75.800 Erwachsenenvertretungen in Österreich, 35.000 davon gerichtlich bestellt – mit großen regionalen Unterschieden

VertretungsNetz: Menschenrechtliche Standards nicht wieder schrittweise absenken!

Nach dem Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes 2018 ging die Zahl der gerichtlich bestellten Erwachsenenvertretungen (vormals Sachwalterschaften) von rd. 52.700 auf 35.000 zurück, wo die Zahl seit einigen Jahren stagniert. Die Anzahl aller Erwachsenenvertretungen – inklusive selbst gewählter und gesetzlicher Vertretungen durch Angehörige – sank jedoch nie. Ende 2025 hatten bereits rund 75.800 Personen eine Erwachsenenvertretung.

„Immer mehr Menschen brauchen Unterstützung, um ihre Angelegenheiten selbst zu regeln – ein Grund ist auch die demografische Entwicklung. Mit niederschwelliger Sozialarbeit, persönlicher Assistenz und barrierefreiem Zugang zu Behörden und sozialen Einrichtungen könnten jedoch viele, auch ältere Menschen weiterhin selbstbestimmt leben. Weil solche Unterstützungsangebote fehlen oder sogar abgebaut werden, braucht es Erwachsenenvertretungen, die eigentlich vermeidbar wären“, sagt Martin Marlovits, stv. Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung bei VertretungsNetz.

VertretungsNetz vertrat als größter der vier Erwachsenenschutzvereine 2025 rund 6.500 Menschen in Form einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung. Der Verein bietet auch Beratung, Schulung und die Errichtung von bestimmten Vertretungsverhältnissen an. Im Auftrag des Gerichts erhebt man, ob eine gerichtliche Erwachsenenvertretung im Einzelfall wirklich notwendig ist oder ob es Alternativen dazu gibt („Clearing“).

WIEN: ZWEI DRITTEL VON ANWÄLT:INNEN UND NOTAR:INNEN VERTRETEN

Spannendes bringt die neue Auswertung nach Bundesland aus dem Jahresbericht von VertretungsNetz zutage: Während in Salzburg pro 100.000 Einwohner:innen nur 263 eine gerichtliche Erwachsenenvertretung haben, sind es in Kärnten und der Steiermark mit 466 bzw. 432 deutlich mehr. Wien liegt mit 410 im Mittelfeld.

Zur Frage, warum die Bestellungspraxis durch die Gerichte so unterschiedlich ausfällt, gibt es bislang nur Mutmaßungen. Marlovits: „Wir regen an, die Gründe für die gravierenden regionalen Unterschiede wissenschaftlich zu erforschen – und die Ergebnisse in die laufenden Reformpläne einfließen zu lassen“.

Auch welche Person eine gerichtliche Erwachsenenvertretung übernimmt, variiert regional stark. In Wien bestellen die Gerichte in mehr als zwei Drittel der Fälle (71 %) Anwält:innen bzw. Notar:innen als Erwachsenenvertreter:innen. In allen anderen Bundesländern liegt man mit 22-42 % weit unter diesem Wert. Eine parlamentarische Anfrage der Grünen ergab kürzlich, dass einige wenige Anwaltskanzleien, vor allem in Wien, bis zu 400 gerichtliche Erwachsenenvertretungen führen. Die Rechercheplattform Dossier hat mehrmals grobe Missstände in solchen Vertretungsverhältnissen aufgezeigt.

Marlovits: „VertretungsNetz erhält laufend Beschwerden von verzweifelten Betroffenen und Angehörigen über einzelne gerichtliche Erwachsenenvertreter:innen. Wir hören, dass diese für die Betroffenen nie erreichbar sind, dringende Angelegenheiten nicht erledigen und sogar prekäre gesundheitliche oder finanzielle Situationen ignorieren. Leider können wir in diesen Fällen nur beraten und an das Gericht verweisen, da wir in solchen Verfahren keine Parteistellung haben.“

Viele Betroffene wünschen sich eine Erwachsenenvertretung über VertretungsNetz. Der Verein kann mit den derzeitigen Ressourcen in seinem Zuständigkeitsgebiet jedoch aktuell nur 24 % der gerichtlichen Vertretungen übernehmen. In Wien haben nur 16 % der Betroffenen eine:n Erwachsenenvertreter:in von VertretungsNetz. Zum Vergleich: In Vorarlberg kann der dort tätige Erwachsenenschutzverein des Instituts für Sozialdienste (ifs) fast die Hälfte aller gerichtlichen Vertretungen (46 %) führen. Aufgrund der budgetären Situation ist eine bedarfsgerechte Ressourcen-Aufstockung der Vereine in den nächsten Jahren nicht zu erwarten.

ZIELE DES ERWACHSENENSCHUTZGESETZES WIEDER IN DEN FOKUS!

Marlovits appelliert, die grundlegenden Ziele des Erwachsenenschutzgesetzes nicht aus dem Fokus zu verlieren.

Punkt 1: Eine gerichtliche Erwachsenenvertretung ist ein schmerzlicher Eingriff in die Selbstbestimmung und darf nur dann bestellt werden, wenn es keine Alternative dazu gibt. Punkt 2: Wer eine Erwachsenenvertretung hat, muss bei Entscheidungen über das eigene Leben so weit wie möglich einbezogen werden. Wünsche und Vorstellungen der vertretenen Person sind zu berücksichtigen.

„Österreich hat mit dem 2. Erwachsenenschutzgesetz ein modernes Vertretungsmodell entwickelt, das auch im internationalen Vergleich Beachtung gefunden hat. Solange die erforderlichen Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen jedoch nicht zur Verfügung gestellt werden, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht, kann auch das beste Gesetz nicht wirken. Zusätzlich gilt es nun zu verhindern, dass menschenrechtliche Standards schrittweise wieder abgesenkt werden“.

So wurde 2025 aus budgetären Gründen bereits das obligatorische Clearing durch die Erwachsenenschutzvereine abgeschafft, wenn für eine Person erneut eine gerichtliche Erwachsenenvertretung bestellt werden soll. Zudem verlängerten manche Gerichte bestehende gerichtliche Erwachsenenvertretungen ohne nähere Prüfung von drei auf fünf Jahre. Gegen solche automatischen Verlängerungen hat VertretungsNetz im Namen von vertretenen Personen mehrfach Rechtsmittel erhoben. Der OGH bestätigte kürzlich die Rechtsansicht des Vereins.

PERSÖNLICHER KONTAKT ALS ZENTRALES ELEMENT

VertretungsNetz lehnt auch Konzepte ab, wonach Erwachsenenvertreter:innen den persönlichen Kontakt an Betreuungsfirmen auslagern können, um viele Vertretungen gleichzeitig zu führen. Marlovits betont: „Als Erwachsenenvertreter:in trägt man große Verantwortung. Ist die vertretene Person nicht entscheidungsfähig, müssen Entscheidungen stellvertretend in ihrem Sinn und nach ihrem (mutmaßlichen) Willen getroffen werden. Das setzt einen regelmäßigen persönlichen Kontakt voraus. Nur wer die vertretene Person gut kennt, kann ihre Selbstbestimmung wahren und sie qualitätsvoll vertreten.“

VertretungsNetz appelliert, mehr in Prävention zu investieren, um Personen in jeder Lebenslage ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Barrierefreie Behörden- und Bankenwege, eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung und der Ausbau von persönlicher Assistenz und niederschwelligen Unterstützungsangeboten wie z.B. der Community Nurses könnten viele Erwachsenenvertretungen verhindern. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist dabei bindend für den Bund, aber auch für die Länder und Gemeinden – unabhängig vom Budgettopf.

Link: Jahresbericht VertretungsNetz – Erwachsenenvertretung

VertretungsNetz, Öffentlichkeitsarbeit
Mag.a Karina Lokosek, BA
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E-Mail: karina.lokosek@vertretungsnetz.at
Website: https://vertretungsnetz.at

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