ÖGB-Katzian: Arbeitgeber müssen Insolvenzentgeltfonds ausreichend finanzieren

Arbeitgeberbeiträge sanken in den vergangenen 20 Jahren von 0,7 auf 0,1 Prozent der Lohnsumme

Der Insolvenzentgeltfonds, der die Ansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Fall einer Firmeninsolvenz absichert, gerät angesichts der steigenden Zahl an Unternehmenspleiten zunehmend unter Druck. Sein Eigenkapital ist von 979 Millionen Euro (2021) auf 481 Millionen Euro (2024) geschrumpft – Tendenz weiter fallend. „Das ist nicht nur angesichts weiterer drohender Insolvenzen und Werksschließungen ein Alarmsignal“, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.

Die Finanzierung des Insolvenzentgeltfonds ist gesetzlich geregelt. Paragraph 12 im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) stellt klar, dass der Arbeitgeberzuschlag erhöht werden muss, wenn der voraussichtliche Leistungsaufwand nicht gedeckt ist. Außerdem ist im Gesetz festgehalten, dass der Beitrag für den Fonds unter Berücksichtigung von Kreditmöglichkeiten zu erhöhen ist. „Angesichts der aktuellen Budgetsituation würde es an Verantwortungslosigkeit grenzen, den Beitrag nicht zu erhöhen und stattdessen den Fonds einen Kredit aufnehmen zu lassen“, so Katzian.

Rasches Handeln ist jedenfalls gefragt: Mit Jahresende dürften im Fonds nur noch 30 bis 40 Millionen Euro verbleiben. „In diesem Sinn hat Arbeitsministerin Schumann eine Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge gefordert“, erinnert Katzian daran, dass diese in den vergangenen 20 Jahren von 0,7 Prozent der Lohnsumme auf nur noch 0,1 Prozent gesunken sind.

Wenn der Wirtschaftsminister jetzt das Arbeitsministerium auffordert, Lösungsvorschläge vorzulegen, dann ignoriert er offenbar die geltende Rechtslage, so Katzian abschließend: „Die Lösung ist im Gesetz verankert: Die Arbeitgeberbeiträge müssen angehoben werden. Die ausreichende Finanzierung des Insolvenzentgeltfonds ist kein Goodwill, sondern gesetzlich vorgeschrieben.“

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