
Rainer Hauswirth zum Bereichsleiter für Bildungsinfrastruktur bestellt
Rainer Hauswirth, Abteilungsleiter der MA 44 – Bäder, wird, analog des Aufgabenportfolios seines Vorgängers, Hubert Teubenbacher, mit 1. September 2026 zum Bediensteten mit Sonderaufgaben nach § 9 der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien in der Funktion als Bereichsleiter für Bildungsinfrastruktur bestellt. Das entsprechende Bestellungsdekret wurde ihm von Magistratsdirektor Dietmar Griebler im Beisein von Vizebürgermeisterin und Bildungsstadträtin Bettina Emmerling, Personalstadtrat Jürgen Czernohorszky und der stv. Vorsitzenden der younion-Die Daseinsgewerkschaft, Angela Lueger, überreicht. Hubert Teubenbacher, der mit Ende August dieses Jahres in den Ruhestand tritt, hatte seit 2014 die Bereichsleitung für Bildungsinfrastruktur zusätzlich zur Leitung der MA 44 – Bäder übertragen bekommen.
Rainer Hauswirth verfügt über langjährige und einschlägige Erfahrung in den Bereichen Bildungsinfrastruktur, Klima- und Energieagenden sowie im Management komplexer Verwaltungsaufgaben. Seit über zehn Jahren ist er in unterschiedlichen Führungs- und Koordinationsfunktionen tätig und verantwortet seit März 2025 als Gruppenleiter in der MA 44 unter anderem die Bereiche Bildungsinfrastruktur, Personalmanagement sowie Informations- und Kommunikationstechnologien. Seine fachliche Expertise, seine Führungserfahrung und seine umfassende Kenntnis der relevanten Aufgabenbereiche sind optimale Voraussetzungen für die Übernahme der Bereichsleitung für Bildungsinfrastruktur.
KERNAUFGABEN DER BEREICHSLEITUNG FÜR BILDUNGSINFRASTRUKTUR (AUSZUGSWEISE):
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Koordination der betreffenden Dienststellen bei der Bedarfserhebung, Konzeption, Standardisierung, Priorisierung, Planung und Umsetzung (inklusive Betriebsphase) der für die Zielgruppen des Bereiches erforderlichen Bildungsinfrastruktur;
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Wahrnehmung von Bauherren- und Bauherrin-Interessen gegenüber anderen Dienststellen;
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Analyse und Weiterentwicklung der systematischen Nutzung bestehender Datengrundlagen zur Bedarfsfeststellung von Bildungsinfrastruktur;
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Optimiertes Bündeln der qualitativen und quantitativen Nutzerinnen- und Nutzeransprüche zur Professionalisierung der Grundlagen für eine effiziente und effektive Planung und Umsetzung (inklusive Betriebsphase) von Bildungsinfrastruktur im Sinne einer Stärkung der Bestellerinnen- und Bestellerfunktion;
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Übergeordnete Steuerungsfunktion sämtlicher bestehender und künftiger Vorhaben im Bereich der Bildungsinfrastruktur, insbesondere Programmauftraggeberrolle seitens der Geschäftsgruppe BJITM für die Programme „Bildungseinrichtungen-Neubauprogramm 2019 bis 2034 (BIENE II)“ und „Schulsanierungspakete (SUSA I + II)“ sowie für künftige Schulerweiterungsprogramme und auch Programme, die den Kindergarten betreffen.
(Schluss) red
Marko Knöbl
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