Herr Bundeskanzler, Leistungen für Kinder sind kein Müttergehalt!

Bundeskanzler Stocker behauptete, Alleinerzieher*innen würden für ihre Care-Arbeit 1.000 EUR pro Kind bekommen. Doch Transferleistungen für Kinder sind keine Bezahlung!

Bei seiner Sommertour sagte Bundeskanzler Christian Stocker im August: _„Kinderbetreuung ist für mich keine unbezahlte Arbeit. […] Wenn wir Familien als Rechenbeispiel begreifen, dann ist es ein anderes Familienbild, als das ich habe. […] Ich will Ihnen schon mitgeben, dass als Alleinerzieherin in Österreich Sie bis zu 1.000 Euro pro Kind bekommen. Wo bekommen Sie das? Wo ist das unbezahlt?“ _Während er selbst also Familie nicht als „Business Case“ verstehen will, rechnet er Alleinerzieher*innen Unterstützung vor, die sie für den Lebensunterhalt ihrer Kinder beziehen._ __„Bundeskanzler Stocker verbucht die Existenzsicherung von Kindern als Müttergehalt. Diese Gleichsetzung verdreht den Zweck der Leistungen und macht die unbezahlte Care Arbeit von Müttern unsichtbar.“_, kritisiert Andrea Czak, geschäftsführende Obfrau des Vereins Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A. Und weiter: _„Die Antwort ist einfach, Herr Bundeskanzler: Unbezahlt bleibt jede Stunde, in der eine Mutter betreut, pflegt, organisiert oder nachts bei einem kranken Kind wacht.“_

Kritisch sieht der Verein auch Stockers Aussage: _„Familie ist, etwas zu tun, ohne etwas dafür zu bekommen.“__ _Denn das stimmt vor allem für Frauen. Laut Zeitverwendungsstudie der Statistik Austria erledigen Frauen zwei Drittel der unbezahlten Arbeit. Besonders pikant: Für Väter bedeutet Familie eher, weniger zu tun, denn sie erledigen unter der Woche sogar weniger Sorgearbeit als kinderlose Männer in Partnerschaften.

Mütter „schenken“ den Vätern so rund 84 Arbeitstage an unbezahlter Arbeit pro Jahr, also fast fünf Monate. Das Momentum Institut hat berechnet, dass Mütter den Vätern so fast 1.000.000 Euro Lebenseinkommen schenken. Je nach Berechnungsmethode hat die unbezahlte Arbeit, die in Österreich geleistet wird, einen Wert von 100 bis 195 Milliarden EUR. Das entspricht zwischen 23 % und 44 % des BIP. _„Wer bis zu 195 Milliarden Euro unbezahlte Wertschöpfung ausblendet, sollte Müttern keine Vorträge über den Business Case Familie halten.“_, zeigt Andrea Czak auf.

ALLEINERZIEHER*INNEN FRISTEN EIN LEBEN IN ARMUT BIS IN DIE PENSION

Für alleinerziehende Mütter bedeutet das vor allem ein Leben in Armut, aus dem sie kaum mehr herauskommen, auch nicht in der Pension. Denn während sie die Care-Arbeit für ihre Familie allein leisten, können sie weder Vermögen noch Pensionsansprüche aufbauen. Beziehen sie Sozialhilfe, etwa, weil der Kindesunterhalt gering ausfällt, müssen sie erst ihr Vermögen aufbrauchen. Arbeiten sie aufgrund ihrer Betreuungsverpflichtungen und fehlender Kinderbetreuungsplätzen in Teilzeit, bleiben die Pensionsansprüche gering. Vom hohen Pensionsanspruch des Kindesvaters, der Vollzeit arbeiten kann, können Alleinerzieher*innen später nicht profitieren, ihnen droht die Altersarmut.

Fast die Hälfte der Alleinerzieher*innen lebt trotz staatlicher Familienleistungen in Armut oder Ausgrenzung. Hauptgründe dafür sind schlechte Rahmenbedingungen, etwa ein fehlendes, eigenständiges Unterhaltsgesetz. Nur etwa die Hälfte der Kinder bekommt Unterhalt vom Vater, und auch das meist nur in geringem Ausmaß: 2021 lag der durchschnittliche Kindesunterhalt laut Statistik Austria bei nur 304 EUR pro Kind, das entsprach damals etwa einem Drittel der Kinderkosten. Unterhaltsvorschuss bekam nur eines von zehn Kindern von Alleinerzieher*innen. 36% der Kinder bekamen gar keine Leistungen. Der Verein kritisiert deshalb: _„Stockers Vorzeigeland lässt fast jede zweite Familie von Alleinerzieher*innen in Armutsgefährdung zurück.“_

MÜTTER UND STAAT TRAGEN DIE KOSTEN FÜR FEHLENDEN KINDESUNTERHALT

Fehlt der Kindesunterhalt, müssen die Mütter durch den Verbrauch ihres Ersparten, höhere Berufstätigkeit und Verzicht kompensieren, aber auch der Staat springt oft ein: Seit kurzem durch den Unterstützungsfonds für Alleinerzieher*innen, der Kindern zugutekommt, die keine Aussicht auf Unterhalt oder Ersatzleistungen haben. Aber auch durch Sozialleistungen, etwa der Sozialhilfe, Wohnbeihilfe oder Ermäßigungen wie etwa dem Entfall des Essensbeitrags in Kindergarten oder Schule. Die Kosten für die derzeit geltenden, laschen Regeln für den Kindesunterhalt tragen deshalb oft die Steuerzahler*innen.

_„Wir sehen in der Praxis, wie Unterhaltspflichtige es immer wieder schaffen, ihre Zahlungen zu reduzieren, während die Alleinerzieher*innen nicht wissen, wie sie den Kühlschrank am Monatsende füllen sollen.“_, berichtet Andrea Czak. Sie zeigt auf, dass Unterhaltspflichtige viel stärker in die Pflicht genommen werden müssen: _„Während Alleinerzieher*innen eine Mitwirkpflicht haben, wenn sie aufgrund des fehlenden Unterhalts Sozialhilfe beziehen müssen, können Unterhaltspflichtige, in der Regel die Väter, jahrelang ohne Einkommen bleiben, zum Beispiel als Unternehmer. Von den getrennten Müttern wird verlangt, diese erfolglose Unternehmerschaft des Ex-Partners zu unterstützen, indem sie sich jahrelang selbst für den ausbleibenden Kindesunterhalt aufopfern.“_ Andrea Czak beklagt weiter: _„Die alleinerziehenden Mütter werden durch die Hintertür enteignet, denn wenn sie durch den fehlenden Unterhalt Sozialhilfe beziehen müssen, müssen sie ihr Vermögen erst aufbrauchen.“_ Ein armutssicheres Unterhaltsgesetz mit einem Mindestunterhalt könnte dem Abhilfe schaffen, ist aber in weiter Ferne.

KEIN AUSGLEICH FÜR DIE UNBEZAHLTE ARBEIT DER ALLEINERZIEHER*INNEN

Der Verein weist darauf hin, dass das Pensionssystem durch den Generationenvertrag auf der unbezahlten Arbeit der Mütter lastet, ohne sie dafür entsprechend zu kompensieren: Das Solidaritätsprinzip baut darauf auf, dass die nächste Generation die laufenden Pensionsbeiträge bezahlt. Doch die Arbeit, die Kinder der nächsten Generation aufzuziehen, fließt nur minimal in den Pensionsanspruch ein. Während die Regierung den Geburtenrückgang beklagt, fehlt die rechtliche und wirtschaftliche Anerkennung der Sorgearbeit. Auch Väterbeteiligung bleibt gering, sie gehen kaum in Karenz. Nach der Trennung können Väter nicht verpflichtet werden, Kontakt mit ihren Kindern zu halten, selbst wenn diese sich das wünschen. Auch wenn Bundeskanzler Stocker sich für seine Aussagen entschuldigt hat, macht Andrea Czak deutlich: _„Alleinerzieher*innen brauchen keine politische Selbstbeweihräucherung, sie brauchen soziale und finanzielle Sicherheit, Schutz vor Gewalt und echte Gleichstellung. Herr Bundeskanzler, Ihr Familienbild lebt von der kostenlosen Arbeit der Frauen.“_

FEM.A FORDERT DIE GLEICHSTELLUNG VON ALLEINERZIEHER*INNEN

Der Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A fordert daher nicht nur Rahmenbedingungen, sondern auch konkrete Maßnahmen, die es Alleinerzieher*innen und ihren Kindern ermöglichen, ein gutes Leben zu führen:

* Ein eigenständiges, armutsfestes Unterhaltsgesetz, das Alleinerzieher*innen aus der Pflicht nimmt, den Unterhalt einzuklagen
* Existenzsichernde finanzielle Absicherung für Alleinerzieher*innen und ihre Kinder, insbesondere leistbares Wohnen
* Wirksamen Schutz vor Armut und Gewalt nach Trennungen
* Flächendeckende, kostenlose und bedarfsgerechte Kinderbetreuung
* Die Anerkennung der Care-Arbeit im Pensionssystem mit einer Bemessungsgrundlage in Höhe der ganzjährig Vollzeit beschäftigten Männer
* Erhöhung der Väterbeteiligung: Automatisches Pensionssplitting und verpflichtende Väterkarenz

ÜBER FEM.A

Der Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A ist in Österreich einzigartig mit seinem Beratungs- und Serviceangebot rund um die Themen Finanzwissen, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht. Es reicht von kostenlosen Webinaren mit Rechtsanwält*innen und Psycholog*innen, Entlastungsgesprächen an der kostenlosen FEM.A-Helpline, Orientierungsgesprächen zu finanziellen Beihilfen bis zu Informationen auf der Website, in einem regelmäßigen Newsletter sowie auf diversen sozialen Medien, Vernetzung, Erfahrungsaustausch und Lobbying.

Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A
Andrea Czak, MA
Geschäftsführende Obfrau
Telefon: +43 6991 9710306
E-Mail: andrea.czak@verein-fema.at
Website: https://verein-fema.at/

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