
WKÖ-Trefelik: Neuer EU-Zoll für Pakete ist positiv, Ausgestaltung aber bürokratisch
Ab 1. Juli werden kleine Pakete aus Drittstaaten empfindlich teurer, denn der Pauschalzoll von 3 Euro gilt je Warenkategorie
„Der Start des EU-Pauschalzolls für kleine Pakete aus Drittstaaten ist ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung der Wettbewerbsgleichheit im europäischen Handel. Das rasche Wachstum der Paketflut aus Fernost sollte damit zumindest gebremst werden“, begrüßt Handelsobmann Rainer Trefelik den EU-Pauschalzoll von 3 Euro, der ab 1. Juli für Pakete aus Drittstaaten mit einem Warenwert von unter 150 Euro eingehoben wird. Denn der Kostenvorteil von Temu, Shein und Co gegenüber europäischen Handelsbetrieben, die schon aufgrund der vielen zu erfüllenden Auflagen hier nicht mithalten können, werde sich in jedem Fall verringern. Schließlich fallen die 3 Euro Pauschalzoll nicht pro Paket, sondern je Warenkategorie (d.h. Zolltarifnummer) an, was Pakete aus Drittstaaten, die mehrere Produkte beinhalten, empfindlich verteuern kann.
„Der Grundgedanke der Regelung ist richtig. Die Erhebung je Warenkategorie statt je Paket macht die Abwicklung jedoch unnötig komplex und steht im Widerspruch zu den dringend notwendigen Entbürokratisierungsbestrebungen“, so der Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Er nennt ein Beispiel: „Enthält ein Paket eine Bluse aus Seide und zwei Blusen aus Wolle, dann fallen diese in verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs. Das heißt, für den Zoll enthält das Paket zwei verschiedene Waren und ist somit mit 6 Euro zu verzollen. Für die Post oder den sonstigen Transportdienstleister ist die Abwicklung also sehr kompliziert, wobei die Einhebung der Zollabgabe wesentlich wirkungsvoller wäre, wenn sie über das IOSS-System (Import One Stop Shop) erfolgen würde.“
Gerade deshalb brauche es bei der laufenden Reform des europäischen Zollsystems einen konsequenten Bürokratieabbau. Die Europäische Kommission hat hierfür bereits wichtige Schritte angekündigt. Im Rahmen der umfassenden Zollreform soll die bisherige Systematik mit tausenden Zollkategorien deutlich vereinfacht werden. Ab 2028 soll ein System mit lediglich vier Warengruppen gelten, für die jeweils ein einheitlicher Wertzollsatz festgelegt wird. Damit würde die Zahl der relevanten Zollkategorien von mehreren tausend auf nur noch vier reduziert.
„Wenn die EU einerseits mehr Fairness im grenzüberschreitenden Handel schaffen will, muss sie gleichzeitig die Verfahren vereinfachen. Die angekündigte Reduktion von tausenden Zollkategorien auf vier ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, betont Trefelik.
Er hofft daher, dass mit dem tatsächlichen Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze im Jahr 2028 und der Einführung des vereinfachten Tarifsystems faire Wettbewerbsbedingungen mit weniger bürokratischem Aufwand erreicht werden. Der nun startende Pauschalzoll soll schließlich nur als Übergangslösung bis zum Ende dieser Zollfreigrenze gelten – und er kommt zusätzlich zur EU-Bearbeitungsgebühr in Höhe von voraussichtlich 2 Euro, die ab November angedacht ist, sowie zur in Österreich ab Oktober geplanten Paketsteuer von ebenfalls 2 Euro hinzu.
Von Seiten der EU sind dem Handelsobmann zufolge aber noch weitere Maßnahmen für mehr Fairness im Wettbewerb nötig. „Hierzu zählt, dass es keine zusätzliche Bürokratie oder neue Regulierungslasten für die heimischen Händlerinnen und Händler gibt und dass bestehende Gesetze auch für jene gelten und entsprechend kontrolliert werden, die in die EU hereinliefern, beispielsweise Bestimmungen zur Produktsicherheit“, so Trefelik abschließend. (PWK324/DFS)
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