Leihmutterschaft: Wenn auch die Mutterschaft fraglich wird

Bei einer Leihmutterschaft kann nicht nur die Vaterschaft, sondern auch die rechtliche Mutterschaft zu komplexen Fragen führen. Nach österreichischem Recht gilt grundsätzlich jene Frau als Mutter, die das Kind geboren hat – unabhängig davon, von wem die Eizelle stammt. Leihmutterschaft ist in Österreich zudem verboten.

Besonders schwierig ist die Situation, wenn die Eizelle nicht von der Wunschmutter stammt. Dann ist sie weder die gebärende noch die genetische Mutter und wird nach österreichischem Recht nicht automatisch als rechtliche Mutter anerkannt.

„Internationale Leihmutterschaften müssen daher unbedingt bereits vor der Geburt rechtlich geprüft werden. Entscheidend ist, wie die Elternschaft im Geburtsstaat festgestellt wird und ob diese Zuordnung in Österreich anerkannt werden kann“, erklärt MAG. PAUL NAGLER VON DER NAGLER RECHTSANWALTS GMBH.

Nagler Rechtsanwalts GmbH
Mag. Paul Nagler, BSc. LL.M.
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