VKI-Erfolg: OGH-Urteil erklärt Zusatzgebühren von Ryanair für unzulässig

14 von 15 Gebührenklauseln sind rechtswidrig – VKI und BMASGPK erkämpfen wichtiges Urteil für Preistransparenz und Fairness

DER VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION (VKI) IST IM AUFTRAG DES SOZIALMINISTERIUMS MIT VERBANDSKLAGE GEGEN 15 GEBÜHRENKLAUSELN IN DEN BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN DER RYANAIR DAC VORGEGANGEN. ALLEN VORAN STAND DIE FLUGHAFEN-CHECK-IN-GEBÜHR IN HÖHE VON 55 EURO, DIE VERBRAUCHER:INNEN AM FLUGHAFEN VERRECHNET WURDE. DER OBERSTE GERICHTSHOF (OGH) HAT NUN BESTÄTIGT: 14 VON 15 GEBÜHRENKLAUSELN SIND UNZULÄSSIG.

55 Euro Check-In-Gebühr, 25 Euro Kleinkindgebühr, Gebühren für obligatorische Familiensitze, 15 Euro für die Ausstellung einer Bordkarte – diese und 10 weitere Zusatzgebühren, oftmals teurer als der Flug selbst, wurden nun vom OGH für unzulässig erklärt. Nach Ansicht des OGH sind die Gebührenklauseln zum Teil derart unverständlich formuliert, dass es Konsument:innen nicht möglich ist, diese nachzuvollziehen, insbesondere im Zusammenhang mit etwaigen Rückerstattungsansprüchen.

Check-In-Gebühr, Umbuchungsgebühr sowie Gebühren für die Bordkarte und eine Namensberichtigung sind nach dem OGH nicht nur intransparent, sondern benachteiligen Konsument:innen auch gröblich, da diese Gebühren selbst dann verrechnet werden können, wenn der Grund für ihr Anfallen Ryanair selbst zuzurechnen ist.

„Das Urteil ist ein starkes Zeichen für Preistransparenz und fairen Wettbewerb. Der OGH stellt klar, dass Zusatzgebühren transparent darzustellen sind und Konsument:innen nicht unsachlich benachteiligen dürfen“, kommentiert Dr. Petra Leupold, Leiterin Intervention im VKI. „Betroffene Konsument:innen, die auf Basis dieser oder sinngleicher Klauseln Gebühren bezahlt haben, können diese zurückfordern.“

„Gerade vor dem Sommerurlaub ist das eine gute Nachricht für viele Familien. 55 Euro hier, 15 Euro dort, 160 Euro bei einer Namensänderung – das sind keine Kleinigkeiten. Billigflug darf nicht heißen, dass Konsument:innen am Ende mit undurchsichtigen Gebühren zur Kassa gebeten werden. Wer einen Flug bucht, muss wissen, was er wirklich kostet“, sagt Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.

SERVICE: Der VKI bietet auf seiner Homepage www.verbraucherrecht.at einen Musterbrief für die Rückforderung der Gebühren an. Das Urteil im Volltext gibt es auf www.vki.at/ryanair062026.

VKI-Pressestelle
Telefon: +43 676 852270 256
E-Mail: presse@vki.at
Website: https://www.vki.at/presse

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender