
WKÖ-Menz zur Kohlendioxid-Speicherung (CCS): „Jetzt den Fokus auf die Infrastruktur legen”
Bundessparte Industrie: Aufhebung des Speicherverbots kann nur erster Schritt sein -Planungssicherheit braucht integrierte Infrastrukturplanung für Speicher und Netze
Im Zusammenhang mit dem Ermöglichen von Carbon Capture and Storage (CCS), also der Speicherung von CO₂ durch Aufhebung des CO₂-Speicherverbots, verweist die Bundessparte Industrie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) auf die Bedeutung eines verlässlichen Rechtsrahmens und ebensolcher Rahmenbedingungen, um langfristige und kapitalintensive Investitionen zu ermöglichen. „Carbon Capture and Storage stellt einen unverzichtbaren Baustein zur Dekarbonisierung der Industrie und letztlich auch zur Erreichung der Klimaneutralität durch Negativemissionen dar. Gerade für Industrien mit unvermeidbaren Prozessemissionen können Emissionen auch mit dem Einsatz von erneuerbarem Strom nicht vollständig vermieden werden.
VON DER RECHTSGRUNDLAGE ZUR FUNKTIONIERENDEN INFRASTRUKTUR
Aus Sicht der WKÖ-Bundessparte Industrie ist die Aufhebung des Verbots zur Einspeicherung ist jedoch nur der allererste Schritt. Für tatsächliche Investitionsentscheidungen von Unternehmen am Standort Österreich braucht es deshalb frühzeitig Klarheit darüber, wie Abscheidung, Transport und dauerhafte geologische Speicherung organisiert werden“, hält Bundesspartenobmann Sigi Menz fest. „Wir weisen bereits seit Langem auf die Notwendigkeit hin, CO₂ sicher abzuscheiden und geologisch zu speichern.“ Für Österreich als Binnenland sind dafür auch grenzüberschreitende Lösungen, bilaterale Abkommen, klare Zuständigkeiten sowie Planungs- und Finanzierungssicherheit für Pipelines und andere Transportwege notwendig: „Daher muss jetzt auch in Österreich der Fokus auf die Infrastruktur liegen”, fordert Bundessparte Industrie-Obmann Menz.
Darüber hinaus verweist er auf die Notwendigkeit eines Gesamtpakets aus CO₂-, Strom- und Wasserstoffnetzen, Speicherkapazitäten, wettbewerbsfähigen Energie- und Rohstoffpreisen sowie raschen Genehmigungsverfahren. Erst auf dieser Basis könnten Unternehmen langfristige Investitionsentscheidungen treffen und ihre Produktionsstandorte weiterentwickeln.“ (PWK461/JHR)
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