verbreitung von Desinformation sowie die Verharmlosung und Leugnung des Holocaust begünstigen. Letzterer habe gezeigt, wohin Ausgrenzung, Entmenschlichung und die Missachtung der Menschenwürde führen könnten, sagte Haubner. Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz seien daher keine Selbstverständlichkeiten, sondern das Fundament einer freien und demokratischen Gesellschaft. Erinnerung dürfe nicht beim Gedenken stehen bleiben, sondern müsse zu Haltung und Handeln führen, so Haubner.
MEDIENWISSENSCHAFTLER PÖRKSEN ÜBER DIE DYNAMIKEN DER DESINFORMATION
Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen wandte sich in seiner Keynote zunächst gegen die vielkonstatierte Diagnose eines „postfaktischen Zeitalters“. Zwar seien Desinformation, Verschwörungserzählungen bis hin zur Holocaust-Leugnung reale Phänomene, die Rede vom Postfaktischen greife aber zu kurz und sei von Resignation geprägt. Sie unterstelle zudem, dass es einst ein Zeitalter reiner Wahrheit gegeben habe, und deute gegenwärtige Herausforderungen „vorschnell und fahrlässig“ als endgültigen Verlust gemeinsamer Wirklichkeit. Pörksen plädierte stattdessen für eine differenziertere Betrachtung der digitalen Medienwelt.
Diese sei einerseits durch eine „gigantische Öffnung“ des kommunikativen Raums gekennzeichnet und andererseits durch dessen beispiellose „Vermachtung“ und „Refeudalisierung“ – drei Unternehmen würden weltweit mehr als die Hälfte aller Werbeinnahmen für sich verbuchen. Die „elementare Deregulierung des Wahrheitsmarktes“ zeige sich vor allem in drei Entwicklungen: einer beschleunigten Informationsverbreitung zulasten der Genauigkeit, aufmerksamkeitsökonomischen „Fehlanreizen“ für Übertreibung und Verzerrung sowie erweiterten Möglichkeiten medialer Manipulation. Auf diesen Wegen ließen sich sowohl „jede Menge Scheingewissheiten“ als auch der „Totalzweifel“ bestätigen, was unser „Wahrheitsempfinden betäubt“, so Pörksen.
Als Antwort auf diese Entwicklung sprach sich Pörksen für verstärkte Anstrengungen in den Bereichen Bildung, Regulierung und Diskurs aus. Medienkompetenz müsse weit über technische Fertigkeiten hinausgehen und als demokratische Kulturtechnik verstanden werden. Orientierung könnten dabei die Maximen des guten Journalismus bieten, die Pörksen zum Leitbild einer umfassenden Medienmündigkeit erhob. Zudem brauche es einen ausgewogenen regulatorischen Rahmen gegen Desinformation und Hassrede unter Wahrung der Kommunikationsfreiheit. Schließlich sei die Fähigkeit zum „wirklichen Zuhören“ eine zentrale Voraussetzung für demokratische Verständigung. Es gelte, sich tiefgreifend mit anderen Perspektiven auseinanderzusetzen und Offenheit für das Gegenüber zu bewahren. Trotz aller Herausforderungen gebe es in einer Demokratie keine Alternative zu Bildung, Aufklärung und öffentlichem Diskurs, betonte Pörksen.
BRODNIG UND JOHANNMEIER BELEUCHTEN DIE ROLLE VON EMOTIONEN IN DIGITALEN DEBATTEN
Im anschließenden Gespräch diskutierten die Journalistin Ingrid Brodnig und Kommunikationsberater Jannis Johannmeier die Rolle von Emotionen in digitalen Kommunikationsräumen. Brodnig verwies darauf, dass emotionalisierende Inhalte in sozialen Medien besonders viel Aufmerksamkeit erhielten und durch Algorithmen zusätzlich verstärkt würden. Dies könne Polarisierung und Empörung fördern und sachliche Debatten erschweren. Demokratie sei jedoch auf Räume angewiesen, die sich der Logik der „moralischen Empörung“ entziehen, damit Kompromisse möglich blieben. Daher brauche es auch eine Regulierung digitaler Plattformen, um Desinformation und Hass entgegenzuwirken.
Johannmeier betonte hingegen, dass Emotionen eine zentrale Voraussetzung dafür seien, Menschen überhaupt zu erreichen und zum Handeln zu bewegen. Informationen alleine genügten oft nicht, um Aufmerksamkeit zu erzeugen. Gerade in digitalen Medien seien Geschichten und persönliche Erfahrungen entscheidend, um gesellschaftliche Anliegen zu vermitteln. Statt vor allem auf Gegenkampagnen zu setzen, sprach sich Johannmeier dafür aus, positive Erzählungen zu entwickeln und Emotionen für demokratische Anliegen nutzbar zu machen.
JANIK ZUM WELTRECHTSPRINZIP BEI VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT
In seinem Impulsreferat für die Arbeitsrunden der Konferenz widmete sich Ralph Janik, Assistenzprofessor für Völkerrecht und Menschenrechte an der Sigmund Freud Privatuniversität, den völkerrechtliche Perspektiven auf die Frage der historischen Verantwortung. Im Mittelpunkt seines Vortrags stand die Umsetzung des Völkerstrafrechts. Derzeit stehe in Wien ein syrischer General wegen Foltervorwürfen vor Gericht. Wie könne ein österreichisches Gericht Taten verfolgen, die auf syrischem Boden stattgefunden hätten und deren Opfer und Täter syrische Staatsbürger waren? Hier komme das Völkerstrafrecht zur Anwendung, dass als Antwort auf die großen Verbrechen des 20. Jahrhunderts entwickelt worden sei, führte Janik aus.
Gerichte seien dazu bestimmt, so emotionslos wie möglich den Straftatbestand und die Straffolgen festzustellen, merkte Janik an. Das umfasse auch „Crimes against Humanity“, also Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Menschheit. Diese seien eine besondere Kategorie von Verbrechen, für die das Weltrechtsprinzip gelte. Jeder Staat könne solche Individuen aufgrund solche Verbrechen auf seinem Territorium strafrechtlich verfolgen.
Ansätze dazu habe es zwar bereits nach dem Ersten Weltkrieg gegeben. Die entscheidende Ausformulierung habe das Weltrecht aber durch den Internationalen Militärgerichtshof erhalten, der im August 1945 in Nürnberg gegründet worden sei. Dieses Sondertribunal habe festgestellt, dass Taten wie Kriegsverbrechen und Völkermord nicht von abstrakten „Entitäten“ verübt würden, sondern dass es immer Individuen brauche, um verbrecherische Befehle umzusetzen und konkrete Taten zu begehen.
Ein wichtiger Schritt in der Ausgestaltung der Prinzipien des Völkerstrafrechts sei der Prozess gegen Adolf Eichmann gewesen. Weitere wichtige Etappen waren laut Janik die UN-Sondertribunale, die als Antwort auf die Völkermorde in Srebrenica und Ruanda in den 1990er-Jahren eingerichtet wurden. Die Existenz der internationalen Gerichtsbarkeit sorge dafür, dass Individuen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hätten, sich nicht „unantastbar“ fühlen dürfen. Sie müssten im Bewusstsein leben, dass sie irgendwann zur Rechenschaft gezogen werden könnten. (Fortsetzung Konferenz) wit/sox
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