Illegales Online-Glücksspiel: Wenn die Gesellschaft nicht zahlt, haftet der Geschäftsführer

Oberlandesgericht Linz sieht Geschäftsführer illegaler Online-Casinos persönlich in der Verantwortung.

DREISTELLIGE MILLIONENBETRÄGE AN RECHTSKRÄFTIG ZUGESPROCHENEN RÜCKZAHLUNGEN AUS ILLEGALEM ONLINE-GLÜCKSSPIEL STEHEN NACH ANGABEN DER BETEILIGTEN RECHTSVERTRETER BIS HEUTE AUS.

Viele Urteile gegen internationale Betreiber illegaler Online-Casinos scheitern bislang nicht an der Rechtslage in Österreich, sondern an ihrer Durchsetzung im Ausland. Nun könnte sich der Fokus der Haftung verschieben.

Nach der viel beachteten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-77/24 (_Wunner_) hat das Oberlandesgericht (OLG) Linz (AZ 6 R 78/26x) die persönliche Haftung des Geschäftsführers eines illegalen Online-Casinos aufgrund der Verletzung österreichischer Schutzgesetze bejaht. Standen bisher vor allem die Betreibergesellschaften im Mittelpunkt, rücken nun auch jene Personen in den Fokus, die diese Unternehmen führen und ihre Entscheidungen treffen.

„Das OLG Linz hat unserer Berufung Folge gegeben und entschieden, dass der Geschäftsführer des illegalen Online-Casinos die Glücksspielverluste unserer Mandantin aus seinem Privatvermögen ersetzen muss“, sagt Rechtsanwalt Mag. Ralph Summer, Partner der auf Glücksspielrecht spezialisierten Kanzlei ssk rechtsanwälte. „Das Urteil zeigt, dass sich die Verantwortung nicht zwingend nur auf die Gesellschaft beschränkt.“

EIN URTEIL MIT BEDEUTUNG ÜBER DEN EINZELFALL HINAUS

Dass österreichische Spieler:innen ihre Verluste aus unerlaubtem Online-Glücksspiel zurückfordern können, entspricht seit Jahren der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs. In der Praxis beginnen die eigentlichen Herausforderungen jedoch häufig erst nach dem Urteil.

Zahlreiche internationale Glücksspielkonzerne – darunter Evoke mit Marken wie Mr Green, William Hill und 888, Flutter mit PokerStars und Betfair sowie Interwetten – sehen sich mit einer Vielzahl von rechtskräftigen Urteilen österreichischer Gerichte konfrontiert, weigern sich aber, die darin festgeschriebenen Rückzahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Gleichzeitig erschwert die sogenannte „Bill 55“ die grenzüberschreitende Durchsetzung dieser Entscheidungen in Malta – wo sich der Sitz zahlreicher Betreibergesellschaften befindet – erheblich.

Das Urteil des OLG Linz eröffnet eine zusätzliche rechtliche Perspektive. Spieler:innen können sich nun auch an die Organe des Glücksspielanbieters wenden.

„Wir beschäftigen uns seit mehreren Jahren mit der Frage, wo die Verantwortung für rechtswidriges Online-Glücksspiel tatsächlich beginnt“, sagt Rechtsanwalt Mag. Michael Lins, LL.M., Partner der Kanzlei ssk rechtsanwälte, die tausende geschädigte Spieler:innen vertritt. „Die Entscheidungen des EuGH und nun des OLG Linz zeigen, dass sich die Haftungsfrage weiterentwickelt. Im Mittelpunkt steht zunehmend nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Verantwortung jener Personen, die die Unternehmen organschaftlich vertreten.“

NACH DEM URTEIL BEGINNT HÄUFIG DIE EIGENTLICHE ARBEIT

Internationale Verfahren enden selten mit der gerichtlichen Entscheidung. Gerade bei international tätigen Unternehmensgruppen entscheidet sich der Erfolg oft erst in der Vollstreckung.

„Grenzüberschreitende Vollstreckungsverfahren führen nur selten geradlinig ans Ziel“, sagt Rechtsanwalt Mag. Bernhard Ibl, Partner der Kanzlei ssk rechtsanwälte, der deren internationale Vollstreckungsmaßnahmen koordiniert. „Komplexe Konzernstrukturen, Vermögenswerte in unterschiedlichen Jurisdiktionen und unterschiedliche nationale Rechtsordnungen machen diese Verfahren anspruchsvoll. Deshalb arbeiten wir seit Jahren mit einem internationalen Netzwerk spezialisierter Rechtsanwält:innen und Ermittler:innen zusammen, das auch grenzüberschreitende Vermögensstrukturen nachvollziehen kann.“

Die Entscheidung des OLG Linz könnte diese Arbeit künftig erleichtern. Wenn nicht nur Gesellschaften, sondern auch ihre Geschäftsführer persönlich haften, erweitert sich der Kreis jener Personen, gegen die Ansprüche durchgesetzt werden können.

ZUGANG ZUM RECHT IST AUCH EINE WIRTSCHAFTLICHE FRAGE

Internationale Gerichtsverfahren und grenzüberschreitende Vollstreckungsmaßnahmen verursachen regelmäßig erhebliche Kosten. Für viele Betroffene stellen sie deshalb ein beträchtliches finanzielles Risiko dar.

„Viele Menschen verfügen zwar über berechtigte Ansprüche, scheuen aber das Kostenrisiko eines langwierigen internationalen Verfahrens“, sagt Johannes Palleschitz, Geschäftsführer des Prozessfinanzierers EasyClaims, der auch das gegenständliche Verfahren finanziert hat. „Prozessfinanzierung ermöglicht es, diese Ansprüche unabhängig von den eigenen finanziellen Möglichkeiten gerichtlich durchzusetzen und erleichtert damit den Zugang zum Recht.“

DAS URTEIL DES OLG LINZ BEANTWORTET NICHT NUR EINE HAFTUNGSFRAGE, SONDERN STELLT DIE WEICHEN FÜR UNTERNEHMERISCHE VERANTWORTUNG IM ONLINE-GLÜCKSSPIEL NEU.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Summer Kaufmann + Partner Rechtsanwälte GmbH
Mag. Ralph Summer
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E-Mail: office@anwalts-kanzlei.at
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