Glyphosat: Aurelia Stiftung reicht Untätigkeitsklage gegen EU-Kommission ein (FOTO)

Heute hat die Aurelia Stiftung beim Gericht der Europäischen Union Untätigkeitsklage gegen die Europäische Kommission erhoben. Die Kommission weigert sich, das von der Aurelia Stiftung erstrittene, rechtskräftige Urteil des Gerichts der Europäischen Union betreffend die Genehmigung für den Pestizid-Wirkstoff Glyphosat umzusetzen (Urteil vom 19. November 2025), stattdessen erklärt sie den Fall für erledigt.

Die Kommission hatte die Genehmigung für Glyphosat Ende 2022 verlängert, ohne dass die erforderliche vorgeschriebene Risikobewertung abgeschlossen war. Aufgrund des Urteils hätte sie neu prüfen und dabei die Vorgaben des Gerichts beachten müssen. Doch obwohl die Stiftung sie im Mai 2026 – ein halbes Jahr nach dem Urteilsspruch – formal zum Tätigwerden aufgefordert hat, verweigert sie dies weiterhin: Nach der Androhung der heutigen Untätigkeitsklage erklärte sie im Juli, die spätere zehnjährige Genehmigung von Glyphosat mache eine Überprüfung der einjährigen Verlängerung überflüssig.

Das überzeugt nicht. Die einjährige Verlängerung war vom 15. Dezember 2022 bis zum 15. Dezember 2023 die rechtliche Grundlage für die Zulassung und Anwendung glyphosathaltiger Pestizide in der EU. Eine spätere Genehmigung kann nicht nachträglich heilen, was bei der damaligen Verlängerung rechtswidrig war. Im Gegenteil: Dass die Kommission die damals fehlende Prüfung bis heute nicht nachholt, wirft Zweifel daran auf, ob sie die Bedeutung vollständiger und belastbarer Prüfunterlagen bei der späteren zehnjährigen Glyphosat-Genehmigung ausreichend ernst genommen hat, weshalb die Aurelia Stiftung auch dagegen Klage eingelegt hat. Zudem hatte das Gericht bereits festgestellt, dass ihr Interesse an einer Überprüfung fortbesteht.

Dieser Präzedenzfall reicht weit über Glyphosat hinaus. Es geht um eine grundlegende Frage des europäischen Pestizidrechts: Darf die Kommission Genehmigungen für Pestizid-Wirkstoffe routinemäßig verlängern, wenn die Risikoprüfung nicht rechtzeitig abgeschlossen ist? Das EU-Gericht hat deutlich gemacht: Nein. Verlängerungen dürfen nicht automatisch erfolgen. Die Kommission muss unter anderem prüfen, ob Verzögerungen im Verfahren möglicherweise auf unvollständige oder verspätete Daten der Hersteller zurückgehen und Verlängerungen im Zweifel aussetzen. Wenn gerichtliche Urteile folgenlos bleiben, verliert die EU ihre Glaubwürdigkeit – und der Schutz von Bienen, anderen bestäubenden Insekten und unseren Lebensgrundlagen wird weiter vertagt. Deshalb bleibt die Aurelia Stiftung dran: unabhängig, fachlich fundiert und notfalls vor Gericht.

Mehr Hintergrundinformationen zur Untätigkeitsklage und zu den Folgen finden Sie hier: https://ots.de/YV7nEY

Kontakt:
Dr. Lisa Kroll, Vorständin Aurelia Stiftung
lisa.kroll@aurelia-stiftung.de
(+49) 30 577003969

Dr. Achim Willand, Anwaltskanzlei [GGSC-Berlin]
willand@ggsc.de
(+49) 30 72610260

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender