Innenausschuss: FPÖ fordert konsequente Abschiebung von straffälligen Ausländern

Grüne für weitere Verschärfungen beim Waffenrecht sowie für systematische Erfassung von illegalen Waffenfunden

Einmal mehr setzten sich heute die Freiheitlichen im Innenausschuss für die konsequente Abschiebung von strafrechtlich verurteilten Migrantinnen und Migranten ein. Auch müssten all jene Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte sowie Vertriebene ihren Schutzstatus verlieren und abgeschoben werden, wenn sie ihr Herkunftsland besuchen. Bei Fremden, deren Minderjährigkeit in Zweifel gezogen werde, sollte zudem eine verpflichtende Altersfeststellung gesetzlich vorgesehen werden, verlangt die FPÖ.

Die Grünen wiederum traten für Nachschärfungen im Waffenrecht ein und forderten im Konkreten regelmäßigere Überprüfungen der psychologischen Gesundheit und waffenrechtlichen Verlässlichkeit, zumal sich Lebensumstände ändern könnten. Weiters ersuchen sie den Innenminister, eine umfassende Datenerhebung zu Waffenfunden und illegalen Waffenbeständen sowie deren gesellschaftlichen oder extremistischen Kontext zu veranlassen.

Alle zur Debatte stehenden Entschließungsanträge der Opposition wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS mehrheitlich vertagt.

FPÖ FORDERT ABSCHIEBUNG STRAFRECHTLICH VERURTEILTER MIGRANTINNEN UND MIGRANTEN SOWIE VERLUST VON SCHUTZSTATUS BEI HEIMATBESUCHEN

Ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger seien in der Kriminalstatistik „massiv überrepräsentiert“, beruft sich FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann in einem Entschließungsantrag auf entsprechende Statistiken des Bundeskriminalamts (848/A(E)). So seien etwa im vergangenen Jahr 47,7 % aller dokumentierten Tatverdächtigen Fremde gewesen. Nach dem Vorbild Dänemarks sollte die Bundesregierung daher alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit zukünftig sämtliche Fremde, die in Österreich strafrechtlich verurteilt werden, umgehend ihren Aufenthaltstitel verlieren und abgeschoben werden. Er verwies in diesem Zusammenhang auf den Eingriffsvorbehalt nach Artikel 8 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der behördliche Eingriffe das Recht auf Privat- und Familienleben unter bestimmten Umständen erlauben würde.

Ein weiterer Antrag zielte insbesondere auf ausländische Drogendealer (685/A(E)) ab. Darmann gab zu bedenken, dass das Phänomen der „Grooming Gangs“ in der letzten Zeit massiv zugenommen habe. Ausländische Drogendealer würden vor allem im Umfeld von Bahnhöfen von großen Städten gezielt junge Mädchen ansprechen und versuchen, sie mit Drogen gefügig zu machen. In weiterer Folge komme es zu sexuellem Missbrauch, Zwang zur Prostitution bis hin zu Todesfällen. Oftmals würden die Täter nur auf freiem Fuß angezeigt und die Polizei im Kreis geschickt, zeigte sich Darmann entrüstet. Seine Fraktion beschäftige sich schon seit vielen Monaten mit der Problematik, die erschreckende Auswirkungen hätte. Der Gesetzgeber müsse daher alles tun, um dagegen besser vorzugehen. Auch Michael Schilchegger (FPÖ) sah die Regierung gefordert, die gesetzlichen Grundlagen entsprechend zu adaptieren.

Die Anträge stellten keine sinnvolle Grundlage für eine Debatte dar, meinte hingegen Sophie Wotschke (NEOS), die daher eine Vertagung beantragte. Einerseits gehe ein Antrag vollständig im anderen auf und andererseits werde der Minister aufgefordert, gesetzeswidrig zu handeln.

ENTZUG DES SCHUTZSTATUS BEI HEIMATBESUCHEN

Abgeordneter Reinhold Maier (FPÖ) trat dafür ein, dass Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte sowie Vertriebene ihren Schutzstatus verlieren und abgeschoben werden, wenn sie ihr Herkunftsland besuchen (849/A/(E)). Vor allem zu Feiertagen würde ein regelrechter „Massentourismus in die Heimatländer“ einsetzen, zeigte er auf. Wenn eine aus ihrer Heimat geflohene Person ebendort Besuche tätige oder Urlaub mache, stelle dies „naturgemäß einen größtmöglichen Missbrauch eines Schutzstatus“ dar.

Dies sei ein Thema, das viele beschäftige, räumte Andreas Minnich (ÖVP) ein. In solchen Fällen seien schon jetzt Einzelfallprüfungen möglich, die jedoch auf den bestehenden nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen basieren müssten.

FPÖ FORDERT VERPFLICHTENDE ALTERSFESTSTELLUNGEN BEI ZWEIFELN AN DER MINDERJÄHRIGKEIT VON FREMDEN

Das im Rahmen des EU-Asyl- und Migrationspakts kürzlich beschlossene „Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz“ sieht eine Obsorge der Kinder- und Jugendhilfeträger (KJHT) für unbegleitete minderjährige Fremde vor, heißt es in einer weiteren Initiative der FPÖ (890/A(E)). Was aber fehle, sei eine verpflichtende Altersfeststellungen bei Fremden, deren Minderjährigkeit in Zweifel gezogen wird, argumentierte Gernot Darmann (FPÖ). Das Gesetz enthalte nur eine Kann-Bestimmung, die zahlreiche Missbrauchsmöglichkeiten eröffne, schloss sich auch Michael Schilchegger (FPÖ) der Begründung an.

Das neue Obsorge-Gesetz sehe ein klares Procedere vor, konstatierte demgegenüber Christian Oxonitsch (SPÖ). Da es erst vor Kurzem in Kraft getreten sei, sollten die konkreten Auswirkungen der Bestimmungen abgewartet werden. Sophie Wotschke (NEOS) merkte noch an, dass im Rahmen eines Abänderungsantrags festgelegt worden sei, dass im Zweifel ein gerichtliches Verfahren zur Klärung eingeleitet werden könne.

GRÜNE FÜR WIEDERKEHRENDE PSYCHOLOGISCHE ÜBERPRÜFUNGEN IM WAFFENRECHT

Durch die im Herbst 2025 beschlossene Verschärfung des Waffengesetzes seien „wichtige Verbesserungen“ umgesetzt worden, räumte Grünen-Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer in einem Entschließungsantrag (906/A(E)) ein. Die dadurch ausgeweitete klinisch-psychologische Begutachtung finde jedoch „nur“ zwei Mal statt – einmal bei der erstmaligen Ausstellung einer Waffenbesitzkarte und ein weiteres Mal nach einer fünfjährigen Probephase, bemängelt sie. Dies stelle aus ihrer Sicht ein „erhebliches Problem“ dar, da der psychische Gesundheitszustand eines Menschen nicht ein Leben lang unverändert bleibe.

Prammer fordert daher verpflichtende regelmäßige Überprüfungen der psychologischen Gesundheit und waffenrechtlichen Verlässlichkeit von Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern. Dies solle ausdrücklich auch für Personen mit Jagdschein gelten sowie für jene, die bereits vor Inkrafttreten der Verschärfung des Waffengesetzes eine Waffen besessen haben.

Niemand negiere das Problem, vor allem wenn es sich um Schusswaffenbesitz bei häuslicher Gewalt handle, erklärte Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ). Da die Änderungen allerdings erst Ende April in Kraft getreten seien, sollte zunächst eine Evaluierung der Materie vorgenommen werden. Auch Friedrich Ofenauer (ÖVP) schloss sich dieser Meinung an. Außerdem sei bei Verdacht jederzeit eine neuerliche Untersuchung möglich.

Der Antrag gehe an der Realität vorbei, da vor allem der illegale Waffenbesitz das große Problem darstelle, meinte Werner Herbert (FPÖ). Außerdem würde es schon fast unüberwindbare Hürden geben, um in Österreich Waffen besitzen zu können.

GRÜNE WOLLEN ILLEGALE WAFFENBESTÄNDE SYSTEMATISCH ERFASSEN

In einem weiteren Entschließungsantrag fordert Sirkka Prammer (Grüne) vom Innenminister umfassende und regelmäßige Datenerhebungen zu Waffenfunden, illegalen Waffenbeständen sowie zu deren gesellschaftlichem und extremistischem Kontext (907/A(E)). Zudem sollen auch Verluste, Diebstähle und sonstige Abgänge von Waffen und Waffenteilen innerhalb der Sicherheitsbehörden systematisch erfasst, ausgewertet und in geeigneter Form veröffentlicht werden. Es müsste doch im Interesse aller liegen, zu wissen, wie viele Waffen sich in Händen von Extremisten befinden, gibt Prammer zu bedenken.

Auch wenn es schon dezentrale Erfassungen gebe, wolle man die Datenlage noch verbessern, entgegnete Wolfgang Gerstl (ÖVP). Dazu würden bereits Vorarbeiten auf nationaler und europäischer Ebene laufen. (Fortsetzung Innenausschuss) sue

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