WKÖ-Landrichtinger zum digitalen Euro: „Zentrale offene Fragen nun endlich in Trilog-Verhandlungen klären“

„Bedürfnisse sowohl der Bevölkerung, der Wirtschaft wie auch von Zahlungsdienstleistern müssen angemessen berücksichtigt werden“

Im Rahmen der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments haben die EU-Abgeordneten den Berichtsentwurf des Parlamentsberichterstatters Navarrete mehrheitlich angenommen.

„Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben heute über die mögliche Ausgestaltung eines digitalen Euro abgestimmt und damit den Weg für die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen mit dem Rat der EU geebnet“, erklärt die Geschäftsführerin der WKÖ-Bundessparte Bank und Versicherung, Eva Landrichtinger, anlässlich der Abstimmung im ECON über das Paket zur einheitlichen Währung, einschließlich der Einführung eines digitalen Euro.

Nachdem noch immer viele Fragen ungeklärt sind, wäre es aus Sicht der Branche wünschenswert gewesen, sich hier noch mehr Zeit für die Meinungsbildung zu nehmen. Landrichtinger hält daher fest: „Der genaue Mehrwert dieses umfassenden Projekts wurde leider noch immer nicht ausreichend dargelegt. Nur im engen Dialog mit der Branche, die die Bedürfnisse ihrer Kundinnen und Kunden am besten kennt, kann der digitale Euro im Einklang mit bestehenden Zahlungssystemen erfolgreich eingeführt werden“, und betont: „Diesen Dialog gilt es nun intensiv zu führen. Die europäische Finanzmarktstabilität darf dabei keinesfalls gefährdet werden. Vor diesem Hintergrund erwarten wir ein klares Bekenntnis zu einem niedrigen und konstanten Haltelimit. Der sogenannte Wasserfall-Mechanismus stellt ohnehin sicher, dass Beträge oberhalb des Haltelimits automatisch über das verknüpfte Bankkonto abgewickelt werden. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, dass das Haltelimit direkt von den europäischen Gesetzgebern festgelegt wird.“

Die Branchenvertreterin fordert daher die europäischen und nationalen Entscheidungsträger auf, eng mit den Marktakteuren zusammenzuarbeiten, die letztlich den digitalen Euro den Endkundinnen und Endkunden zur Verfügung stellen müssen. „Diese Einbindung ist bislang aus unserer Sicht nicht im gewünschten Ausmaß erfolgt. Bei einem Projekt dieser Größenordnung darf die Ausgestaltung nicht ausschließlich auf theoretischer Ebene erfolgen, sondern muss konsequent an der praktischen Umsetzbarkeit ausgerichtet sein“, so Landrichtinger.

„Europäische Bezahllösungen stärken den europäischen Binnenmarkt und fördern den digitalen Fortschritt Europas. Damit neben weitentwickelten privatwirtschaftlichen europäischen Bezahllösungen auch der digitale Euro einen Beitrag zur Stärkung der europäischen Souveränität, der Sicherheit im Zahlungsverkehr sowie der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Finanzindustrie leisten kann, müssen in den bevorstehenden Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU die noch offenen, für eine erfolgreiche Einführung zentralen Fragen umfassend adressiert werden. Dabei sind die Bedürfnisse von Bevölkerung, Wirtschaft und Zahlungsdienstleistern angemessen zu berücksichtigen“, fasst Landrichtinger zusammen und betont abschließend: „Die Ausgestaltung des digitalen Euro muss praxistauglich, wirtschaftlich vertretbar und im Einklang mit den Erfordernissen von Finanzmarktstabilität, Wettbewerbsfähigkeit und Nutzerfreundlichkeit erfolgen. Es muss sichergestellt werden, dass weder Banken noch ihre Kundinnen und Kunden mit unverhältnismäßigen finanziellen oder administrativen Belastungen konfrontiert werden.“ (PWK309/JHR)

Wirtschaftskammer Österreich

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