
AK zu Insolvenzentgeltfonds: Rechnungshof bestätigt Notwendigkeit höherer Beiträge
DER INSOLVENZENTGELTFONDS (IEF) SICHERT DIE LÖHNE VON BESCHÄFTIGTEN AB, DEREN UNTERNEHMEN IN DIE PLEITE RUTSCHEN. IM JAHR 2024 WURDEN RUND 270 MILLIONEN EURO AN ÜBER 33.000 BETROFFENE AUSBEZAHLT. DER HEUTE VERÖFFENTLICHTE RECHNUNGSHOFBERICHT ZEIGT, DASS DIE ÜBERZOGENEN BEITRAGSSENKUNGEN DER LETZTEN BUNDESREGIERUNGEN DIE RESERVEN DES FONDS SEIT 2022 AUFGEZEHRT HABEN. DIE BEITRAGSSENKUNGEN SPÜLTEN SEIT 2022 FAST EINE MILLIARDE EURO IN DIE TASCHEN DER UNTERNEHMEN. NUN IST LAUT RECHNUNGSHOF DIE GESETZLICH VORGESEHENE BEITRAGSERHÖHUNG UNAUSWEICHLICH: DENN BEREITS AB 2027 FEHLT DEM INSOLVENZENTGELTFONDS DAS NOTWENDIGE GELD, UM DIE GESETZLICH GARANTIERTEN LEISTUNGEN AUSZUBEZAHLEN. DER RECHNUNGSHOF EMPFIEHLT DAHER DEM ARBEITSMINISTERIUM, DEN BEITRAGSSATZ „ENTSPRECHEND DEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN“ ZU ERHÖHEN. „DIE ANHEBUNG DES BEITRAGS ZUM IEF IST KEINE GESCHMACKSFRAGE – SIE IST EINE GESETZLICHE PFLICHT, DIE DER RECHNUNGSHOF BERECHTIGT EINFORDERT“, BETONT LUDWIG DVOŘÁK, LEITER DES BEREICHS ARBEITSRECHTLICHE BERATUNG UND RECHTSSCHUTZ IN DER ARBEITERKAMMER WIEN.
Eine Beseitigung von „Fehlanreizen“ durch die Insolvenzentgeltsicherung wünscht sich auch die AK – und zwar beim Sozialbetrug von Unternehmen. Dazu Dvořák: „Seit Jahren fordern wir ein, dass das gezielte Abwälzen der Lohnkosten von dubiosen Unternehmen auf den Insolvenzfonds abgestellt wird.“ Entschlossene Maßnahmen dagegen seien in der Vergangenheit aber oftmals an unverständlichen Widerständen seitens der Wirtschaftsvertreter gescheitert oder verwässert worden. Es sei inakzeptabel, wenn allein die Betriebe der früheren Unternehmensgruppe des politisch bestens vernetzten Gastro-Unternehmers Martin Ho in Summe fast 1,5 Millionen Euro an Lohnkosten auf den Fonds abwälzen, gleichzeitig aber Kürzungen bei den betroffenen Arbeitnehmer:innen gefordert würden.
Leistungskürzungen zu Lasten der betroffenen Beschäftigten lehnt die AK daher entschieden ab: „Dass die Arbeitnehmer:innen bereits geleistete Überstunden ausbezahlt bekommen, die ihnen der Arbeitgeber schuldig ist, kann ja wohl kein Fehlanreiz sein – genau dafür ist der Fonds da“, betont Dvořák. Für Gespräche über tatsächlich wirkungsvolle Maßnahmen zur Verhinderung von Sozialbetrug durch Unternehmen und andere sinnvolle Änderungen steht die AK jederzeit bereit. „Die notwendige und gesetzlich bereits geregelte Beitragserhöhung des Insolvenzfonds kann nicht auf weitergehende Ideen für gesetzliche Änderungen warten, sondern muss umgehend erfolgen. Das sind wir allen Beschäftigten schuldig, die täglich ihre Leistung bringen und die nichts für die Insolvenz ihres Unternehmens können“, schließt Dvořák.
AK Wien – Kommunikation
Mag. Michaela Lexa-Frank
Telefon: +43 664 8454166
E-Mail: michaela.lexa@akwien.at
Website: https://wien.arbeiterkammer.at
Ausschließlich für Medienanfragen!
Für alle anderen Anfragen:
http://www.arbeiterkammer.at/ueberuns/kontakt/index.html
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender