
Verkehrsausschuss beschließt längere Pickerl-Intervalle und weitere Änderungen im Kraftfahrgesetz
Erleichterungen für Baustellenverkehr, Digitalisierung von Verfahren und neue Regelungen für automatisiertes Fahren
Mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS hat sich der Verkehrsausschuss heute für eine Novelle zum Kraftfahrgesetz (42. KFG-Novelle) ausgesprochen. Kernstück sind die längeren Intervalle für die wiederkehrende Begutachtung von Pkw und Motorrädern („Pickerl“). Derzeit gilt die 3:2:1-Regel: drei Jahre nach Erstzulassung, zwei Jahre nach der Erstbegutachtung, danach jedes Jahr. Sie soll auf eine 4:2:2:2:1-Regel geändert werden: vier Jahre nach Erstzulassung, dann drei Verlängerungen für je zwei Jahre und danach jährlich. Zudem sind Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung sowie Anpassungen bei Fahrzeugkontrollen, Fahrschulen und Deckkennzeichen vorgesehen. Durch einen gesamtändernden Abänderungsantrag wurde die Novelle im Ausschuss zudem um weitere Bestimmungen ergänzt, darunter Erleichterungen für den Baustellenverkehr, neue Regelungen für Testfahrten mit automatisierten und fahrerlosen Fahrzeugen sowie zusätzliche Digitalisierungs- und Übergangsbestimmungen.
ÄNDERUNGEN IM KRAFTFAHRGESETZ
Neben der Verlängerung der Intervalle für die Begutachtung sollen laut Initiativantrag der Koalitionsparteien Werkstätten durch den Entfall der Aufbewahrungspflicht einer zweiten Ausfertigung des Gutachtens über die Begutachtung entlastet, der Zugriff bestimmter Behörden auf Daten der Begutachtungsplakettendatenbank erweitert sowie die elektronische Erstellung von Prüfnachweisen bei Fahrtenschreiberüberprüfungen ermöglicht werden (952/A). Weitere Bestimmungen betreffen die Ausweitung von Deckkennzeichen auf Fahrzeuge der Militärpolizei, der militärischen Nachrichtendienste und der Bundesfinanzverwaltung sowie auf Fahrzeuge ausländischer Zollbehörden, Erleichterungen bei Lkw-Kontrollen, Anpassungen in der Fahrlehrer- und Fahrschulausbildung, Übergangsregelungen für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen, um Härtefälle zu vermeiden – die bisherige Sonderregelung soll gestrichen werden.
Im Verkehrsausschuss wurde die Novelle durch einen gesamtändernden Abänderungsantrag erweitert. So sollen bestimmte Baustellenfahrzeuge mit Kippaufbau oder Ladekran künftig innerhalb eines Umkreises von 75 Kilometern das höchste zulässige Gesamtgewicht um das Eigengewicht dieser Aufbauten überschreiten dürfen. Außerdem werden die rechtlichen Grundlagen für Testfahrten mit automatisierten und fahrerlosen Fahrzeugen neu gefasst, elektronische Übereinstimmungsbescheinigungen werden ausdrücklich als Genehmigungsdokument anerkannt und Übergangsbestimmungen für die neuen Pickerl-Intervalle einschließlich der Ausgabe von Austauschplaketten werden geschaffen. Die Verlängerung der Intervalle soll mit 19. Mai 2027 in Kraft treten, anstatt wie ursprünglich geplant, mit Oktober 2026. Darüber hinaus enthält der Abänderungsantrag zahlreiche weitere technische, verwaltungsrechtliche und datenschutzrechtliche Anpassungen, etwa zur elektronischen Dokumentation von Prüfungen, zur Datenverarbeitung im Fahrschulbereich und zur Anhebung der vorläufigen Sicherheitsleistung bei bestimmten Verwaltungsübertretungen.
HANKE: NOVELLE SOLL KRAFTFAHRRECHT MODERNISIEREN UND ENTBÜROKRATISIEREN
Verkehrsminister Peter Hanke bezeichnete die Novelle als Schritt in Richtung Entbürokratisierung und Modernisierung des Kraftfahrrechts. Er betonte die „praxisnahen Anpassungen“ wie die Entlastungen für Werkstätten, die Verpflichtung der Fahrschulen zur transparenten Veröffentlichung ihrer Tarife sowie Regelungen für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen. Zur Schaffung einer rechtssicheren Grundlage für Testbetriebe mit automatisierten Fahrzeugen werde eine Verordnung demnächst in Begutachtung gehen. Insgesamt werde damit ein zukunftsorientiertes Kraftfahrrecht geschaffen, das Innovationen fördere und die Verkehrssicherheit erhöhe, so Hanke.
MEHRHEIT BEGRÜSST ENTBÜROKRATISIERUNG, GRÜNE SEHEN SICHERHEITSRISIKEN
Joachim Schnabel (ÖVP) sprach von einer Novelle, die Deregulierung, Modernisierung, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit miteinander verbinde. Sie schaffe die Grundlage, Österreich als Standort für moderne Entwicklungen wie das autonome Fahren attraktiver zu machen. Mit Blick auf die verlängerten Pickerl-Intervalle verwies Schnabel auf die Schweiz, wo längere Fristen ebenfalls üblich seien. Der Staat müsse nicht jeden Bereich bis ins Detail regulieren, vielmehr sei auch Eigenverantwortung gefragt. Andreas Haitzer (SPÖ) bezeichnete den Entwurf als gelungen und an die Bedürfnisse des Standorts angepasst. Auch Dominik Oberhofer (NEOS) zeigte sich erfreut über die aus seiner Sicht schnelle Umsetzung von Entbürokratisierungsmaßnahmen. In den Regelungen für autonomes Fahren sieht er einen „zukunftsweisenden Schritt“.
Christofer Ranzmaier (FPÖ) begrüßte zahlreiche Aspekte der Novelle, insbesondere die Änderungen bei der Fahrlehrerausbildung und die verpflichtende transparente Veröffentlichung der Fahrschultarife im Sinne des Konsumentenschutzes. Auch die Neuregelung für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen bezeichnete er als Schritt in Richtung Normalität und kündigte die Zustimmung der FPÖ an.
Elisabeth Götze (Grüne) erklärte, ihre Fraktion unterstütze zwar die Änderungen bei den Pickerl-Intervallen sowie die Regelung für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen grundsätzlich, äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit und der Kosten. Unter Berufung auf Stellungnahmen des ÖAMTC verwies sie auf höhere Kosten etwa für den Austausch der Begutachtungsplaketten. Außerdem seien in Stellungnahmen insbesondere für Mopeds kürzere Begutachtungsintervalle gefordert worden, da mit der vorliegenden Regelung Manipulationen an Abgasanlagen oder der Fahrzeugelektronik erst später erkannt werden könnten. Eine „evidenzbasierte Sicherheitsfolgenabschätzung“ fehle Götzes Ansicht nach. Sie brachte deshalb einen Vertagungsantrag ein, der jedoch keine Mehrheit fand. (Fortsetzung Verkehrsausschuss) wit
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