Bericht über Kosten durch „Spitals-Touristen“ verzerrend und diskriminierend

Nach Auffassung des Senats 3 verstoßen der Artikel „‘Spitals-Touristen‘ kosten das Gesundheitssystem Milliarden“, erschienen in der „Kronen Zeitung“, sowie dessen Online-Version „‘Spitals-Touristen‘ aus dem Ausland kosten Milliarden“, erschienen auf „krone.at“, gegen Punkt 2.1 (Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe), 7.1 (Pauschalverunglimpfung) und 7.2 (Diskriminierung) des Ehrenkodex der österreichischen Presse.

Im Beitrag geht es um den Zustand des heimischen Gesundheitswesens. Die Spitäler seien voll, es gäbe elendslange Wartezeiten und jetzt platze in eine hitzige Diskussion die Zahl von 22 Millionen Behandlungen für Flüchtlinge und Zuwanderer, die oft noch keinen Cent einbezahlt hätten. Unter der Zwischenüberschrift „Syrer, Afghanen & Co: 6000 Patienten pro Tag“ heißt es, dass die Zahlen aus einer FPÖ-Anfrage an das Sozialministerium der Krone vorlägen. Es gehe um den Zeitraum 2015 bis 2024, in dem besonders Afghanen, Afrikaner, Inder, Iraner, Iraker, Libyer, Pakistaner, Syrer, Türken und Ukrainer mit durchschnittlich 6000 Klinik-Besuchen pro Tag unser Gesundheitssystem zusätzlich belasten würden. Dazu wird eine FPÖ-Politikerin zitiert, dass es kein Wunder sei, wenn Österreicher ewig auf OP-Termine warten müssten, wenn eine Flut an Zuwanderern, die oft noch nie einen Cent eingezahlt haben, unser Gesundheitssystem blockieren würden.

Unter der Zwischenüberschrift „Auch Facelifting und Lippen auf Steuerzahlerkosten“ heißt es weiter, dass in der Statistik auch die Zahl der Eingriffe bei plastischer Chirurgie auffällig sei, die ebenso ästhetische Schönheitsbehandlungen umfasse. So hätten sich in nur einem Jahr Syrer und Afghanen mehr als 1100-mal medizinisch „verschönern“ lassen, alleine bei den Ukrainern seien es drei am Tag. „Das Land der Taliban“ liege zudem bei Suchtgifttherapien an der Spitze, 1257 Behandlungen habe es 2024 stationär gegeben, „alles auf Kosten der Steuerzahler.“ Nehme man laut Schätzung 600 Euro pro Bett für einen Tag an, komme man auf mehrere Milliarden Euro Kosten durch „Spitals-Touristen“.

Zahlreiche Leserinnen und Leser wenden sich an den Presserat und kritisieren die Beiträge als irreführend und diskriminierend. Der Artikel stelle Menschen aufgrund ihrer Herkunft pauschal als Belastung und Kostenfaktor für das Gesundheitssystem dar. Es fehle eine sachliche, differenzierte Einordnung der Zahlen, etwa im Hinblick auf rechtliche Zugangsansprüche zur Gesundheitsversorgung, Ursachen von Behandlungen oder Vergleiche mit anderen Bevölkerungsgruppen. Es gäbe zudem in mehreren Medien Faktenchecks, die „irreführende“ Darstellungen im Artikel beleuchten würden.

Der Senat hält zunächst fest, dass die Beiträge ein Thema betreffen, das von besonders hohem Interesse für die Öffentlichkeit ist. Das Aufzeigen von etwaigen Problemen im Gesundheitswesen ist für den öffentlichen Diskurs von hoher Relevanz (siehe Punkt 10 des Ehrenkodex). Die Pressefreiheit reicht hier besonders weit.

Gleichzeitig weist er darauf hin, dass das Thema Migration dazu geeignet ist, bei vielen Leserinnen und Lesern (berechtigte) Ängste oder negative Emotionen zu schüren. Nach der Entscheidungspraxis des Presserats ist gerade bei heiklen bzw. sensiblen Themen ein erhöhtes Maß an Gewissenhaftigkeit und Korrektheit erforderlich, insbesondere wenn konkrete Zahlen und Fakten angeführt werden (Punkt 2.1 des Ehrenkodex)

Konkret bezieht sich der Artikel auf rund 22 Millionen ambulante und stationäre Behandlungen von Menschen ohne österreichischen Pass im Zeitraum von 2015 bis 2024. Die Grundannahme, dass Ausländer heimische Spitäler stärker in Anspruch nehmen als Österreicher, wird durch Faktenchecks mehrerer Medien widerlegt. So machten „Profil“, „Falter“ und „Moment.at“ zufolge Drittstaatsangehörige zwischen 2015 und 2019 lediglich 9,4 Prozent der Spitalspatientinnen und -patienten aus, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Österreich rund 20 Prozent betragen habe. Ähnlich verhält es sich auch bei der Dauer der Krankenhausaufenthalte: Menschen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft hätten im Zeitraum 2015 bis 2019 weniger als zehn Prozent aller Nächtigungen im Spital ausgemacht. Der Senat sieht es kritisch, dass die Zahl 22 Millionen hier isoliert präsentiert und nicht in einen größeren Kontext eingeordnet und mit Gesamtzahlen verglichen wird, damit sich Leserinnen und Leser ein umfassendes Bild machen können.

Auch der Fokus auf zehn bestimmte Nationalitäten, die dem Artikel zufolge durchschnittlich 6000 Klinik-Besuche pro Tag verzeichnen sollen, wird nicht detailliert erörtert. Die 22 Millionen erbrachten medizinischen Einzelleistungen (MEL) der abgefragten Nationen entsprachen den Faktenchecks zufolge etwa 2,75 Prozent aller medizinischen Leistungen im genannten Zeitraum. Die erwähnten Nationen machten insgesamt rund 4,8 Prozent der österreichischen Wohnbevölkerung aus. Die medizinische Versorgung der von der FPÖ abgefragten Nationen lag somit deutlich unter ihrem Bevölkerungsanteil. In diesem Zusammenhang sieht es der Senat als problematisch an, von einer überwiegenden Belastung des Gesundheitssystem durch Menschen aus den genannten Nationen zu schreiben.

Im Untertitel des Beitrages heißt es, dass 22 Millionen Behandlungen anfallen würden für Flüchtlinge und Zuwanderer, die oft noch keinen Cent eingezahlt hätten. Auch an dieser Stelle fehlen weitere Informationen für ein besseres Verständnis der Leserinnen und Leser. Wieviel die Bürgerinnen und Bürger der abgefragten Nationen in die Sozialversicherung eingezahlt haben, geht aus dem Bericht nicht hervor. Er enthält keine Informationen zu Kosten, Kostenträgern, Sozialversicherungsstatus oder Beitragsleistungen der behandelten Personen. Einer Berechnung auf Basis von Statistik-Austria-Daten zufolge zahlen Menschen mit Migrationshintergrund jährlich rund 20 Milliarden Euro in die Sozialversicherung ein. Vor diesem Hintergrund hält es der Senat für nicht gerechtfertigt, pauschal den Begriff „Spitalstouristen“ für Patienten mit Drittstaatsangehörigkeit zu verwenden.

Im Artikel ist zudem die Rede von 6000 Klinik-Besuchen pro Tag durch Syrer, Afghanen, Ukrainer, etc. Hier wird jede Behandlung als einzelner Spitalsbesuch gezählt. Dabei handelt es sich jedoch einer parlamentarischer Anfragebeantwortung zufolge um 22 Millionen medizinische Einzelleistungen. Gemeint sind damit die einzelnen Leistungen, die beispielsweise im Rahmen eines Spitalsbesuchs mehrfach anfallen können – vom Erstgespräch über ein Röntgen bis zu Laboruntersuchungen. Dem Gesundheitsministerium zufolge können vor allem im ambulanten Bereich 15 medizinische Einzelleistungen oder mehr pro Besuch vorkommen. Somit ist der Verweis auf 6000 Klinik-Besuche pro Tag faktisch nicht korrekt.

Eine weitere Behauptung, die sich auf die parlamentarische Anfragebeantwortung bezieht, zielt auf die Kosten von Schönheitsoperationen ab, die ebenso ästhetische Eingriffe wie Fettabsaugungen, Facelifts sowie Lippen- oder Nasenkorrekturen umfasse. Im Artikel wird erwähnt, dass sich in nur einem Jahr Syrer und Afghanen 1100-mal medizinisch verschönern haben lassen sollen. Allein bei den Ukrainern seien es drei pro Tag. Aus den Antworten des Ministeriums lässt sich das nicht ableiten. Zwar werden darin auch Leistungen der „Plastischen Chirurgie“ ausgewiesen – dabei handelt es sich jedoch nicht um Schönheitsbehandlungen.

Tatsächlich gemeint sind dem Ministerium zufolge medizinisch notwendige Eingriffe – zum Beispiel nach Unfällen, Verbrennungen oder Tumorerkrankungen. Ästhetische Behandlungen (‚Schönheits-OPs’) ohne medizinische Indikation würde das öffentliche System hingegen grundsätzlich nicht übernehmen, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

Abschließend wird im Artikel darüber berichtet, dass Schätzungen von Gesundheitsexperten zufolge 600 Euro pro Bett und Tag anfallen würden. Auch hier sieht der Senat eine grundsätzlich problematische Berechnung, weil diese Kosten nicht mit den von den Patientinnen und Patienten im Spital verbrachten Tagen, sondern anscheinend mit der Gesamtzahl der Einzelbehandlungen multipliziert worden sind.

Zusammenfassend bewertet der Senat die Darstellung im vorliegenden Fall als grob verzerrend und sieht einen Verstoß gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex. (Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe).

Neben einer faktisch nicht korrekten Einordnung der Zahlen, sieht es der Senat auch kritisch, dass im Artikel Menschen aufgrund ihrer Herkunft als Belastung und Kostenfaktor für das Gesundheitssystem dargestellt und pauschal als „Spitals-Touristen“ bezeichnet werden. In diesem Zusammenhang wird, wie bereits weiter oben erwähnt, nicht angeführt, wieviel die Bürgerinnen und Bürger der abgefragten Nationen in die Sozialversicherung einzahlen. In Hinblick auf die falsche Aufbereitung der Spitalsbehandlungen und den damit verbundenen Kosten ist die selektive Aufzählung von Nationalitäten außerdem dazu geeignet, Bevölkerungsgruppen zu diskriminieren und Vorurteile gegenüber Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund zu schüren (Punkte 7.1 und 7.2, Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung).

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Im vorliegenden Fall führte der Senat 3 des Presserats aufgrund mehrerer Mitteilungen von Leserinnen und Lesern ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der Medienethik entspricht.

Österreichischer Presserat, Sprecherin des Senats 3
Christa Zöchling
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