Nach Asbest-Vorfällen im Burgenland: Stadt Wien hat umgehend neues Prozedere eingeführt

Umfassende Material-Kontrollen bei Projekten im Straßenbau – Stadt in engem Austausch mit Greenpeace

Der Schutz der Gesundheit der Wiener Bevölkerung sowie die sichere Nutzung der Straßeninfrastruktur haben für die Stadt Wien oberste Priorität. „Die von Greenpeace vorgebrachten Hinweise auf mögliche Asbestbelastung auf Straßen werden von der Stadt Wien selbstverständlich ernst genommen und sorgfältig geprüft, es wird allen Hinweisen nachgegangen“, hält der stellvertretende Leiter der MA 28, Wolfgang Ablinger, fest.

Aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und einschlägigen technischen Regelwerke ist der Einbau asbesthaltiger Materialien im Straßenbau unzulässig. Die Stadt Wien hat bereits vor einigen Wochen – im Zuge des Bekanntwerdens der Fälle im Burgenland – ein neues, klares Prozedere eingeführt: Bei jedem Straßenbauprojekt der MA 28, bei dem ein Straßenaufbruch erfolgt, wird im Rahmen der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen der bestehende Straßenkörper auf das Vorhandensein von Asbest hin untersucht. Ebenso wurde ein runder Tisch einberufen, bei dem alle relevanten Produzenten von Asphaltmischgut dieses Prozedere erläutert wurde. Zur Erklärung, wie Asbest überhaupt auf eine Straße gelangen kann, muss man wissen, dass zur Herstellung von Asphalt u.a. auch Gestein benötigt wird. Asbest kann natürlicherweise in Gesteinen vorkommen – so wie es bei Steinbrüchen im Burgenland der Fall war – und so in den Straßenbelag gelangen.

Bei aktuellen Bauvorhaben der MA 28 kommt kein asbestbelastetes Gesteinsmaterial zum Einsatz, der Einbau derartiger Materialien kann ausgeschlossen werden. Die MA 28 hat dennoch entsprechende Kontrollmaßnahmen im Zuge der Materialprüfung und Bauüberwachung umgehend verstärkt.

STADT WIEN HAT LABORUNTERSUCHUNG DURCH AKKREDITIERTE PRÜFANSTALT VERANLASST

Die Stadt Wien – Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) steht außerdem bereits in engem Austausch mit Greenpeace sowie der MA 22 (Umweltschutzabteilung der Stadt Wien). Hinsichtlich der gemeldeten Verdachtsflächen auf Wiener Gemeindegebiet wurden umgehend umfangreiche Laboruntersuchungen durch eine akkreditierte Prüfanstalt veranlasst, um das Gefährdungspotenzial sowie eine allfällige Belastung im Detail fachlich beurteilen zu können.

Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen werden – sofern erforderlich – umgehend weitere geeignete Maßnahmen zum Schutz der Wiener Bevölkerung gesetzt. Darüber hinaus steht die MA 28 auch mit jenen Dienststellen der Stadt Wien im Austausch, die ebenfalls Asphalt aufbrechen oder einbauen, um eine einheitliche Vorgangsweise sicherzustellen.

Aufgrund der großen Transportdistanzen zu den mittlerweile geschlossenen Steinbrüchen im Burgenland ist nach derzeitigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass der Einsatz derart belasteten Materials im Wiener Stadtgebiet – dessen Straßennetz rund 2.800 km umfasst – lediglich in einem untergeordneten und kleinräumigen Ausmaß erfolgt sein könnte.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Asbest insbesondere dann ein Gesundheitsrisiko darstellt, wenn Fasern freigesetzt und eingeatmet werden können. Bei fest gebundenen Materialien – wie etwa in intakten Asphaltbelägen – muss während des Betriebes nicht automatisch von einer unmittelbaren Gefahr ausgegangen werden.

Die MA 28 begrüßt die eingebrachten Hinweise von Greenpeace und setzt alles daran, die Sicherheit der Wienerinnen und Wiener bestmöglich zu gewährleisten.

Stadt Wien – Straßenverwaltung und Straßenbau
Erwin Forster
Telefon: +43 1 4000-49811, +43 676 8118 49811
E-Mail: erwin.forster@wien.gv.at

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