Grüne/Zorba: Regierungsabgeordnete winken KI-Bescheide durch – ohne zu wissen, was sie beschließen

Verfassungsausschuss beschließt AVG-Novelle gegen breite Kritik, Angebot zur gemeinsamen Überarbeitung abgelehnt

Die Regierungsparteien haben heute im Verfassungsausschuss die Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes beschlossen, die vollständig automatisierte Bescheide und Behörden-Chatbots ermöglicht. „Auf die Frage, welche KI-Systeme zum Einsatz kommen sollen, wo diese laufen und wer sie kontrolliert, gab es im Ausschuss keine Antwort. Stattdessen erklärte ein Abgeordneter der Regierungsfraktionen, die Behörden würden dann ihre eigenen KIs bauen. Das ist der Wissensstand, mit dem hier ein Gesetz auf den Weg gebracht wurde. Der Entwurf ist leider so wenig konkret, dass man davon ausgehen muss, dass er selbst KI-Slop ist“, sagt Süleyman Zorba, Sprecher für Digitalisierung und Netzpolitik der Grünen.

Die Grünen hätten einer Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens an sich gerne zugestimmt. „Wir haben angeboten, den Entwurf gemeinsam zu überarbeiten und die offenen Fragen zu klären. Die Regierungsfraktionen haben das abgelehnt“, so Zorba. Dabei sei die Kritik im Vorfeld breit gewesen – von der Verwaltungsrichter:innen-Vereinigung über die Volksanwaltschaft und den Klagsverband bis zu epicenter.works. „Selbst die Wirtschaftskammer will KI-Bescheide nur für einfache, standardisierte Massenverfahren. Diese Grenze steht aber nicht im Gesetz.“

Viele der Kritikpunkte wären lösbar gewesen. Mit klaren Grenzen, einer menschlichen Letztverantwortung und einer echten Kontrolle ließe sich der Einsatz von KI in der Verwaltung sauber organisieren. Die Regierungsparteien haben die ausgestreckte Hand der Opposition aber ausgeschlagen.

Welche Verfahren die KI übernimmt, legen die Behörden im Regelfall selbst fest, ohne Beschluss des Parlaments. Im ersten Entwurf konnten Bürger:innen noch verlangen, dass ein Mensch über ihren Antrag entscheidet. Dieses Recht wurde gestrichen. „Als Schutz vor falschen KI-Bescheiden wurde uns im Ausschuss der Einspruch der Bürger:innen präsentiert. Wer einen Fehler in seinem Bescheid findet, hat zwei Wochen Zeit, sich zu wehren. Die Behörde selbst darf denselben Bescheid zwei Monate lang wieder aufheben, ohne Angabe von Gründen. Die Regierung rechnet also selbst damit, dass die KI Fehler macht – und schiebt das Risiko den Menschen zu“, so Zorba.

Dass die Verwaltung weiter digitalisiert werden muss, ist klar, aber nicht so. Vieles ließe sich regelbasiert und nachvollziehbar automatisieren, ohne Sprachmodelle. „Zu glauben, ein Verfahren wird einfacher, indem man KI draufwirft, ist naiv. Wer die Verwaltung modernisieren will, braucht klare Grenzen, menschliche Letztverantwortung und eine funktionierende Aufsicht. Nichts davon steht in diesem Gesetz“, hält Zorba fest.

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