
AK-Schweitzer zur EU-Beschaffungsreform: „Verpasste Gelegenheit“
Nachbesserungen beim Kampf gegen Sozialbetrug und Lohndumping müssen kommen
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION HAT HEUTE IHREN VORSCHLAG FÜR EINE REFORM DES EUROPÄISCHEN VERGABERECHTS PRÄSENTIERT. „DIE REFORM HAT EINIGE GUTE ANSÄTZE FÜR EINE AKTIVE WIRTSCHAFTSPOLITIK IM RAHMEN DER ÖFFENTLICHEN BESCHAFFUNG, ABER FÜR DIE AK FEHLEN ENTSCHEIDENDE VORKEHRUNGEN GEGEN LOHN- UND SOZIALDUMPING“, SAGT DER LEITER DES AK WIRTSCHAFTSBEREICHS, TOBIAS SCHWEITZER. „SO VERPASST DIE EU-KOMMISSION DIE GELEGENHEIT, ECHTEN SOZIALEN FORTSCHRITT ZU GESTALTEN.“ DIE ARBEITERKAMMER FORDERT DRINGEND NACHBESSERUNGEN BEIM REFORMVORSCHLAG DER EU-KOMMISSION. „NUR WENN KLARE SOZIALE STANDARDS BEI DER VERGABE VON ÖFFENTLICHEN AUFTRÄGEN GESICHERT WERDE, BEKOMMEN UNTERNEHMEN, DIE IHRE BESCHÄFTIGTEN FAIR ENTLOHNEN, IHRE CHANCE“, SO SCHWEITZER.
In vielen EU-Staaten gibt es nur eine sehr niedrige kollektivvertragliche Abdeckung. Die öffentliche Hand kann Tarifverhandlungen dadurch fördern, dass sie Aufträge bevorzugt an Unternehmen vergibt, die Kollektivverträge haben. Aber mit diesem Kommissionsentwurf laufen Anforderungen wie eine Zahlung nach Kollektivvertrag weiter Gefahr, als unzulässig eingestuft zu werden. „Das benachteiligt die Unternehmen, die fair zahlen. Dieser Missstand muss auf europäischer Ebene umgehend beseitigt werden“, so Schweitzer.
Die Bundesarbeitskammer hatte sich im Vorfeld für klare Maßnahmen gegen Subunternehmerketten im Reformentwurf der EU-Kommission eingesetzt. Denn Subunternehmerketten sind häufig eine Quelle für Schwarzarbeit, Sozialbetrug und Lohndumping. „Weiters fehlt im EU-Entwurf eine Ausfallshaftung der Generalunternehmer:innen“, kritisiert Schweitzer. Hingegen soll es Unternehmen weiterhin möglich sein, sich durch die nachträgliche Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern oder den Austausch der Geschäftsführung „reinzuwaschen“. „Verstöße gegen sozial- und arbeitsrechtliche Vorschriften sind keine Kavaliersdelikte!“, sagt Schweitzer. Die AK fordert für solche Fälle den obligatorischen Ausschluss von Unternehmen und eine Sperrung für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen für mindestens ein Jahr.
Kritisch sieht die AK auch die von der EU-Kommission gewählte Form einer EU-Verordnung zur öffentlichen Vergabe. Schweitzer: „Bisher kamen von der Europäischen Union Richtlinien. Bei diesen konnten die Mitgliedstaaten über die Mindestvorgaben hinausgehen und so gute soziale Standards und hochwertige Arbeitsplätze effektiv schützen.“ Eine EU-Verordnung würde diese wertvollen nationalen Spielräume abschaffen und kann Verschlechterungen für die Beschäftigen in Österreich zur Folge haben.
AK Wien
Ute Bösinger
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