
Neues Smartphone ging am Weg zur Kundin verloren: AK stellte Verantwortlichkeit des Mobilfunkunternehmens klar
EINE LINZERIN HATTE SICH ONLINE EIN NEUES SMARTPHONE BESTELLT, DAS ALLERDINGS NIE BEI IHR ANKAM. DAS MOBILFUNKUNTERNEHMEN VERWIES AN DAS VERSANDUNTERNEHMEN UND BEHAUPTETE, ES HABE EINE ABSTELLGENEHMIGUNG GEGEBEN. TATSÄCHLICH WAR ABER IM KAUFVERTRAG DIE PERSÖNLICHE ÜBERGABE DES PAKETS AN DIE KONSUMENTIN VEREINBART WORDEN. DIE AK UNTERSTÜTZTE DAHER DIE FRAU BEI DER DURCHSETZUNG IHRES ANSPRUCHS.
Im Juli hatte die Linzerin ihren Handy-Vertrag online verlängert und in diesem Zuge ein iPhone 17 Pro zum Preis von 650 Euro bestellt. Beim Vertragsabschluss bestand ausschließlich die Möglichkeit, das Gerät per Nachnahme zu bestellen. In der Bestellbestätigung und der Versandbestätigung war angeführt, dass die Konsumentin das Paket persönlich entgegennehmen muss.
Arbeiterkammer Oberösterreich
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