Parlament: TOP im Nationalrat am 8. Juli 2026

Doppelbudget 2027/28, Budgetbegleitgesetz mit Paketsteuer, Pensionsanpassung und Lohnnebenkostensenkung, Bahnausbau

Am 8. Juli wird der Nationalrat mit den abschließenden Plenarberatungen über das von der Regierung vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 starten. Drei Tage lang werden die Abgeordneten über die einzelnen Budgetuntergliederungen verhandeln, beginnend mit dem Parlamentsbudget und den Budgets der anderen Obersten Organe sowie dem Budget des Bundeskanzleramts. Auch die Budgetkapitel Äußeres, Justiz, Inneres, Wirtschaft, Kunst und Kultur sowie Wohnen, Sport und Medien stehen am Mittwoch zur Diskussion.

Zunächst werden die Abgeordneten in einer eigenen Nationalratssitzung aber noch über das Budgetbegleitgesetz und weitere budgetbegleitende Gesetze diskutieren und abstimmen. Insgesamt sollen rund 70 Gesetze geändert bzw. neu geschaffen werden, wobei die Vorhaben von der Einführung einer Paketsteuer über das Einfrieren von Familienleistungen bis hin zur Senkung der Lohnnebenkosten reichen. Auch die Pensionsanpassung 2027 soll mit dem Budgetbegleitgesetz fixiert werden. Zur Sicherstellung des Bahnausbaus gemäß ÖBB-Rahmenplan wollen die Koalitionsparteien budgetäre Vorbelastungen bis zu 72,57 Mrd. Ꞓ genehmigen.

BUDGETBEGLEITGESETZ 2027-2028

Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 wurde von der Regierung gemeinsam mit dem Doppelbudget vorgelegt und soll dazu beitragen, dass die Regierung ihre Budgetziele erreicht. Neben der Einführung einer Paketsteuer geht es dabei etwa um die Senkung der Lohnnebenkosten bei gleichzeitiger Erhöhung der Körperschaftssteuer für hohe Unternehmensgewinne, die Verlängerung der Bankenabgabe und das Einfrieren verschiedener Familien- und Sozialleistungen wie der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes. Zudem müssen künftig auch Geringverdienerinnen und Geringverdiener Arbeitslosenversicherungsbeiträge in voller Höhe zahlen, wobei hier Übergangsregelungen vorgesehen sind. 1,9 Mrd. Ꞓ im Jahr 2027 und jeweils 2,2 Mrd. Ꞓ in den beiden darauffolgenden Jahren soll das Maßnahmenpaket laut Berechnungen des parlamentarischen Budgetdienstes für den Staatshaushalt bringen. Insgesamt beläuft sich das Konsolidierungsvolumen in den Jahren 2026 bis 2030 demnach auf 8,4 Mrd. Ꞓ, wobei ein Teil dieser Summe auf Länder, Gemeinden und Krankenkassen entfällt. Nicht berücksichtigt sind dabei allerdings die im Budgetausschuss vorgenommenen Ergänzungen.

PENSIONSANPASSUNG UNTER DER INFLATION

Konkret sieht das Budgetbegleitgesetz unter anderem vor, die Pensionen 2027 lediglich um 2,95 % und damit geringfügig unter der erwarteten Inflationsrate zu erhöhen, bei einem Deckel von 204,44 Ꞓ. Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension sollen allerdings ein Plus von 3,3 % bekommen. Weiters sind im Pensionsbereich höhere Pensionsbeiträge für Landwirtinnen und Landwirte, eine außertourliche Erhöhung der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, geringere Pensionsbeiträge des AMS für Bezieherinnen und Bezieher von Notstandshilfe nach einjährigem Bezug sowie höhere Pensionssicherungsbeiträge für hohe Beamtenpensionen in Aussicht genommen. Ebenso sollen bisherige Kompensationszahlungen an bäuerliche Betriebe entfallen.

Neben der Familienbeihilfe und dem Kinderbetreuungsgeld bleiben unter anderem auch das Schulstartgeld, die Ersatzzahlung für den „Papamonat“ sowie das Kranken-, Reha- und Umschulungsgeld eingefroren. Außerdem soll der „Familienbonus plus“ künftig zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden müssen, wenn im Haushalt kein Kind unter vier Jahren lebt. Auch die Streichung des Telearbeitspauschales und des Arbeitsplatzpauschales für selbständig Beschäftigte sollen für zusätzliche Steuereinnahmen sorgen.

HÖHERE GEWINNBESTEUERUNG FÜR UNTERNEHMEN

Für Unternehmen bringt das Budgetbegleitgesetz unter anderem eine Reduzierung der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) von 3,7 % auf 2,7 % ab dem Jahr 2028, wobei im Gegenzug künftig auch für ältere Beschäftigte Beiträge zu leisten sind. Außerdem soll es zu einer höheren Gewinnbesteuerung kommen: Für Einkommensteile, die den Betrag von 1 Mio. Ꞓ übersteigen, müssen demnach ab 2028 wieder 24 % Körperschaftsteuer – statt 23 % – abgeführt werden. Außerdem werden Banken weitere drei Jahre einen Sonderbeitrag zur Budgetkonsolidierung leisten müssen, sollen danach aber durch eine Senkung der Stabilitätsabgabe profitieren. Im Bereich der Stromwirtschaft sind temporäre Einschränkungen bei Abschreibungen vorgesehen. Auch beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag kommt es zu vorübergehenden Beschränkungen.

NEUE PAKETSTEUER

Das neue Paketsteuergesetz sieht vor, ab Oktober 2026 2 Ꞓ pro Paket einzuheben, wobei nur Versandhändler betroffen sind, deren Umsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Mio. Ꞓ überschritten haben. Alternativ können Händler die Steuer pro Bestellung entrichten. Fällig werden soll die Steuer mit der Annahme der Zahlung, unabhängig davon, wann die Zustellung des Pakets bzw. die tatsächliche Zahlung erfolgt. Auch wenn Pakete retourniert werden, wäre die Steuer demnach zu zahlen.

AGRARDIESEL, HEIZKESSELTAUSCH, REPARATURBONUS

Für die Land- und Forstwirtschaft ist unter anderem die weitere Subventionierung von Agrardiesel von Bedeutung, wobei das Fördersystem auf eine Flächenförderung umgestellt werden soll. Außerdem ist geplant, auch in den nächsten Jahren Fördermittel für klimafitte Wälder – in Form eines neuen Waldresilienzfonds – bereitzustellen. Zusätzliches Geld soll es überdies für die Renaturierung von Fließgewässern geben.

Für den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme will die Regierung ab dem Jahr 2027 jeweils 179 Mio. Ꞓ und für thermisch-energetische Sanierungen jeweils 181 Mio. Ꞓ zur Verfügung stellen, wobei für thermische Sanierungen nur noch Zinszuschüsse vorgesehen sind. Sonderförderungen für einkommensschwache Haushalte könnten künftig aus dem Klima-Sozialfonds finanziert werden. Vor dem Aus steht hingegen der Reparaturbonus („Geräte-Retter-Prämie“), die Fördermittel für Zwecke der Kreislaufwirtschaft werden um 30 Mio. Ꞓ gesenkt.

GERINGFÜGIGKEITSGRENZE, ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSBEITRÄGE

Kurzfristig haben sich die Koalitionsparteien außerdem darauf verständigt, die Geringfügigkeitsgrenze von 551,1 Ꞓ ein weiteres Jahr – bis Ende 2027 – einzufrieren und die Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte vorübergehend von 19,4 % auf 23 % anzuheben. Zudem sollen Beschäftigte künftig bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen müssen. Die gestaffelten Gutschriften zur Krankenversicherung für Selbstständige mit niedrigem Verdienst werden 2027 halbiert und 2028 zur Gänze gestrichen. Auch beim Lohnersatz für Unternehmen für Beschäftigte in Altersteilzeit sind gewisse Einschränkungen in Aussicht genommen.

Mehr Geld will die Regierung hingegen ab 2029 für die Lehrlingsförderung bereitstellen. Außerdem sollen die Länder zusätzliche Investitionszuschüsse vom Bund erhalten, wobei 50 Mio. Ꞓ der vorgesehenen 166,86 Mio. Ꞓ bereits heuer fließen werden.

WEITERE BUDGETBEGLEITENDE MASSNAHMEN

Darüber hinaus bringt das Budgetbegleitgesetz dutzende weitere Maßnahmen, die auch kleinere Vorhaben wie höhere Strafen für Raser, die Anhebung der Alkoholsteuer, einen kostenlosen Blick ins Grundbuch für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer und eine Befreiung von asbestbelastetem Schotter vom Altlastensanierungsbeitrag umfassen. Zudem sollen Einsparungen bei den Universitäten in der Höhe von 150 Mio. Ꞓ vorgenommen und verschiedene Schritte zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Sozialleistungsmissbrauch gesetzt werden. Dem ORF werden Kompensationszahlungen in der Höhe von rund 93 Mio. Ꞓ gestrichen. Auch höhere Verwaltungsstrafen für eine Störung der öffentlichen Ordnung und andere Verstöße gegen das Sicherheitspolizeigesetz, Adaptierungen bei den Gerichtsgebühren, erweiterte Rechtsmittelbeschränkungen in Zivilprozessen, eine Entlastung von Schöffengerichten, eine einfachere Abholung der 2024 beschlossenen Wohnbaumilliarde durch die Länder und etliche weitere Vorhaben gehören zum umfangreichen Paket.

Im Budgetausschuss haben das Budgetbegleitgesetz und die ergänzende Änderung des Dienstgeberabgabegesetzes jeweils die Zustimmung der Koalitionsparteien erhalten. Die Grünen behielten sich aber vor, im Plenum eine getrennte Abstimmung zu verlangen. Demnach könnten sie einzelnen aus ihrer Sicht positiven Maßnahmen wie der geplanten höheren Gewinnbesteuerung für Unternehmen zustimmen.

BUDGETÄRE VORBELASTUNGEN FÜR DEN BAHNAUSBAU

Begleitend zu den Budgetentwürfen und zum Budgetbegleitgesetz wollen die Koalitionsparteien den Verkehrsminister traditionsgemäß dazu ermächtigen, das Budget vorzubelasten, um den Bahnausbau gemäß ÖBB-Rahmenplan abzusichern. Dabei geht es insbesondere um langfristige Verträge mit der ÖBB Infrastruktur AG und damit in Zusammenhang stehende Annuitäten für Großprojekte wie den Brenner Basistunnel, die zum Teil bis ins Jahr 2081 reichen.

Konkret werden durch das vorliegende Bundesgesetz budgetäre Vorbelastungen in der Höhe von bis zu 72,57 Mrd. Ꞓ, bezogen auf die Finanzjahre 2027 bis 2032, ermöglicht. Der Großteil davon ist mit 62,94 Mrd. Ꞓ für Annuitäten vorgesehen, wobei darin auch Vorsorgen für steigende Annuitätenzinsen und für Naturkatastrophen enthalten sind. Dazu kommen Zuschüsse für den Betrieb und die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur in der Höhe von bis zu 9,64 Mrd. Ꞓ.

Insgesamt werden laut Verkehrsminister Peter Hanke in den kommenden fünf Jahren 19,5 Mrd. Ꞓ in den Bahnausbau investiert. Aus Budgetgründen kommt es allerdings auch in diesem Bereich zu Einsparungen: Etliche Projekte wie die Flughafenspange östlich von Wien Schwechat werden sich dadurch verzögern.

PARTEIENFÖRDERUNG, POLITIKERBEZÜGE

In eigener Sache will die Politik nicht nur die Parteienförderung bis Ende 2028 einfrieren, sondern auch die Förderung der Parlamentsklubs. Zu diesem Zweck muss das Klubfinanzierungsgesetz geändert werden. Außerdem ist geplant, die Bezüge von Bundespolitikerinnen und Bundespolitikern – nach mehreren Nulllohnrunden – 2027 lediglich um 1 % zu erhöhen. Davon betroffen sind nicht nur die Mitglieder der Bundesregierung inklusive Kanzler und Vizekanzler, der Bundespräsident sowie die Abgeordneten zum Nationalrat und die Mitglieder des Bundesrats, sondern auch Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und die dreiköpfige Volksanwaltschaft.

Während die Novelle zum Klubfinanzierungsgesetz im Budgetausschuss von allen fünf Fraktionen gemeinsam auf den Weg gebracht wurde, lehnte die FPÖ die Änderung des Bundesbezügegesetzes ab. Sie hält das Plus von 1 % angesichts der aktuellen Budgetlage nicht für gerechtfertigt. Außerdem plädierte sie dafür, auch die Spitzengehälter im Management von staatsnahen Betrieben zu begrenzen.

BUDGETDEFIZIT SOLL 2027 UND 2028 WEITER SINKEN

Am Nachmittag werden die Abgeordneten dann – in einer weiteren Plenarsitzung – mit den Detailberatungen über das Doppelbudget 2027/28 und den neuen Bundesfinanzrahmen bis zum Jahr 2031 starten. Mit den beiden Haushaltsentwürfen will die Regierung den im vergangenen Jahr eingeschlagenen Konsolidierungskurs fortsetzen. Ziel ist es, das Defizitverfahren der EU 2028 wieder zu verlassen. In diesem Sinn sollen 2027 weitere 2,1 Mrd. Ꞓ und 2028 5 Mrd. Ꞓ eingespart werden, um gleichzeitig Spielraum für „Offensivmaßnahmen“ wie die Senkung von Lohnnebenkosten, die Einführung eines zweiten verpflichtenden und kostenfreien Kindergartenjahres und die Stärkung der mobilen Pflege zu schaffen. Erstmals wird der Nationalrat ein „echtes“ Doppelbudget beschließen.

Konkret sind im Bundesfinanzgesetz 2027 für das kommende Jahr Einnahmen in der Höhe von 112,7 Mrd. Ꞓ und Ausgaben in der Höhe von 128,2 Mrd. Ꞓ veranschlagt. Das entspricht einem Defizit des Bundes von 15,5 Mrd. Ꞓ bzw. 2,7 % des BIP, berechnet nach den Maastricht-Kriterien. Gesamtstaatlich wird ein Minus von 3,5 % erwartet. Auch 2028 bleibt der Saldo des Bundes bei Einnahmen in der Höhe von 115,8 Mrd. Ꞓ und Ausgaben von 129 Mrd. Ꞓ mit 13,2 Mrd. Ꞓ deutlich negativ. Das Defizit des Bundes würde damit aber auf 2,3 %, jenes des Gesamtstaates auf die Maastricht-Grenze von 3 % sinken. Die Staatsschulden sollen weiter ansteigen und 2031 bei 85 % des BIP liegen.

Ob die Zahlen halten werden, hängt laut Finanzminister Markus Marterbauer vor allem von der Konjunkturentwicklung ab. Es gebe ein gewisses budgetäres Risiko, hatte er in seiner Budgetrede mit Verweis auf globale Krisen eingeräumt. Vorläufig sei man aber auf Kurs, hielt er bei den Beratungen im Budgetausschuss fest.

Die Opposition kann den beiden Voranschlägen allerdings wenig abgewinnen. Sie sieht viele Sparmaßnahmen kritisch. So werden nach Meinung der Grünen untere Einkommensgruppen benachteiligt, zudem werde zu wenig in den Klimaschutz investiert. Die FPÖ vermisst strukturelle Reformen und sieht Einsparungsmöglichkeiten bei Förderungen und in der Verwaltung zu wenig genutzt. Nur das Parlamentsbudget erhielt im Budgetausschuss mit Zustimmung der FPÖ eine breitere Mehrheit.

PRÄSIDENTSCHAFTSKANZLEI

Für die Präsidentschaftskanzlei sind im Doppelbudget 2027/2028 jeweils rund 12,3 Mio. Ꞓ pro Jahr vorgesehen. Gegenüber dem Bundesvoranschlag 2026 bedeutet dies für 2027 einen Anstieg von 0,12 Mio. Ꞓ (0,9 %). 2028 bleiben die Ausgaben auf gleichem Niveau. Der Anstieg der Auszahlungen im Jahr 2027 resultiert hauptsächlich aus steigenden Personalkosten aufgrund gesetzlicher Gehaltsanpassungen. Unverändert im Vergleich zum Vorjahr sieht der Personalplan 2027 für die Präsidentschaftskanzlei 93 Planstellen vor. Für das Jahr 2028 ist eine Reduktion um eine Planstelle vorgesehen und bis 2031 ein Rückgang auf 88 Planstellen geplant.

BUNDESGESETZGEBUNG

Das Parlamentsbudget sinkt von 2026 auf 2027 um 2,3 %. 2027 soll es 276 Mio. Ꞓ und 2028 278 Mio. Ꞓ betragen. Der sparsame Kurs soll fortgeführt werden, größere Investitionen sind laut Nationalratspräsident Walter Rosenkranz nicht vorgesehen. Auch 29 Planstellen sollen bis 2031 abgebaut werden. Die Einsparungen sind unter anderem aufgrund von niedrigeren Kosten bei Werkleistungen für Untersuchungsausschüsse sowie durch geringere Ruhebezüge von Abgeordneten möglich. Schwerpunkte liegen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Demokratiebildung. So soll etwa die Demokratiewebstatt online neu gestaltet werden.

VERFASSUNGSGERICHTSHOF UND VERWALTUNGSGERICHTSHOF

Aufgrund steigender Mieten, Werkleistungen und Energiekosten ist das Budget für den Verfassungsgerichtshof im Jahr 2027 mit 21,2 Mio. Ꞓ veranschlagt. Dies bedeutet im Vergleich zum Bundesvoranschlag 2026 ein Plus von 0,22 Mio. Ꞓ (1 %). Im Jahr 2028 erhöht sich das Budget auf rund 21,4 Mio. Ꞓ. Die Zahl von 110 Planstellen bleibt konstant und soll bis 2031 unverändert fortgeschrieben werden. Auch die Auszahlungen für den Verwaltungsgerichtshof sind im Budgetentwurf 2027 höher als im Bundesvoranschlag 2026. Sie steigen von 26,9 Mio. Ꞓ um 0,59 Mio. Ꞓ (2,2 %) auf 27,49 Mio. Ꞓ. Zurückzuführen ist dies auf steigende Personalkosten, während der betriebliche Sachaufwand rückläufig budgetiert ist. Für 2028 ist ein weiterer Anstieg der Auszahlungen um 0,09 Mio. Ꞓ auf 27,58 Mio. Ꞓ vorgesehen. Der Personalplan bleibt mit 202 Planstellen auf gleicher Höhe und soll bis zum Ende der Bundesfinanzrahmenperiode 2031 fortgeschrieben werden.

VOLKSANWALTSCHAFT

Für die Volksanwaltschaft sind im Doppelbudget weitgehend stabile bis leicht steigende Ausgaben budgetiert. Ausgehend von 16,1 Mio. Ꞓ im Jahr 2025 steigen die budgetierten Auszahlungen bis 2028 auf 16,8 Mio. Ꞓ. Ab dem Jahr 2027 sind im Personalplan unverändert 90 Planstellen vorgesehen, nachdem die Anzahl im Jahr 2026 um drei Stellen reduziert wurde. Die geringfügigen Einnahmen von 0,1 Mio. Ꞓ für 2027 und 2028 betreffen insbesondere Pensionssicherungsbeiträge. Eine neue Aufgabe der Volksanwaltschaft ist ihre Funktion als unabhängige Überwachungsstelle gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).

RECHNUNGSHOF

Die Budgetentwürfe sehen für den Rechnungshof Ausgaben von 48,9 Mio. Ꞓ (2027) bzw. 48,85 Mio. Ꞓ (2028) vor. Die Einnahmen sind vergleichsweise unbedeutend, sie werden für 2027 und 2028 mit jeweils 0,086 Mio. Ꞓ veranschlagt. Durch den Verzicht auf die Nachbesetzung von drei Planstellen soll es 2027 gegenüber dem Bundesvoranschlag 2026 zu einem Rückgang der Personalkosten kommen.

BUNDESKANZLERAMT UND INTEGRATION

Für die Aufgabenbereiche des Bundeskanzleramts sollen 2027 652,6 Mio. Ꞓ und 2028 660,5 Mio. Ꞓ aufgewendet werden. Damit steigen die Budgetmittel kommendes Jahr um 103,5 Mio. Ꞓ bzw. 19 % an. Begründet wird dieser Zusatzbedarf mit steigenden Kosten und notwendigen Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, IT und Integration. Durch die Investitionen in die Digitalisierung und die künstliche Intelligenz sollen langfristig Einsparungen und Vereinfachungen in der Verwaltung erreicht werden.

Die Ausgaben im Integrationsbereich steigen von veranschlagten 79 Mio. Ꞓ im Jahr 2026 auf 99 Mio. Ꞓ im Jahr 2027 (+20 Mio. Ꞓ bzw. +25,3 %) und sollen 2028 auf 101 Mio. Ꞓ anwachsen. Laut Budgetdienst des Parlaments ist der wesentliche Grund dafür, dass ein Teil der bisher nur als Ermächtigung vorgesehenen Mittel – insbesondere für Deutschkurse – in das reguläre Budget übernommen wird. Die Budgetmittel für den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) steigen dadurch 2027 von 62 Mio. Ꞓ auf 82 Mio. Ꞓ und 2028 auf 85 Mio. Ꞓ. Zusätzlich stehen in beiden Jahren weiterhin Ermächtigungen von jeweils 25 Mio. Ꞓ für Deutschkurse zur Verfügung. Für Projekte des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU sind darüber hinaus weiterhin knapp 6 Mio. Ꞓ jährlich vorgesehen.

WOHNEN, MEDIEN, TELEKOMMUNIKATION UND SPORT

Für die in die Zuständigkeit von Vizekanzler Andreas Babler fallenden Bereiche Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport sind Ausgaben von 608,6 Mio. Ꞓ im Jahr 2027 sowie 609,3 Mio. im Jahr 2028 vorgesehen. Im Vergleich zum Bundesvoranschlag 2026 bedeutet dies einen Rückgang der Auszahlungen im Jahr 2027 um 109 Mio. Ꞓ (-15,2 %). Dieser resultiert hauptsächlich aus dem Wegfall der Kompensationszahlungen an den ORF für den Entfall des Vorsteuerabzugs in der Höhe von rund 93 Mio. Ꞓ. Die Einnahmen werden für 2027 mit 46 Mio. EUR und für 2028 mit 296 Mio. Ꞓ veranschlagt. Der Zuwachs der Einnahmen im Jahr 2028 ist dabei durch eine Funkfrequenzversteigerung im Bereich Telekommunikation und Breitband bedingt.

Für die allgemeine und besondere Sportförderung zusammen sind 2027 198,3 Mio. Ꞓ, für 2028 194,2 Mio. Ꞓ vorgesehen (2026: 195 Mio Ꞓ). Zudem wird eine jährliche Förderung von 6,5 Mio. Ꞓ für die Bundessporteinrichtungen GmbH bis 2028 fortgeschrieben. Die allgemeine Sportförderung soll konkret 2027 vom Voranschlag 2026 um 6,7 Mio. Ꞓ auf 78,3 Mio. Ꞓ und 2028 nochmals um 4,1 Mio. Ꞓ auf 74,2 Mio. Ꞓ sinken. Die Mittel für die tägliche Bewegungseinheit in Bildungseinrichtungen sollen demgegenüber von veranschlagten 14 Mio. Ꞓ im Jahr 2026 in den Jahren 2027 und 2028 auf 20,6 Mio. Ꞓ steigen. Eine Aufstockung der Mittel um 10 Mio. Ꞓ auf 120 Mio. Ꞓ jeweils für 2027 und für 2028 ist außerdem bei der besonderen Sportförderung vorgesehen.

KUNST UND KULTUR

Nach mehreren Jahren steigender Budgets für Kunst und Kultur ist mit dem Bundesvoranschlag 2027 erstmals wieder ein Rückgang der Mittel zu verzeichnen. 2026 betrug das Gesamtbudget für Kunst und Kultur rund 629,8 Mio. Ꞓ. Für 2027 sind nur 608,7 Mio. Ꞓ vorgesehen. Mit dem Bundesvoranschlag für 2028 soll der Betrag dann wieder leicht auf 617,4 Mio. Ꞓ ansteigen. Das Kunst- und Kulturbudget unterteilt sich in zwei große Bereiche, die Finanzierung der großen Kultureinrichtungen des Bundes (Bundesmuseen und Nationalbibliothek sowie Bundestheater) sowie die Kunst- und Kulturförderung.

Die Kunst- und Kulturförderungen soll 2027 um 13,6 Mio. Ꞓ auf 253,3 Mio. Ꞓ sinken (2026: 268,4 Mio. Ꞓ). Die Budgetmittel für Kultureinrichtungen des Bundes gehen aufgrund der Kürzung der Investitionsmittel der Bundesmuseen 2027 gegenüber 2026 (361,4 Mio. Ꞓ) um rund 6 Mio. Ꞓ auf 355,4 Mio. Ꞓ zurück. Sie werden dann 2028 in gleicher Höhe bleiben.

ÄUSSERES

Für die außenpolitischen Agenden sieht das Doppelbudget 2027 624,1 Mio. Ꞓ und somit eine marginale Steigerung um 0,7 % gegenüber dem Bundesvoranschlag 2026 (619,7 Mio. Ꞓ) vor. Für 2028 ist eine weitere 0,9-prozentige Steigerung auf 629,6 Mio. Ꞓ disponiert. Während bei der Verwaltung gespart wird, steigen die budgetären Mittel für die Absicherung von ausländischen Liegenschaften, die Sicherheit von Botschaftspersonal und IT. Für den Sitz im UN-Sicherheitsrat wurden Ermächtigungsvorkehrungen getroffen, für Entwicklungszusammenarbeit gibt es geringfügig mehr Geld.

JUSTIZ

Das Justizbudget soll in den kommenden zwei Jahren mit jeweils rund 2,4 Mrd. Ꞓ annähernd gleich bleiben. Die Steigerung 2027 im Vergleich zum Voranschlag 2026 beläuft sich auf 5,8 Mio. Ꞓ, 2028 gegenüber 2027 ist es ein Plus von 4,9 Mio. Ꞓ. Eingepreiste Änderungen ergeben sich demnach etwa durch budgetäre Vorsorge für Gehaltserhöhungen, einen geringeren Bedarf an Beiträgen zu Verteidigungskosten sowie durch Steigerungen bei Erwachsenenschutz und Opferhilfe. Im Strafvollzug ist laut Budgetdienst 2027 ein Plus von 7 Mio. Ꞓ bzw. 2,3 % vorgesehen, 2028 ein weiteres Plus von 2 Mio. Ꞓ. Außerdem gibt es für den Straf- und Maßnahmenvollzug Ermächtigungen von jeweils 60 Mio. Ꞓ.

Demgegenüber stehen 2027 und 2028 jeweils budgetierte Einnahmen des Ressorts von 1,54 Mrd. Ꞓ. Diese steigen damit 2027 im Vergleich zum Voranschlag 2026 um 90 Mio. Ꞓ an. Der Anstieg ist vor allem auf höhere Einzahlungen aus Kostenbeiträgen und Gebühren wie etwa die Grundbuchgebühren zurückzuführen. Die Planstellen in der Justiz sind laut Erläuterungen von den allgemeinen Einsparungen beim Personal im Bund ausgenommen und sollen mit 12.516 Planstellen unverändert bestehen bleiben.

INNERES UND FREMDENWESEN

Für das Innenressort sind im Budgetentwurf 2027 Auszahlungen von 4,10 Mrd. Ꞓ und 2028 von 4,11 Mrd. Ꞓ vorgesehen. Während die Gesamtausgaben damit weitgehend stabil bleiben, sinken die Personalausgaben aufgrund geringerer Mehrdienstleistungen, einer eingeschränkten Nachbesetzung in der Verwaltung sowie eines negativen Struktureffekts. Gleichzeitig steigen die Ausgaben für den betrieblichen Sachaufwand, insbesondere für das Bundesamt für Cybersicherheit, für Fahrzeuge, neue Hubschrauber, Schutzausrüstung und Mieten. Zusätzliche Investitionen sind zudem für die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und den Ausbau der Cybersicherheit vorgesehen. Höhere Einnahmen erwartet das Ressort unter anderem durch die geplante Anhebung von Verkehrsstrafen.

Für den Bereich Fremdenwesen sind im Budgetentwurf 2027 Auszahlungen von 540 Mio. Ꞓ und 2028 von 420 Mio. Ꞓ vorgesehen. Damit gehen die Mittel gegenüber 2026 um 13,1 % bzw. im Folgejahr um weitere 22,3 % zurück. Hauptgrund dafür sind deutlich geringere Ausgaben für die Grundversorgung infolge rückläufiger Asylzahlen sowie der erwarteten Auswirkungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und beschleunigter Asylverfahren. Die Mittel für die Grundversorgung sinken von 415 Mio. Ꞓ im Jahr 2026 auf 335 Mio. Ꞓ im Jahr 2027 und 208 Mio. Ꞓ im Jahr 2028.

WIRTSCHAFT UND WIRTSCHAFTSFORSCHUNG

An Offensivmaßnahmen im Wirtschaftsbudget finden sich vor allem eine Verlängerung des Stromkostenausgleichs für energieintensive Betriebe sowie ein neuer Industriestrompreis für 2027 bis 2029. Die Auszahlungen für die Wirtschaft sollen 2027 1,01 Mrd. Ꞓ (+22,8 Mio. Ꞓ zum Voranschlag 2026) und 2028 1,29 Mrd. Ꞓ (+283,2 Mio. Ꞓ zum Voranschlag 2027) betragen. Im Jahr 2027 sind davon für den Stromkostenausgleich für die Industrie gemäß Standortabsicherungsgesetz (SAG) 75 Mio. Ꞓ veranschlagt. Im Jahr 2028 schlägt neben diesen 75 Mio. Ꞓ auch der Industriestrompreis mit 175 Mio. Ꞓ zu Buche, da dafür die Auszahlungen erst von 2028 bis 2030 erfolgen sollen. Gegenfinanziert werden sollen die Maßnahmen laut Budgetbericht durch eine befristete Absenkung der degressiven Abschreibung für Elektrizitätsunternehmen sowie durch zusätzliche Dividendeneinnahmen aus der ÖBAG bzw. der Verbund AG.

Die Ausgaben für die Transformation der Industrie (+51 Mio. Ꞓ) und für Energieeffizienz (+40 Mio. Ꞓ) sind dem Budgetdienst zufolge 2028 wieder höher budgetiert. Für die Verlängerung der strategischen Gasreserve sind 114 Mio. Ꞓ im Jahr 2027 sowie 120 Mio. Ꞓ im Jahr 2028 vorgesehen. Bei der zweiten Säule des Chips Act sollen die Ausgaben von 63 Mio. Ꞓ im Voranschlag 2026 auf 100 Mio. Ꞓ im Jahr 2028 steigen. Für den Tourismus sind 2027 unverändert 61 Mio. Ꞓ budgetiert, 2028 sollen die Mittel auf 64 Mio. Ꞓ steigen.

Die Einnahmen für das Ressort werden für 2027 mit 1,32 Mrd. Ꞓ und für 2028 mit 1,44 Mrd. Ꞓ veranschlagt (Voranschlag 2026: 1,27 Mrd. Ꞓ). Sie bestehen hauptsächlich aus den Dividenden der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) und der Verbund AG. Im Vergleich zur Vorjahresplanung sind die Einzahlungen in den Jahren 2027 (+203 Mio. Ꞓ) sowie 2028 (+317 Mio. Ꞓ) deutlich höher.

Das Budget für die Forschung in der Wirtschaft beinhaltet in erster Linie die Dotierung der zentralen Forschungsförderungseinrichtungen wie AWS (Austria Wirtschaftsservice), FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) und CDG (Christian Doppler Forschungsgesellschaft) sowie die Beteiligungen an IPCEIs (Important Projects of Common European Interest). Ziel der Programme sei, bis zum Jahr 2030 zum internationalen Spitzenfeld aufzuschließen und den FTI-Standort Österreich zu stärken.

Die Auszahlungen im Budgetkapitel Wirtschaft-Forschung sind 2027 mit 223,7 Mio. Ꞓ und 2028 mit 218,6 Mio. Ꞓ veranschlagt. Sie steigen damit 2027 im Vergleich zum Voranschlag 2026 um 4,4 Mio. Ꞓ und sinken 2028 gegenüber 2027 um 5,1 Mio. Ꞓ. So sind etwa für die auslaufende Transformationsoffensive ab 2027 keine Mittel mehr vorgesehen. Im Gegenzug sollen die Auszahlungen an die FFG 2027 um 77 Mio. Ꞓ auf 126 Mio. Ꞓ steigen. Zudem soll die Christian Doppler Forschungsgesellschaft künftig vollständig aus diesem Budgettopf finanziert werden.

Nach den Beratungen über das Wirtschaftsbudget werden die Verhandlungen über das Doppelbudget 2027 und 2028 und den neuen Bundesfinanzrahmen unterbrochen und am Donnerstag fortgesetzt. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu/kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.

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