AK bestätigt: Österreichischer Lebensmittelhandel gibt Mehrwertsteuersenkung vollständig an Konsument:innen weiter.

Alle geprüften Handelsketten haben ihre Preise gesenkt. Viele Lebensmittel sogar stärker verbilligt als gesetzlich vorgesehen.

Die aktuellen PREISMONITORE der Arbeiterkammer Wien und der Arbeiterkammer Steiermark bestätigen: Der österreichische Lebensmittelhandel gibt die SENKUNG DER MEHRWERTSTEUER auf ausgewählte Grundnahrungsmittel von 10% auf 4,9% VOLLSTÄNDIG AN DIE KUNDINNEN UND KUNDEN WEITER.

RAINER WILL: LEBENSMITTELHANDEL HAT WORT GEHALTEN

_„Jetzt ist es AMTLICH, der heimische Lebensmittelhandel hat WORT GEHALTEN und die Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel vollständig an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben. Das bestätigt nicht nur die ÖSTERREICHISCHE NATIONALBANK, sondern auch die ARBEITERKAMMER auf Basis einer breiten Preiserhebung“_, so RAINER WILL, Geschäftsführer des freien, überparteilichen Handelsverbands. _„Bei vielen Produkten haben unsere Händler die Preise sogar ÜBER DAS GESETZLICH ERFORDERLICHE AUSMASS HINAUS GESENKT. Wer dem Handel im Vorfeld pauschal unterstellt hat, die Entlastung würde nicht bei den Menschen ankommen, ist damit klar WIDERLEGT.“_

Die AK STEIERMARK untersuchte insgesamt 343 Produkte bei fünf Supermärkten und Diskontern. Die AK WIEN nahm 576 Produkte bei sieben Handelsketten unter die Lupe. Das Ergebnis: Bei allen geprüften Lebensmittelhändlern kam die steuerliche Entlastung zur Gänze bei den Konsument:innen an. Viele Geschäfte senkten ihre Preise sogar stärker, als es durch die reine Mehrwertsteuersenkung erforderlich gewesen wäre.

_„Diese Ergebnisse zeigen einmal mehr, dass der INTENSIVE WETTBEWERB im österreichischen Lebensmittelhandel funktioniert. Unsere Händler stehen verlässlich an der Seite der Kundinnen und Kunden und leisten ihren Beitrag zur ENTLASTUNG DER HAUSHALTE“_, so Handelssprecher WILL.

STATISTIK AUSTRIA BESTÄTIGT: LEBENSMITTELHANDEL AGIERT INFLATIONSDÄMPFEND

Der Lebensmittelhandel hatte sich monatelang auf die MwSt-Umsetzung vorbereitet und rund SECHS MILLIONEN EURO in die Umstellung von Warenwirtschafts- und Kassensystemen investiert. Die konkreten Produktkategorien, die dem ermäßigten Steuersatz von 4,9% unterliegen, wurden vom Gesetzgeber durch eine NOVELLE DES UMSATZSTEUERGESETZES (USTG) festgelegt. Der heimische Handel war Umsetzer, nicht Gesetzgeber – er hat diese regulativen Vorgaben 1:1 umgesetzt, die Abgrenzungen selbst lagen in der VERANTWORTUNG DER BUNDESREGIERUNG.

Spannend: Laut Statistik Austria lag die TEUERUNG BEI NAHRUNGSMITTELN und alkoholfreien Getränken in Österreich im Juni 2026 bei durchschnittlich 1,3%. Die GESAMTINFLATION belief sich hingegen im Juni auf 3,2%. Der heimische Lebensmittelhandel hat also deutlich INFLATIONSDÄMPFEND gewirkt.

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