
Ergebnisse von fünf Volksbegehren
Der Eintragungszeitraum für fünf Volksbegehren endete am 22. Juni 2026 um 20 Uhr. Keines der Volksbegehren schaffte die Hürde von 100.000 Unterschriften.
Bis 22. Juni 2026, 20 Uhr, konnten stimmberechtigte Personen in einer beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder online Eintragungen für insgesamt fünf Volksbegehren abgeben.
Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgt im Rahmen des „Zentrales Wählerregisters“ auf elektronischem Weg. Die Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die bereits zuvor, im Einleitungsverfahren, getätigten Unterstützungserklärungen wurden jeweils in einer eigenen Datenverarbeitung erfasst und automatisch hochgezählt.
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