
Medienbehörde KommAustria veröffentlicht Entscheidungen zur Qualitäts-Journalismus-Förderung und Presseförderung 2026
Förderungen für Verleger:innen und Medieninhaber:innen zur Herstellung professioneller Online- und Print-Informationsangebote
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) veröffentlichte am 22. Juli 2026 die jüngsten Entscheidungen über die Vergabe von Fördermitteln nach dem Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G). Die Förderentscheidungen betreffen die von den Fördernehmer:innen im Jahr 2026 beantragten Mittel aus der mit jährlich rund 20 Millionen Euro dotierten Förderung, um die auf Grundlage von Nachweisen aus dem jeweils vorangegangenen Jahr angesucht werden kann. Nach eingehender Prüfung der Förderansuchen und in Abstimmung mit dem gesetzlich eingerichteten Fachbeirat, konnten für 2026 191 FÖRDERANSUCHEN AUF UNTERSTÜTZUNG AUS DER QUALITÄTS-JOURNALISMUS-FÖRDERUNG von 94 Förderwerber:innen mit einem Gesamtfördervolumen von gut 20 Millionen Euro BEWILLIGT werden.
Zudem informierte die KommAustria über die Vergabe der bei ihr gemäß „Presseförderungsgesetz 2004“ eingerichteten PRESSEFÖRDERUNG. Hier wurden für das Jahr 2026 42 FÖRDERANSUCHEN von 37 Verleger:innen mit einem Gesamtfördervolumen von gut 7,1 Millionen Euro bewilligt.
QUALITÄTS-JOURNALISMUS-FÖRDERUNG
Die Qualitäts-Journalismus-Förderung zielt darauf ab, die Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien wie Tages- und Wochenzeitungen, Magazine und auch reiner Online-Medien zur Wahrung des demokratiepolitischen Diskurses und der Meinungsvielfalt zu unterstützen.
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
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