Greenpeace zu UWG-Novelle: Nationalrat beschließt EU-rechtswidriges Greenwashing-Gesetz

Umweltschutzorganisation kündigt Beschwerde bei EU-Kommission an und fordert Rücknahme der dreijährigen Schonfrist für Konzerne

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisiert den heutigen Beschluss der EU-rechtswidrigen UWG-Novelle im Nationalrat scharf. Mit der dreijährigen Schonfrist gewährt die Politik Konzernen weiterhin einen Freibrief für täuschende Werbeversprechen.. Ein gestern vorgelegtes Rechtsgutachten (act.gp/Rechtgutachen-EmpCo) belegt, dass das Gesetz klar gegen EU-Recht verstößt. Auch die Universität Innsbruck bestätigt die EU-Rechtswidrigkeit in einer Stellungnahme. Außerdem kritisiert Greenpeace die fehlenden Klagemöglichkeiten für zivilgesellschaftliche Organisationen und, dass das verabschiedete Gesetz die ökologischen Schäden von Greenwashing ignoriert. Die Umweltschutzorganisation wird nun offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission einreichen. Um teure Millionenstrafen durch ein Vertragsverletzungsverfahren für die Bevölkerung abzuwenden, fordert die Umweltschutzorganisation eine entsprechende Überarbeitung des Gesetzes – insbesondere die sofortige Rücknahme der dreijährigen Übergangsfrist.

Ursula Bittner
Wirtschaftsexpertin
Greenpeace Österreich
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Magnus Reinel
Pressesprecher
Greenpeace in Österreich
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