Volksanwaltschaft übermittelt Menschenrechtsbericht an Vereinte Nationen

Int. Tag zur Unterstützung der Folteropfer (26. Juni) – Achitz: Hohe Zahl an Kontrollen wichtig, um Menschenrechtsverletzungen in Einrichtungen frühzeitig zu erkennen

Der Nationale Präventionsmechanismus (NPM) Österreichs hat nun die englische Fassung seines Jahresberichts 2025 veröffentlicht und anlässlich des Internationalen Tags zur Unterstützung der Folteropfer an die zuständigen internationalen Organisationen übermittelt. „Der Bericht bietet einen guten Überblick über die Menschenrechtslage in Österreichs Pflegeheimen und Psychiatrien, aber auch in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in Kinder- und Jugend-WGs und natürlich auch in Gefängnissen und Polizeianhaltezentren“, so Bernhard Achitz, der für Internationales zuständige Volksanwalt.

MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN FRÜHZEITIG ERKENNEN UND VERHINDERN

Im Mittelpunkt der Aktivitäten des österreichischen Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) steht die frühzeitige Erkennung und Beseitigung von Risikofaktoren für Menschenrechtsverletzungen. Dafür führten die Kommissionen, die gemeinsam mit der Volksanwaltschaft den NPM bilden, zahlreiche Besuche in Einrichtungen durch, in denen es potenziell zu Freiheitsbeschränkungen kommen kann.

Der NPM ist bei seinen Aufgaben zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte an internationale Vorgaben gebunden. Vor allem müssen menschenrechtliche Garantien aus der UN-Konvention sowie internationale Standards eingehalten werden, die vom UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter (SPT) und die vom Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) entwickelt wurden. Achitz: „Um die Aufgaben gut zu erfüllen, ist ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch auf internationaler Ebene besonders wichtig. Die Volksanwaltschaft hat daher dem UN-Unterausschuss und dem CPT-Komitee ihren Bericht über die Präventive Menschenrechtskontrolle 2025 übermittelt.“ Der Bericht steht auf deutsch und englisch zur Verfügung:

DEUTSCH: https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Berichte/NR/PB-49-Pr%C3%A4ventiv_2025_bf.pdf

ENGLISCH: https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Berichte/IntBe/49_Annual_Report_-_Protection_Promotion_of_Human_Rights_2025.pdf

423 KONTROLLEN, SO GUT WIE IMMER UNANGEKÜNDIGT

Im Jahr 2025 führten die Kommissionen österreichweit 423 Kontrollen durch. 97 % der Besuche fanden in Einrichtungen statt, 3 % betrafen die Beobachtung von Polizeieinsätzen. Im Regelfall erfolgten die Überprüfungen unangekündigt, lediglich 5 % wurden angekündigt.

Der Großteil der 413 Kontrollen von Einrichtungen fand in sogenannten „less traditional places of detention‟ statt. Dazu zählen über 5.300 verschiedene Orte wie Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. In diesen Einrichtungstypen führten die Kommissionen 292 Besuche durch, davon 100 Kontrollen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. „Die hohe Anzahl an Besuchen ist wichtig, um Einrichtungen regelmäßig und umfassend zu untersuchen“, so Volksanwalt Achitz.

Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
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E-Mail: florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at
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