
Überprüfungen der Covid Förderungen: Bisher fast 160 Millionen Euro zu Unrecht bezogene Förderungen festgestellt
Mehr als 11.700 Prüfungen durchgeführt
Zweimal pro Jahr ist das Finanzministerium verpflichtet, dem Parlament einen Bericht zum Stand der Liquidation der COFAG sowie zu den aus der Gewährung finanzieller Maßnahmen resultierenden Auswirkungen vorzulegen. Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) war eine Sondergesellschaft der Republik Österreich, die im März 2020 zur Bewältigung der Corona-Krise gegründet wurde. Im Sommer 2024 wurde die Auflösung dieser Gesellschaft eingeleitet. Seit damals ist die Finanzverwaltung für die Abwicklung und Überprüfung der Maßnahmen zuständig.
Der nun an das Parlament übermittelte Bericht zeigt, dass bis zum Stichtag 30. Juni 2026 Rückerstattungsansprüche von zu Unrecht erhaltenen finanziellen Leistungen in der Höhe von 158,8 Millionen Euro festgestellt wurden.
Zu den insgesamt 16.800 Fällen, die zur Prüfung an das Finanzministerium im Rahmen des „COFAG Neuordnungs- und Abwicklungsgesetzes“ übergeben wurden, sind zusammen mit der allgemeinen Prüfung von beantragten oder gewährten finanziellen Leistungen bisher mehr als 11.700 Prüfungsmaßnahmen durchgeführt worden. Alleine in den vergangenen sechs Monaten kam es zu rund 2.400 Prüfungen.
Teil der Prüfung sind auch die Bestimmungen zu Unternehmensverbünden. Mit der Entscheidung des OGH aus dem April 2026 wurde das bisherige Vorgehen der Finanzverwaltung auf Basis der Obergrenzenrichtlinien bestätigt. Bis Juni 2026 wurden von den 193 Unternehmensverbünden mit rund 1.200 eigenständigen Unternehmen 105 überprüft. Dabei wurde ein Rückerstattungsvolumen von rund 45 Millionen Euro festgestellt.
„Wer richtliniengemäß Unterstützungen erhalten hat, hat diese selbstverständlich zu Recht bezogen. Wer zu Unrecht Förderungen bekommen hat, müsse mit Rückforderungen rechnen. Das ist nur gerecht“, so Finanzminister Markus Marterbauer.
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