Hanke/Sima: Gemeinsam für mehr Sicherheit auf Wiens Radwegen durch neue E-Moped-Regelung

Ab 1. Oktober Zulassung, Kennzeichen, Versicherung und Führerschein

Mit 1. Oktober treten österreichweit die neuen Regeln für sogenannte „E-Mopeds“ in Kraft. Fahrzeuge der Klasse L1e-B, die bisher rechtlich als Fahrräder behandelt wurden, werden künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft. Sie dürfen dann nicht mehr auf Radwegen unterwegs sein, sondern ausschließlich auf der Fahrbahn, wie alle anderen Mopeds auch. Mit der neuen Regelung kommen für die betroffenen Fahrzeuge auch entsprechende Pflichten: Sie müssen für den Straßenverkehr zugelassen und mit einem Kennzeichen versehen sein, es braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung und regelmäßige Begutachtung des Fahrzeugs, also ein „Pickerl“. Die Lenkerinnen und Lenker benötigen eine Lenkberechtigung und es gilt Helmpflicht. Mobilitätsminister Peter Hanke und Wiens Mobilitätsstadträtin Ulli Sima betonen gemeinsam die Wichtigkeit der Neuerung im Sinne der Verkehrssicherheit: „Ein Fahrzeug, das aussieht wie ein Moped, fährt wie ein Moped und so schwer ist wie ein Moped, sollte kein Fahrrad sein – und deshalb braucht es hier faire und nachvollziehbare Regeln. Ab 1. Oktober gehören diese Fahrzeuge auf die Straße und nicht mehr auf den Radweg. Zusätzlich müssen sie auch den Anforderungen der hohen Verkehrssicherheitsstandards eines Kraftfahrzeuges entsprechen. Damit schaffen wir mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Gleichzeitig war uns wichtig, den Menschen ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben und sie bei dem Umstieg auf beispielsweise Fahrräder oder E-Bikes zu unterstützen“, so Mobilitätsminister Peter Hanke.

Wiens Mobilitätsstadträtin Ulli Sima begrüßt das von Hanke auf den Weg gebrachte E-Moped-Verbot auf Radwegen: „Als Stadt Wien haben wir seit 2023 für ein Verbot im Sinne der Sicherheit auf Radwegen gekämpft, haben aber bei der damals zuständigen grünen Verkehrsministerin Gewessler kein Gehör gefunden. E-Mopeds sind in vielen Fällen viel zu schnell unterwegs und sind auch aufgrund ihres Gewichts eine echte Gefahr für Radfahrende und Fußgänger. Radfahrende sollen auf den Radwegen sicher unterwegs sein – für sie errichten wir laufend neue Radwege, allein im Hauptradwegenetz wurden in den vergangenen Jahren in Wien über 100 Kilometer neue Radwege errichtet, heuer kommen über 12,5 km neu dazu und es freut mich sehr, dass nun endlich ein E-Moped-Verbot kommt “, so Sima.

Messungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit hatten gezeigt, dass knapp zwei Drittel der E-Mopeds deutlich über den bislang erlaubten 25 km/h unterwegs sind. Auch laut Verkehrsexperten der TU Wien beeinträchtigen E-Mopeds vor allem aufgrund ihres Gewichts bzw. ihrer Fahrdynamik das Sicherheitsgefühl am Radweg massiv: Ein durchschnittliches, kennzeichenloses E-Moped bringt 70 bis 80 kg Leergewicht auf die Waage, dazu kommt das Gewicht des Fahrers und in vielen Fällen zusätzliche Ladung. Zum Vergleich: Ein klassisches Mofa mit Verbrennungsmotor, das auf der Straße fahren muss, wiegt rund 46 kg. Somit sei es überfällig, dass E-Mopeds künftig nicht mehr auf den Radwegen fahren dürfen. Nicht nur Wien begrüßt das Verbot, auch der Städtebund sieht seine langjährigen Forderungen erfüllt.

BMIMI ORGANISIERT VERKEHRSSICHERHEITSTRAININGS FÜR ESSENSZUSTELLER*INNEN

Besonders relevant ist die Umstellung für jene, die E-Mopeds im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen – etwa für Essenszustellungen. Viele von ihnen werden – wie auch in anderen Ländern üblich – auf Fahrräder und E-Bikes umsteigen. Um diese Gruppe beim sicheren Umgang mit den neuen Regeln zu unterstützen, organisiert das Mobilitätsministerium österreichweit für den Zeitraum 2026 bis 2029 Fahrrad- bzw. E-Bike-Verkehrssicherheitstrainings für Zustellerinnen und Zusteller. Die Trainings werden von qualifizierten Radfahrschulen durchgeführt, Anmeldungen sind ab dem 1. Oktober 2026 möglich.

Im Mittelpunkt steht das Thema „Sicher und rechtskonform unterwegs – auch unter Zeitdruck“. Vermittelt werden unter anderem grundlegende Kenntnisse der StVO, Verkehrszeichen und Vorrangregeln sowie die sichere Ausstattung und praktische Anwendung der Verkehrsregeln. Im Praxisteil wird das richtige Verhalten in komplexen Verkehrssituationen trainiert – insbesondere im Umgang mit Fußgängerinnen und Fußgängern, öffentlichen Verkehrsmitteln und parkenden Fahrzeugen.

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