Volksanwalt Achitz kritisiert Zahlungsstopps und lange Bearbeitungsdauern bei Wiener Mindestsicherung

Volksanwalt Achitz kritisiert Zahlungsstopps und lange Bearbeitungsdauern bei Wiener Mindestsicherung

Karin Maria L. ist nach zwei schweren Krankheiten seit zwei Jahren arbeitslos. Weil sie nur 750 Euro Arbeitslosengeld im Monat bekommt, bezieht sie zusätzlich Wiener Mindestsicherung: Als „Aufstockerin“ bekommt sie die Differenz zwischen ihrem Arbeitslosengeld und der vollen Höhe der Mindestsicherung. Als sie im Oktober 2025 einen geringfügigen Job als Küchenhilfe fand, meldete sie das Einkommen, 300 Euro im Monat, gleich der Wiener MA 40, die für Sozialhilfe zuständig ist. Sie erwartete, dass ihr ab diesem Zeitpunkt eben um 300 Euro weniger Mindestsicherung überwiesen wird. Die Behörde reagierte aber anders: Sie zahlte einfach gar nichts mehr.

VORGANGSWEISE DER MA 40 NICHT RECHTSKONFORM

Monatelang bekam L. keinen Cent. Nicht einmal einen Bescheid über die Zahlungseinstellung stellte die Behörde aus. Für Volksanwalt Bernhard Achitz geht das gar nicht: „Die Vorgangsweise der MA 40 ist nicht rechtskonform“, sagte er in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 20. Juni. Ein monatelanger Zahlungsstopp widerspricht klar dem Zweck des Wiener Mindestsicherungsgesetzes. Die MA 40 macht das aber oft, allein in den Jahren 2024 und 2025 in insgesamt mehr als 100 Fällen. Die Volksanwaltschaft darüber auch dem Wiener Landtag berichtet: https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Berichte/LT/W/47_Wien_2025_bf.pdf

KARIN MARIA L.: „OHNE DIE KINDER WÜSSTE ICH NICHT, WAS ICH GEMACHT HÄTTE.“

Für Karin Maria L. bedeutete der Zahlungsstopp ein existenzielles Problem, denn um Mindestsicherung zu beziehen, muss man vorher alle Ersparnisse aufgebraucht haben. „Menschen in einer solchen Notlage kann man doch nicht einfach ohne Geld dastehen lassen, sie müssen ja Lebensmittel, Strom und Miete bezahlen“, sagte Achitz. L. musste ihren Sohn um Geld bitten, um die Energierechnung bezahlen zu können. Karin Maria L.: „Ohne die Kinder wüsste ich nicht, was ich gemacht hätte.“

Volksanwalt Achitz sieht natürlich ein, dass die MA 40 genau prüft, ob jemand die Voraussetzungen für Sozialleistungen wie die Wiener Mindestsicherung erfüllt: „Aber wenn jemand von sich aus sofort meldet, dass sie oder er jetzt ein bisschen Geld verdient, dann könnte die Behörde das erst einmal glauben, die Mindestsicherung entsprechend kürzen und später anhand von Unterlagen nachprüfen, ob das alles seine Ordnung hat.“

ANTRÄGE MÜSSEN IN MAXIMAL DREI MONATEN ERLEDIGT SEIN

Achitz kritisiert auch, dass die MA 40 oft deutlich zu lang für die Bearbeitung von Mindestsicherungsanträge braucht. Vorgeschrieben sind maximal drei Monate. „Aber eigentlich sollte es in den meisten Fällen viel schneller gehen – die Betroffenen brauchen ja das Geld zum Überleben“, sagte Achitz. Auch Karin Maria L. musste sehr lang auf die Bearbeitung eines Verlängerungsantrags warten, den sie im Februar gestellt hatte. Unzählige Male hatte sie versucht, die MA 40 telefonisch zu erreichen, irgendwann wurde ihr gesagt, ihr Antrag wäre gar nicht bei der Behörde eingegangen. Erst als sich Volksanwaltschaft und „Bürgeranwalt“ eingeschaltet haben, wurde die MA 40 aktiv – und bewilligte den Antrag, den sie angeblich gar nicht erhalten hatte. Karin Maria L. hofft jedenfalls, bald gar nicht mehr mit der MA kommunizieren zu müssen – ab Herbst wird sie voraussichtlich wieder arbeiten können.

MIT BEHÖRDEN LIEBER SCHRIFTLICH KOMMUNIZIEREN!

In der Anrufliste ihres Handys zeigte L. ihre vielen vergeblichen Anrufe bei der MA 40. Für Volksanwalt Achitz Anlass für einen allgemeinen Ratschlag: „Das Telefon ist das schlechteste Kommunikationsmittel mit Behörden. Nutzen Sie lieber E-Mail, da können sie im Zweifelsfall besser dokumentieren, was ausgemacht oder zugesagt wurde!“

Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Telefon: +43 664 301 60 96
E-Mail: florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at
https://www.volksanwaltschaft.at

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