
Stellungnahme der Stadt Wien zu angeblichen Scheinfirmen und Schwarzarbeit
Vor dem Hintergrund der aktuellen Medieninformationen zu Hausdurchsuchungen von angeblichen „Außenbetreuungs-Scheinfirmen“ in Wien und Niederösterreich hält die Stadt Wien als potenziell Geschädigte Folgendes grundsätzlich fest:
Zu den konkreten Vorwürfen liegen der Stadt aktuell keine Informationen vor. Die Stadt führt als präventive Maßnahme eine allgemeine Erhebung aller laufenden Vergaben durch.
Generell unterliegt die Stadt Wien und Ihre Unternehmen bei Vergaben strengen Auflagen:
Die Unternehmen der Stadt sind den Prinzipien guter Corporate Governance verpflichtet. Der Wiener Public Corporate Governance Kodex sieht die Einrichtung eines internen Kontrollsystems vor, das den Anforderungen des Unternehmens, seiner Größe und wirtschaftlichen Tätigkeit entspricht. Das interne Kontrollsystem erstreckt sich u.a. auch auf die Vergabe von Aufträgen. Für die Vergabe von Aufträgen gilt das Bundesvergabegesetz.
Vergaben haben ausschließlich an befugte, zuverlässige und leistungsfähige Unternehmen zu angemessenen Preisen erfolgen. Teil jeder von der Stadt Wien durchgeführten Eignungsprüfung ist die Klärung der Frage, ob ein Unternehmen eine Scheinfirma – im Sinne Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) – ist. Die Überprüfung wird über eine Abfrage des Auftragnehmerkataster (ANKÖ), bzw. wenn das Unternehmen dort nicht gelistet ist, über eine amtliche Liste des Finanzministeriums: https://service.bmf.gv.at/service/allg/lsu/ durchgeführt.
Sollte ein Unternehmen als „Scheinfirma“ bestätigt oder gemeldet werden, hätte dies die Konsequenz, dass laufende Verträge sofort gekündigt werden müssten. (Schluss) red
Stadt Wien – Kommunikation und Medien, Diensthabende*r Redakteur*in
Telefon: 01 4000-81081
E-Mail: dr@ma53.wien.gv.at
Website: https://wien.gv.at/rk
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender