VertretungsNetz: Auch im Pflegeheim muss genug zum Leben bleiben

13. und 14. Pensionszahlung sichern Selbstbestimmung und Lebensqualität; Klares Nein zu Anrechnung.

Wer im Pflegeheim wohnt, muss zur Finanzierung des Heimplatzes, sofern man diesen nicht zur Gänze selbst bezahlen kann, die Pension zu 80 Prozent abtreten. Ebenso erhält man von dem gewährten Pflegegeld nur einen geringen Restbetrag, ein sogenanntes „Taschengeld“ ausbezahlt. Die zwei jährlichen Sonderzahlungen zur Pension wurden bisher jedoch nicht zur Finanzierung herangezogen. Die Landessozialreferentenkonferenz spricht sich nun dafür aus, auch auf dieses Geld zuzugreifen. Das Argument: Es werde ohnehin das gesamte Leben im Pflegeheim finanziert.

Der Erwachsenenschutzverein VertretungsNetz vertritt viele Menschen mit Behinderungen, die in betreuten Einrichtungen wohnen. Daher weiß man hier auch genau, dass das Argument nicht richtig ist.

„Vieles ist trotz einer Heimunterbringung selbst zu bezahlen, etwa Bekleidung und Schuhe, gewünschte Körperpflegeartikel, Friseur und Fußpflege. Dazu kommen Selbstbehalte für Zahnmedizin, Impfungen, Hörgeräte, Brillen oder auch privat zu zahlende Medikamente. Und dann haben ältere Menschen natürlich auch ganz individuelle Bedürfnisse. Auch sie möchten etwa ab und zu ein Kaffeehaus besuchen, einen Ausflug unternehmen oder mit Angehörigen über ein Handy in Kontakt bleiben“, gibt Martin Marlovits, stv. Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung, zu bedenken.

VIELE LEBEN VON 10 EURO AM TAG

Auch ein Blick auf die Zahlen rückt die Verhältnisse zurecht: Viele Klient:innen von VertretungsNetz beziehen eine Mindestpension. Alleinstehende erhalten derzeit 1.308,39 Euro. Davon verbleiben bei stationärer Unterbringung auf Kosten der Sozialhilfe 20 %, also rund 260 Euro. Mit dem Taschengeld aus dem Pflegegeld von 10 % der Stufe 3, etwa 60 Euro, verfügen viele Heimbewohner:innen somit über insgesamt rund 320 Euro im Monat. Das sind nur knapp 10 Euro pro Tag. Der 13. und 14. Pensionsbezug ist deshalb extrem wichtig, weil die Menschen damit nicht alltägliche Ausgaben abfedern können.

„Auch ältere und pflegebedürftige Menschen möchten weiterhin entscheiden, welche persönlichen Bedürfnisse sie sich erfüllen wollen, welches Genussmittel oder Pflegeprodukt sie gerne haben. Hierbei geht es nicht um ‘besondere’ Ausgaben und Anschaffungen, sondern schlichtweg um ein würdevolles Leben im höheren Alter und die Teilnahme an der Gemeinschaft. Österreich hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, ihre Menschenwürde auch in höherem Alter zu achten und ihre Absonderung von der Gesellschaft zu verhindern. Demgegenüber zeigt schon die Bezeichnung ‚Taschengeld‘, wie die Gesellschaft zu erwachsenen Menschen steht, die in Pflegeheimen leben,“ sagt Marlovits.

SONDERZAHLUNGEN WICHTIG FÜR LEBENSQUALITÄT UND SELBSTBESTIMMUNG

Auch VertretungsNetz spricht sich für eine einheitliche Handhabung aus, was die Pflegefinanzierung angeht – aber nicht auf Kosten von Menschen, die armutsbetroffen sind. So rechnen manche Landesbehörden sogar private Spenden in Notlagen als eigenes Einkommen im Rahmen der Sozialhilfe an. Das Land Tirol zieht Menschen mit Behinderungen die erhöhte Familienbeihilfe ab, obwohl gesetzlich ganz klar geregelt ist, dass dieser Betrag Mehrkosten abfedern soll, die durch eine Behinderung entstehen. In Kärnten wiederum kämpft VertretungsNetz gegen intransparente Heimklauseln, die zu teils absurden Zusatzkosten für Bewohner:innen führen wie etwa Zuschläge für einen Balkon oder Leihgebühren für ein TV-Gerät.

„Wir brauchen eine faire und einheitliche Regelung der Pflegefinanzierung. Es darf aber nicht sein, dass Heimbewohner:innen am Ende des Monats kaum mehr das Nötigste zur Verfügung haben. Auch wer pflegebedürftig ist, bleibt ein erwachsener Mensch mit eigenen Bedürfnissen und Wünschen. Der 13. und 14. Pensionsbezug ermöglicht es, notwendige und persönliche Ausgaben zu finanzieren, die von der Einrichtung nicht abgedeckt werden. Diese oft geringen Beträge ebenfalls für die Finanzierung der Heimkosten heranzuziehen, würde den finanziellen Spielraum dieser Menschen weiter einschränken – und damit ihre Selbstbestimmung und Lebensqualität“, so Marlovits abschließend.

VertretungsNetz, Öffentlichkeitsarbeit
Mag.a Karina Lokosek, BA
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E-Mail: karina.lokosek@vertretungsnetz.at
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