Wöginger: Pensionserhöhung ist sozial ausgewogen, verantwortungsvoll und fair

Pöttinger: BauID-System wird neu strukturiert – Klare Regelungen für Spenglerbetriebe

„Wir sind dankbar für die Leistungen unserer Pensionistinnen und Pensionisten und haben trotz des notwendigen Konsolidierungskurses eine sozial ausgewogene und gerechte Lösung für die Erhöhungen der Pensionen gefunden. Wir sichern damit eine Erhöhung der Pensionen innerhalb der budgetären Möglichkeiten ab“, erläuterte heute, Mittwoch, ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger anlässlich des Sozialausschusses. Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Einbeziehung der Landesbeamten als Verfassungsbestimmung. Die konkrete Pensionsanpassung ist Teil des Budgetbegleitgesetzes.

Konkret sollen die Pensionen im kommenden Jahr regulär um 2,95 Prozent steigen und die Erhöhung wird mit 204,44 Euro, das sind 2,95 Prozent der aktuellen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro, gedeckelt. Bezieht jemand mehrere Pensionen, sind diese zusammenzurechnen. Damit das auch für sämtliche Sonderpensionen gilt, also auch für Sonderpensionen im Kompetenzbereich der Länder, ist eine Verfassungsbestimmung erforderlich.

Wöginger hob zudem auch die Errungenschaft des Pensionskontos hervor. Damit ist „per Knopfdruck“ abrufbar, welche Pension man zu erwarten habe. Der Sozialsprecher dankte in diesem Zusammenhang auch all jenen, die im Bereich der Sozialversicherung tätig seien. In Österreich habe man ein gut funktionierendes System. In anderen Ländern würden Österreichs Pensionshöhen nicht einmal zur Hälfte erreicht. Seit heuer gibt es auch eine Teilpension für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um schrittweise in den Ruhestand zu wechseln. Ab 2027 wird zudem die Aktivpension eingeführt. „Wir wollen unsere Pensionistinnen und Pensionisten unterstützen und stehen zu unseren Seniorinnen und Senioren, die dieses Land aufgebaut haben“, schloss der Sozialsprecher. „Diese Bundesregierung steht ganz klar auf der Seite der Pensionistinnen und Pensionisten.“

Pöttinger zu neuen BUAK-Regeln: Mehr Klarheit für die Praxis

Ein weiterer Schwerpunkt des Sozialausschusses lag auf der Weiterentwicklung der Regelungen rund um die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). „Mit einer Novelle wird die Bau-ID-Karte gesetzlich weiterentwickelt, die Baustellenkontrollen werden effizienter gestaltet und der Geltungsbereich klarer geregelt“, erklärte ÖVP-Abgeordneter Laurenz Pöttinger, Mitglied des Sozialausschusses.

Ein zentraler Bestandteil ist die kostenlose Ausgabe einer Bau-ID-Karte für alle Arbeitnehmer, die dem BUAG unterliegen. Künftig soll das Bau-ID-System unmittelbar von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) betrieben werden. Ziel ist eine effizientere Kontrolle auf Baustellen und eine stärkere Digitalisierung der Kontrollabläufe.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Neuregelung ist die klare Trennung der Datenverarbeitung. Es wird ausdrücklich zwischen Daten von Betrieben und Beschäftigten, die dem BUAG unterliegen, und jenen, die nicht vom BUAG erfasst sind, unterschieden. „Damit wird sichergestellt, dass nicht BUAG-pflichtige Betriebe nicht in ein allgemeines BUAK-Datenregime einbezogen werden“, so Pöttinger.

Auch für Spenglerbetriebe konnte eine zielgerichtete Lösung erreicht werden. Betriebe, die bereits in das BUAK-System einbezogen wurden, mittlerweile über eine eingeschränkte oder unbeschränkte Gewerbeberechtigung im Bereich Metalltechnik verfügen und ausschließlich vorgehängte hinterlüftete Fassaden montieren, erhalten künftig die Möglichkeit, auf Antrag aus dem Geltungsbereich des BUAG auszuscheiden. Diese Möglichkeit besteht mit Ende Dezember 2026 oder Ende Dezember 2027, sofern der Antrag fristgerecht bis 31. Oktober des jeweiligen Jahres eingebracht wird.

„Mit der Novelle schaffen wir mehr Klarheit für die Praxis: Betriebe erhalten verlässliche Rahmenbedingungen, Kontrollen werden effizienter gestaltet und die Ansprüche der Beschäftigten auf Urlaub und Abfertigung bleiben weiterhin abgesichert“, betonte Pöttinger. (Schluss)

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