Nationalrat beschließt Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz

Königsberger-Ludwig: „Produkte, die aussehen wie Süßigkeiten, aber gefährliche psychoaktive Substanzen enthalten, gehören nicht ins Regal und schon gar nicht in Kinderhände.“

Die heute im Plenum beschlossene Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) umfasst drei zentrale Punkte: ein ausdrückliches Verbot der Verwendung bestimmter psychoaktiver Stoffe in Lebensmitteln, die Absicherung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch die Erweiterung des Kreises der amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte sowie eine stärkere Berücksichtigung des Internethandels bei den amtlichen Kontrollen.

Zentrales Anliegen der Novelle ist der Schutz von Kindern sowie Konsumentinnen und Konsumenten. In Österreich sind zuletzt vermehrt Produkte aufgetaucht, die aussehen wie harmlose Süßigkeiten – Fruchtgummis, Kekse, Schokolade oder Lollys –, in Wahrheit aber psychoaktive Wirkstoffe enthalten, die insbesondere für Kinder eine massive Gesundheitsgefahr darstellen können. „Wenn gefährliche Substanzen als Gummibärli getarnt verkauft werden, müssen wir handeln – nicht erst, wenn ein Kind im Spital liegt“, sagt Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.

PSYCHOAKTIVE STOFFE: KLARE RECHTSGRUNDLAGE FÜR RASCHES EINGREIFEN

Mit der Novelle wird eine eindeutige gesetzliche Grundlage geschaffen: Bestimmte psychoaktive Stoffe dürfen Lebensmitteln nicht gezielt zugesetzt werden. Damit können gefährliche Produkte künftig rasch vom Markt genommen werden – auch dann, wenn die enthaltenen Stoffe nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen.

Wie dringend diese Regelung ist, zeigen aktuelle Untersuchungen der AGES: Von rund 80 analysierten verdächtigen Proben wurde in 50 Fällen THC festgestellt, 16 Produkte enthielten Muscimol, den Wirkstoff des Fliegenpilzes. Weitere Produkte enthielten Substanzen wie Kratom, Kanna, Blue Lotus oder die hawaiianische Holzrose. Mehrere dieser Produkte wurden als gesundheitsschädlich oder nicht sicher eingestuft.

Bisher mussten solche Fälle einzeln und aufwendig geprüft werden, etwa im Rahmen des Novel-Food-Verfahrens – ein Prozess, der Monate dauert. „Wir lassen keine gesetzesfreien Räume zu. Wer Substanzen in Umlauf bringt, die auf Kinder zielen und deren Gesundheit gefährden, wird künftig gestoppt – und zwar schnell und wirksam“, so Königsberger-Ludwig.

ONLINEHANDEL: GLEICHE REGELN ANALOG UND DIGITAL

Lebensmittel werden längst nicht mehr nur im Geschäft gekauft, sondern zunehmend über Plattformen, Websites, Apps und soziale Medien vertrieben. Mit der Novelle wird der Internethandel im LMSVG stärker berücksichtigt.

Damit werden die amtlichen Kontrollen erleichtert und Wettbewerbsverzerrungen vermieden: Für Lebensmittel, die online angeboten werden, gelten dieselben Regeln wie im stationären Handel. Betriebe, die ordnungsgemäß produzieren, kennzeichnen und verkaufen, dürfen nicht gegenüber jenen benachteiligt werden, die Lücken im System ausnutzen.

SCHLACHTTIER- UND FLEISCHUNTERSUCHUNG: KONTROLLEN WERDEN ABGESICHERT

Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lebensmittelsicherheit in Österreich. Damit diese Kontrollen auch weiterhin verlässlich durchgeführt werden können, wird der Kreis jener amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte erweitert, die diese Untersuchungen durchführen dürfen.

Das ist eine pragmatische Maßnahme, um Personalengpässen entgegenzuwirken und die Durchführung der Untersuchungen dauerhaft sicherzustellen. Wer Fleisch konsumiert, muss sich darauf verlassen können, dass dieses kontrolliert, sicher und gesundheitlich unbedenklich ist.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
Jakob Kramar-Schmid, BA MA
E-Mail: jakob.kramar-schmid@sozialministerium.gv.at
Website: https://www.sozialministerium.gv.at/

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