Volksanwältin Gaby Schwarz: Stadt Wien verweigert zugesagte Förderung für behindertengerechten Bad-Umbau

Pensionistin erhielt widersprüchliche Auskünfte – Volksanwältin fordert Schadenersatz – Menschen müssen sich auf Infos von Magistratsbediensteten verlassen können

„Fassungslos und mega wütend“ macht Volksanwältin Gaby Schwarz, wie die Stadt Wien mit einer Pensionistin aus Simmering umgeht. Frau R. hat sich an die Volksanwaltschaft gewendet, weil die Stadt Wien ihr die zugesagte Förderung für einen behindertengerechten Bad-Umbau nun verweigert. Im Frühjahr 2025 wurde bei ihrem Sohn ein Hirntumor festgestellt, der mit Lähmungserscheinungen einhergeht. Die Mutter beschloss das Bad behindertengerecht umzubauen, um ihm in den letzten Lebensmonaten einen weitgehend eigenständigen Alltag zu ermöglichen. Behindertengerechte Umbauten werden von der Stadt Wien mit bis zu 70 Prozent gefördert. Bei einem Besichtigungstermin sagte ihr eine Mitarbeiterin der MA50 zu, dass der Umbau sicher gefördert wird und schon vor Erledigung des Antrags mit den Arbeiten begonnen werden kann. Also startete Frau R. mit dem Bad-Umbau in der Höhe von 14.000 Euro unter Einsatz ihres Notgroschens. Anfang August reichte Frau R. den Antrag auf Förderung mit der Abschlussrechnung ein. Leider verstarb ihr Sohn im Jänner 2026. Für April war ein weiterer Besuch seitens des Magistrats zur Abnahme der Bauarbeiten angekündigt, doch zu diesem kam es nicht. Denn die Familie erhielt ein Schreiben mit Ablehnung der Förderung gemäß Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung. Grund: Die Maßnahme wurde bereits vor Antragsstellung durchgeführt und der Antrag ist nicht spätestens einen Monat nach Beauftragung erfolgt. Somit seien die Voraussetzungen für eine Förderung nicht gegeben.

VOLKSANWÄLTIN GABY SCHWARZ FORDERT SCHADENERSATZ: „Ich bin unfassbar entsetzt darüber, wie die Stadt Wien mit Menschen umgeht. Fakt ist, dass eine Mitarbeiterin des Magistrats Frau R. die Förderung zugesagt und geraten hat, mit den Bauarbeiten schon vor Antragstellung zu beginnen. Selbst nach der ihr zugesandten Information für die „Förderung barrierefreier Maßnahmen“, kann der Förderantrag vor oder nach dem Umbau gestellt werden. Ein Hinweis auf die „Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung“ fehlt zur Gänze. Von dieser Verordnung war nie die Rede. Frau R. hat alles richtig gemacht. Dafür ist beim Magistrat einiges falsch gelaufen. Die Informationen, die sie bekommen hat, waren fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich. Wie soll man bei so einer Vorgehensweise Vertrauen in die Behörde haben? Deshalb: Schadenersatz, ohne Wenn und Aber! Es geht nicht mehr um eine gütliche, kulante Einigung hinsichtlich der Förderung. Sondern ich fordere Schadenersatz aufgrund des Vertrauensschadens. Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf das, was ihnen vom Magistrat gesagt wird, verlassen können.“

Leitung Öffentlichkeitsarbeit Geschäftsbereich Volksanwältin Gaby
Schwarz
Mag. Pia Ulrich
Telefon: + 43 1 515 05 260
E-Mail: pia.ulrich@volksanwaltschaft.gv.at

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