AK Zgubic fordert konsequente Regeln gegen Greenwashing

Besserer Schutz für Konsument:innen

Die Arbeiterkammer begrüßt die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Greenwashing und irreführende Nachhaltigkeitsaussagen. Die neuen Regeln schaffen mehr Transparenz bei Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen und stärken die Rechte der Konsument:innen.
Kritisch sieht die AK jedoch die geplante Ausnahmeregelung für bereits in Verkehr gebrachte Produkte. Demnach sollen die neuen Bestimmungen nur für Produkte gelten, die ab dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht werden. „Diese Ausnahme ist in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen und würde den Schutz der Konsument:innen deutlich schwächen. In der Praxis können Verbraucher:innen und Verbraucherschutzorganisationen meist gar nicht überprüfen, wann ein Produkt erstmals in Verkehr gebracht wurde. Das schafft Rechtsunsicherheit und macht es deutlich schwieriger, gegen unzulässige Umweltversprechen vorzugehen. Deshalb muss diese Ausnahmeregelung gestrichen werden“, erklärt Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Wien Konsument:innenpolitik.

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