
Grüne/Disoski zu Reform des Sexualstrafrechts: „Ankündigungen auf der Überholspur, Umsetzung in Zeitlupe“
Disoski fordert umfassende Reform und eigenen Straftatbestand für Vergewaltigungsvideos
„Sexualisierte Deepfakes sind keine harmlose Spielerei mit künstlicher Intelligenz. Es sind ohne Zustimmung erzeugte Pornobilder und Pornovideos, die überwiegend gegen Frauen eingesetzt werden. Wir Grüne fordern seit Langem, dass nicht nur ihre Verbreitung, sondern bereits ihre Herstellung strafrechtlich erfasst wird. Es ist richtig und wichtig, dass Frauenministerin Holzleitner diese Gesetzeslücke nun schließen will“, sagt Meri Disoski, Frauensprecherin und Frauenvorsitzende der Grünen, zum heutigen Ö1-Morgenjournal.
Von einem ambitionierten Zeitplan könne allerdings keine Rede sein: Bereits im April hat Frauenministerin Holzleitner eine „Fast Lane“ im Kampf gegen digitale Gewalt angekündigt. Der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sieht für die Evaluierung und Verschärfung des Sexualstrafrechts das zweite Quartal 2026 vor. Tatsächlich nimmt die zuständige Arbeitsgruppe erst jetzt ihre Arbeit auf. Für die gesetzliche Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Deepfake-Pornografie nennt die Frauenministerin Sommer 2027 – und damit den letztmöglichen Zeitpunkt für die Umsetzung.
„Wir sehen Ankündigungen auf der Überholspur, aber die Umsetzung erfolgt in Zeitlupe. Die Regierung hat ihre selbst gesetzte Frist zur Reform des Sexualstrafrechts versäumt. Obwohl das Problem immer größer wird und der Handlungsgdruck steigt, kann von Tempomachen keine Rede sein. Österreich sollte beim Schutz vor digitaler sexualisierter Gewalt ambitioniert handeln und die EU-Richtlinie rasch umsetzen, statt bis zum Ablauf der europäischen Frist zuzuwarten“, fordert die Grüne Frauensprecherin.
Auch bei einer weiteren bekannten Schutzlücke macht Disoski weiter Druck: Einmal mehr fordert sie die Regierungsparteien dazu auf, die angekündigte Reform des Sexualstrafrechts zu nutzen, um einen eigenen Straftatbestand für den Besitz und die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos zu schaffen.
„Wir reden hier nicht über irgendwelche Videos. Wir reden über Aufnahmen von Vergewaltigungen. Männer betäuben und vergewaltigen Frauen, filmen die Tat und verbreiten die Videos anschließend in internationalen Netzwerken. Für die betroffenen Frauen endet die Gewalt nicht mit der Vergewaltigung. Männer machen die Aufnahmen davon zum Sammel-, Tausch- und Konsumobjekt. Wer solche Videos besitzt oder weiterverbreitet, ist nicht bloß Zuschauer. Er macht sich die Vergewaltigung einer Frau zum eigenen Konsumgut. Genau dieses Unrecht bildet unser Strafrecht bislang nicht in einem eigenen Straftatbestand ab. Besitz und Verbreitung von Vergewaltigungsvideos müssen daher eigenständig unter Strafe gestellt werden“, fordert Disoski.
„Die Bundesregierung hat jetzt die Chance, das Sexualstrafrecht grundlegend zu modernisieren und die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen in der analogen wie in der digitalen Welt konsequent zu schützen. Die Gesetzeslücken sind bekannt, konkrete Lösungen liegen längst auf dem Tisch. Jetzt braucht es politischen Willen und rasch einen Gesetzesentwurf“, hält Disoski fest.
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