Totter: Heute ist ein Freudentag für die sechs autochthonen Volksgruppen in Österreich

ÖVP-Volksgruppensprecherin: Verfassungsrechtliche Verankerung aller sechs Volksgruppen ist wichtiger Schritt für die Zukunft von Sprache, Kultur und Identität

“Heute ist ein Freudentag für alle sechs österreichischen Volksgruppen. Mit der Verankerung im Verfassungsrang setzen wir ein starkes Zeichen der Anerkennung, Wertschätzung und Verantwortung für unser gemeinsames Österreich”, erklärt die Volksgruppensprecherin der ÖVP, Abgeordnete zum Nationalrat Agnes Totter anlässlich der heutigen Behandlung der Novelle des Volksgruppengesetzes im Verfassungsausschuss.

Zum 50-jährigen Bestehen des Volksgruppengesetzes wird ein umfassendes Reformpaket auf den Weg gebracht, das die Rechte und die Sichtbarkeit der Volksgruppen nachhaltig stärkt. Erstmals werden alle sechs anerkannten autochthonen Volksgruppen – die kroatische, slowenische, ungarische, tschechische und slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma – ausdrücklich verfassungsrechtlich verankert.

“Unsere Volksgruppen sind seit Generationen ein unverzichtbarer Teil der österreichischen Geschichte und Identität. Ihre Sprachen, Traditionen und Kulturen bereichern unser Land. Damit diese Vielfalt auch in Zukunft lebendig bleibt, ist es entscheidend, dass Sprache und Kultur weitergegeben werden können”, betont Totter.

Darüber hinaus wird der bisherige Volksgruppenförderbericht zu einem umfassenden jährlichen Volksgruppenbericht weiterentwickelt. Bei der Erstellung des Berichts werden die Volksgruppen in Zukunft direkt eingebunden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, unmittelbar mit der Bundespolitik in einen institutionalisierten Austausch zu treten. Außerdem hat sich der Verfassungsausschuss vorgenommen, bei der Behandlung des Volksgruppenberichts die Vertreterinnen und Vertreter der Volksgruppen zur Ausschusssitzung einzuladen, um mit ihnen gemeinsam über die Situation der Volksgruppen und eine sinnvolle Weiterentwicklung des Volksgruppenrechts zu diskutieren.

Ein weiterer zentraler Punkt des Reformpakets ist die langfristige Absicherung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten. Durch die Schaffung spezialisierter zweisprachiger Kompetenzstandorte wird die bestehende Rechtssicherheit gestärkt. Gerichtstage und Verhandlungen bleiben weiterhin an den bisherigen Standorten erhalten.

“Diese Reform zeigt: Österreich steht zu seinen sechs autochthonen Volksgruppen. Die Weitergabe von Sprache und Kultur ist der Schlüssel dafür, dass unsere Volksgruppen auch für kommende Generationen lebendig bleiben. Mit diesem Gesetzespaket sichern wir ein Stück österreichischer Identität und Vielfalt ab”, hält Agnes Totter abschließend fest. (Schluss)

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