
IGGÖ als gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft: Klare Haltung gegen Extremismus, klare Erwartung an die Kultuspolitik
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) verfolgt mit großer Aufmerksamkeit die Ankündigung von Integrations- und Kultusministerin Claudia Bauer, einen Vorschlag für ein Verbot des sog. „politischen Islam“ sowie der Muslimbruderschaft auszuarbeiten.
Die IGGÖ bekräftigt in diesem Zusammenhang eine Position, die sie seit Jahren konsequent vertritt: Jede Form von politisch-extremistischer Instrumentalisierung der Religion, jede Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und jede Ideologie, die sich gegen die Freiheit von Mädchen und Frauen richtet, hat in der Glaubensgemeinschaft und in der österreichischen Gesellschaft keinen Platz.
„Extremismus, gleich unter welchem Deckmantel er auftritt, widerspricht unseren religiösen und gesellschaftlichen Grundwerten. Als anerkannte Religionsgemeinschaft mit über hundertzehnjähriger Geschichte in Österreich stehen wir uneingeschränkt auf dem Boden der Verfassung und des Rechtsstaats“, erklärt IGGÖ-Präsident Ümit Vural.
PRÄZISION STATT PAUSCHALISIERUNG
Die IGGÖ weist zugleich darauf hin, dass die politische und mediale Verwendung des Begriffs „politischer Islam“ in der Vergangenheit wiederholt zu undifferenzierten Zuschreibungen geführt hat. Darunter haben auch Musliminnen und Muslime, die selbstverständlich innerhalb der österreichischen Rechtsordnung leben, sowie die IGGÖ als gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft zu leiden.
„Wenn der Gesetzgeber ein neues Verbot schaffen will, muss klar definiert sein, welches konkrete extremistische Verhalten und welche konkreten Strukturen damit bekämpft werden sollen. Ein Gesetz, das Bestand haben soll, braucht eine eindeutige und rechtlich saubere Definition. Es muss tatsächlich Extremismus treffen, ohne religiöse Praxis oder eine gesamte Religionsgemeinschaft unter Generalverdacht zu stellen“, so Vural.
„Wir haben in zahlreichen Stellungnahmen der vergangenen Jahre betont: Eine sachliche Unterscheidung zwischen legitimer religiöser Praxis und tatsächlich verfassungsfeindlichem Handeln ist keine Frage des guten Willens, sondern eine rechtsstaatliche Notwendigkeit. Nur so kann Vertrauen entstehen, bei den staatlichen Behörden wie bei den Gläubigen.“
Die IGGÖ betont, dass ausschließlich in diesem Sinne die politischen und rechtlichen Stellungnahmen in den vergangenen Jahren erfolgt sind.
Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ)
Telefon: 01/526 31 22
E-Mail: presse@derislam.at
Website: https://www.derislam.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender